Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vater erschossen - freigesprochen

Müller ⌂, Thursday, 27.10.2011, 19:09 (vor 5173 Tagen)

"Fünfmal schoss Fabienne Z. auf ihren Vater, dann verblutete er. Ein Schweizer Gericht sprach die junge Frau nun frei: Gegen den gewalttätigen Mann habe sie keine andere Chance gehabt."

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,794412,00.html

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Vater erschossen - freigesprochen

Sohnemann, Thursday, 27.10.2011, 19:28 (vor 5173 Tagen) @ Müller

Von dem, was man in dem Artikel nachlesen kann, hört sich das Urteil nachvollziehbar an. Es sind auch nicht alle Männer Opfer und alle Frauen Täter - begeben wir uns nicht auf das Femanzen-Niveau herab.

Vater erschossen - freigesprochen

Kurgan, Thursday, 27.10.2011, 19:33 (vor 5173 Tagen) @ Sohnemann

Von dem, was man in dem Artikel nachlesen kann, hört sich das Urteil
nachvollziehbar an. Es sind auch nicht alle Männer Opfer und alle Frauen
Täter - begeben wir uns nicht auf das Femanzen-Niveau herab.

Wer kann bestätigen, dass die Drohungen des Vaters der Wahrheit entprechen? Sie war doch allein mit ihm in dem Raum. Die genaunen Umstände kennen wir nicht, aber bei einem Tötungsdelikt sollte man schon sehr genau hinsehen.

Vater erschossen - freigesprochen

Derkan, Thursday, 27.10.2011, 19:58 (vor 5173 Tagen) @ Kurgan

"Von dem, was man in dem Artikel nachlesen kann, hört sich das Urteil
nachvollziehbar an. Es sind auch nicht alle Männer Opfer und alle Frauen..."

Das Urteil ist skandalös und weltfremd.
Eine Pistole ist nicht das geeignete Mittel sich zu schützen.
http://www.amazon.de/KO-24220-CS-Verteidigungsspray-40ml/dp/B001O0DQWO/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1319726932&sr=8-1
Dieses Produkt ist gerade bei jungen Frauen sehr bekannt und setzt den Täter für minimum 45min.KO. Er kann dabei sogar kurzzeitig erblinden. Somit ist es m.E. ein gewollte Tötung.

Wie funktioniert Pfefferspray?

Aus sicherer Entfernung auf den Angreifer gesprüht, ist dieser bis zu 45 Minuten außer Gefecht gesetzt. Durch den Pfefferspray erleidet der Angreifer folgendes: Sehr schmerzhafte Reizungen von Augen, Nase, Hals und Lungen, bis zur vorrübergehenden Erblindung und dem Anschwellen der Luftröhre.Das Pfefferspray verfehlt auch seine Wirkung nicht bei Personen, die relativ schmerzunempfindlich sind wie, große, starke Machos, Psychopathen, alkohol- oder drogensüchtigen Menschen.
Die Reichweite beträgt 4-6 m und die Füllmenge: 40 ml.

Vater erschossen - freigesprochen

Christian, Thursday, 27.10.2011, 19:49 (vor 5173 Tagen) @ Sohnemann

Dass der Vater verblutete sagt doch schon alles, sie oder eine andere Person hat den Notarzt erst sehr viel später alamiert, obwohl er schon lange kampfunfähig am Boden lag! Das Gericht sah es als erwiesen an, denn sie waren ja bei der Tat dabei (Bildniveau)? Wieviele unschuldige Menschen waren schon im Gefängnis, durch kriminelle vorsätzliche Falschbeschuldigerinnen und Gerichte ihre dreckigen verlogenen Falschbeschuldigungen als glaubhaft und erwiesen ansahen.

Verbluten, Pfefferspray

Sani, Thursday, 27.10.2011, 20:22 (vor 5173 Tagen) @ Christian

Dass der Vater verblutete sagt doch schon alles,

Verbluten kannst du auch auf dem Operationstisch. Wenn eine große Arterie getroffen wird, dauert das nur wenige Sekunden.

Und zu Derkan: Pfefferspray muss man halt dabeihaben, um sich damit zu wehren.

Ich sehe es wie Sohnemann, mir gibt die Zeitungsmeldung zuwenig her, um ein Unrecht zu vermuten. Unglaublich sind hingegen die "Notwehr"angriffe gegen schlafende Männer usw.

Verbluten, Pfefferspray

Derkan, Thursday, 27.10.2011, 21:01 (vor 5173 Tagen) @ Sani

Und zu Derkan: Pfefferspray muss man halt dabeihaben, um sich damit zu
wehren.

Eine Pistole doch auch.

