Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Artikel 23 - Gleichheit von Männern und Frauen
Die Gleichheit von Männern und Frauen ist in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts, sicherzustellen.
Der Grundsatz der Gleichheit steht der Beibehaltung oder der Einführung spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht entgegen.
Was verstehen denn die EUkraten unter "Gleichheit"? Sitzen beim Pinkeln? Kann mir das jemand genauer erläutern?
Auch der 2. Absatz hat es in sich. Offensichtlich ist Gleichheit auch erreicht, wenn z.B. Frauen ihre Pfründe behalten dürfen und Männer gleiches aber verweigert wird.
Die Artikel 48 und 49 sind auch sehr interessant. PDF
Was verstehen denn die EUkraten unter "Gleichheit"?
Was verstehen denn die EUkraten unter "Gleichheit"?
Gleichheit ist, wenn für die Mädelz eine Besserstellung herausspringt und ein Privileg gesichert wird.
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Was ist ein rechtsförmlich erbrachter Beweis. (Artikel 48) Klingt so nach "Beweis", scheint mir aber eher sowas wie: "Wir definieren, was ein Beweis ist, daher muss auch nichts bewiesen werden..." zu sein.
Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Was verstehen denn die EUkraten unter "Gleichheit"? Sitzen beim Pinkeln?
Kann mir das jemand genauer erläutern?
Das ist vom Prinzip ganz einfach: Wenn Du dich wie ein Mann benimmst (weil Du einer bist) dann wirst Du weggesperrt. Du hast eine zweitklassige Frau zu sein. Unterschiede werden weggeleugnet. Ganz einfach.
Da fällt mir ein Witz ein:
Wie fängt ein Mathematiker einen Löwen?
Er setzt sich in einen Käfig und definiert: "Hier ist draußen." Ganz einfach. Das Prinzip ist das gleiche.
Gruß
André