Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Antwort bei Abgeordneten-Watsche zum Sorgerecht/Wechselmodell

Yussuf K ⌂ @, Ankara, Monday, 31.10.2011, 13:29 (vor 5170 Tagen)

Sehr geehrter Herr ,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. Oktober 2011.

1. Zum gemeinsamen Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern

Die verfassungsrechtlichen Vorgaben hinsichtlich des gemeinsamen Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern sind seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 geklärt. In der rechtspolitischen Diskussion setze ich mich dafür ein, dass das Kindeswohl im Zentrum der gesetzlichen Neuregelung steht. Eine gemeinsame Sorge soll danach begründet werden, soweit dies dem Kindeswohl nicht widerspricht. Dass die elterliche Sorge bei einer nicht verheirateten Mutter zunächst dieser allein zugeordnet wird, lässt sich in sinnvoller Weise nicht vermeiden, da andernfalls eine effektive Betreuung und Vertretung des Kindes ab der Geburt häufig nicht sichergestellt wäre. Erst wenn der Vater des Kindes feststeht und Verantwortung für das Kind übernehmen will, stellt sich die Frage nach dem gemeinsamen Sor-gerecht. Meines Erachtens ist eine gemeinsame Sorgeerklärung nach wie vor die beste Grundlage für eine vernünftige Ausübung der gemeinsamen Sorge. Nur wenn diese nicht zustande kommt, bestehen überhaupt Anlass und Berechtigung für ein Tätigwerden des Familiengerichts. Ich halte es für naheliegend, dass die Einigung der Eltern über das Sorgerecht im Vordergrund steht und nur in den Fällen, in denen kein Einvernehmen der Eltern zustande kommt, das Familiengericht angerufen wird, um die gemeinsame Sorge - bei Vorliegen der Voraussetzungen - zu begründen. Ihre Auffassung, dass Sorgerechtsstreitigkeiten im Interesse des Kindes möglichst vermieden werden sollten, teile ich. Leider wird es in den Fällen, in denen die Eltern zu einer einver-nehmlichen Lösung nicht fähig sind, auch künftig regelmäßig zu familiengerichtlichen Verfahren kommen - und zwar unabhängig davon, auf welchem Weg die gemeinsame Sorge begründet wird.

2. Wechselmodell

Eltern, denen die gemeinsame Sorge für ein Kind zusteht, können den Aufenthalt des Kindes einvernehmlich bestimmen. Leben die Eltern getrennt, haben sie die Möglichkeit - unter Einhaltung des Kindeswohls - eine Regelung zu treffen, wonach das Kind zeitweise bei dem einen und zeitweise bei dem anderen Elternteil lebt. Sie können aber auch eine andere Regelung zum Aufenthalt des Kindes vereinbaren. Eine gesetzliche Vorgabe, dass das Kind im Fall einer Trennung der Eltern wechselweise bei jedem Elternteil leben muss, wäre ein übermäßiger Eingriff in das Elternrecht. Sind die Eltern nicht fähig, sich über den Aufenthalt des Kindes zu einigen, kann es erforderlich werden, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind einem Elternteil zu übertragen. Ihre Auffassung, dass es in diesem Fall dem Kindeswohl entsprechen würde, ein Wechselmodell verpflichtend vorzuschreiben, teile ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Beate Merk, MdL

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Die Politik ist ignorant, desinteressiert und schiebt das vermeintliche "Kindeswohl" schützend vor die Interessen der sogenannten Mutter! Das ist die Fratze des widerlichen Feminismus, der zur Staatsideologie in diesem Lande geworden ist!

Sollte man als Mann unter solchen Rahmenbedingungen in diesem Land überhaupt noch Kinder zeugen?

Infos unter www.vaeterentsorgung.de.vu

Lebenslauf dieser Dame ..... ohne Worte!

Otto NV, Monday, 31.10.2011, 13:48 (vor 5170 Tagen) @ Yussuf K

•1976-1981: Studium der Rechtswissenschaften und der Politikwissenschaften;
Erstes und Zweites juristisches Staatsexamen in München
•1991: Promotion zum Dr. jur. utr. in Würzburg
•1984-1989: Bayerisches Staatsministerium des Innern, Kommunalabteilung und Persönliche Referentin des Staatssekretärs
•1989-1994: Landratsamt Neu-Ulm, juristische Staatsbeamtin Baurecht und Umweltschutz; Stellvertreterin des Landrats im Amt
•1994: Für das Bayerische Staatsministerium des Innern tätig in der Bayerischen Staatskanzlei, Projektgruppe Verwaltungsreform
•Vom 21. Juni 1995 bis 14. Oktober 2003: Oberbürgermeisterin der Stadt Neu-Ulm
•Seit 1996: Kreisrätin im Kreistag Neu-Ulm
•2003-2008: Bezirksrätin im Bezirkstag Schwaben
•Mitglied im Parteivorstand der CSU
•Stellvertretende Parteivorsitzende der CSU,
Mitglied im Präsidium
•Seit 14. Oktober 2003: Bayerische Staatsministerin der Justiz
•Seit 20. Oktober 2008: Abgeordnete des Bayerischen Landtags
•Seit 30. Oktober 2008: Bayerische Staatsministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
•Seit 8. Mai 2009: Bezirksvorsitzende der Frauenunion Schwaben
•Seit 1. Juli 2011: Ehrensenatorin der Hochschule für angewandte Wissenschaften Neu-Ulm

Promotion als "Dr. jur" ...... klingelingeling! Vroni, Guttenberg, Bayern ..... klingelts?

Wahrscheinlich stimmt eher der Titel "Dr. utr.", der wohl offensichtlich für den "Dr. Uterus" steht und Hinweis auf eine bekennende Feministin zu sein scheint.

Das die als Juristin nicht daran interessiert ist, dass ihresgleichen da draußen "brotlos" wird, na das leuchtet sicherlich ein!

Juristen sind am Elend der Kinder direkt schuldig, denn sie verdienen auskömmlich am Schicksal der betroffenen Kinder und haben auch kein Interesse daran, dass sich etwas ändert!

Ein Metzger hat mit seinen Schlachttieren auch kein Mitleid, denn er muss davon leben. Ob Blut fließt ist ihm dabei sicherlich herzlich egal. Daran gewöhnt er sich auch.

Was sind 100 Juristen auf dem Meeresgrund - ein Anfang...

Kritiker, Monday, 31.10.2011, 13:51 (vor 5170 Tagen) @ Otto NV

- kein Text -

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