Ich sehe es wie Sohnemann, mir gibt die Zeitungsmeldung zuwenig her, um
ein Unrecht zu vermuten.

Mich würde sehr interessieren, ob das Gericht geprüft hat, ob die Frau auch wirklich schon einmal überfallen wurde. Sie hätte ja, wenn es dem so wäre, eine Straffanzeige gegen unbekannt gestellt. So wäre auch bewiesen, wofür sie wirklich die Pistole gekauft hat. Fragen über Fragen. Wie zuvor geschrieben...niemand darf sich mit einer tödlichen Waffe wehren. Ich empfinde sie daher für Schuldig. Strafe muss LL ausfallen.
Ich kann eine Spinne in den Garten tragen, oder auch mit meinem Schuh zerquetschen...das bleibt immer meine Entscheidung. Sie hat sich für eine Mordwaffe und nicht für eine Abwehrwaffe entschieden. Ganz klar, aufgrund ihrer Entscheidung, MORD!!!

Solange .....

Jürgen, Berlin, Thursday, 27.10.2011, 22:22 (vor 5173 Tagen) @ Sohnemann

... bis sich das auf ein richtiges Niveau nivelliert hat, sind für mich Frauen grundsätzlich TÄTERINNEN! Das hat nichts mit Femastasen-Niveau zu tun. Keinesfalls!

Noch was ...

Jürgen, Berlin, Thursday, 27.10.2011, 22:25 (vor 5173 Tagen) @ Sohnemann

... um jemanden kampfunfähig zu machen, reicht ein Schuss. Mit 5 Schuss war es einfach nur ein viehisches Abschlachten. Dazu ist nicht jedermann fähig. Die TäterInn hat mindestens 5 Sekunden Zeit zum Nachdenken gehabt, aber sie hat 5x abgedrückt und das auf den eigenen Vater. Wie tief muss die Hemmschwelle sein, wenn es gar ein fremder Mann ist? Wo gibt es Schutzmöglichkeiten für Männer vor solchen Frauen? Eine hat es getan, jetzt können es alle! Männern gewährt keine Einrichtung in diesem Lande Schutz vor solchen Blutbädern und Terroranschlägen.

Noch was ...

Sani, Thursday, 27.10.2011, 22:32 (vor 5173 Tagen) @ Jürgen

Sogar Profis, Polizisten z.B., leeren ganze Magazine, dreizehn, fünfzehn Schuss in Angreifer. Spricht eher für Notwehr als eine einzige Kugel zwischen die Augen. Klar, es könnte geplant gewesen sein und ein Mann, der in Notwehr eine Frau erschießt, käme sicher nicht mit Freispruch davon- das ist skandalös. Wenn mich etwas aufregt, ist das eher der "Totschlag im Affekt" mit 20 Beilhieben etwas weiter unten, oder die Frau, die ihren Partner im Schlaf mit siedendem Öl übergoß. Für so etwas sollte lebenslang die angemessene STrafe sein.

Vater erschossen - freigesprochen

Nur so, Thursday, 27.10.2011, 23:21 (vor 5173 Tagen) @ Sohnemann

Von dem, was man in dem Artikel nachlesen kann, hört sich das Urteil
nachvollziehbar an. Es sind auch nicht alle Männer Opfer und alle Frauen
Täter - begeben wir uns nicht auf das Femanzen-Niveau herab.

Sie hat sich eine Waffe besorgt, damit fällt Notwehr für mich weg. Ausserdem war er schon früher, so sagt sie, gewalttätig. Es gibt doch Frauenhäuser?
Es war nicht die einzige Verteidigungsmöglichkeit.

Daher ist für mich der Freispruch nicht nachvollziehbar, es hätte genügend andere Möglichkeiten gegeben.

Vater erschossen - freigesprochen

Christian, Thursday, 27.10.2011, 23:27 (vor 5173 Tagen) @ Nur so

Es handelt sich hier um gewollte und geplante Mordabsicht, hatte sie überhaupt einen legalen Waffenschein?

Vater erschossen - freigesprochen

Nur so, Thursday, 27.10.2011, 23:42 (vor 5173 Tagen) @ Christian

Es handelt sich hier um gewollte und geplante Mordabsicht, hatte sie

Für mich offensichtlich.

überhaupt einen legalen Waffenschein?

Wahrscheinlich schon. In der Schweiz ist das nicht so schwierig und für eine Frau ein leichtes.

Vater erschossen - freigesprochen

Sani, Thursday, 27.10.2011, 23:51 (vor 5173 Tagen) @ Nur so

In der Schweiz ist das nicht so schwierig

Korrekt! =)

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