Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Artikel 23 - Gleichheit von Männern und Frauen
Die Gleichheit von Männern und Frauen ist in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts, sicherzustellen.
Der Grundsatz der Gleichheit steht der Beibehaltung oder der Einführung spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht entgegen.
Was verstehen denn die EUkraten unter "Gleichheit"? Sitzen beim Pinkeln? Kann mir das jemand genauer erläutern?
Auch der 2. Absatz hat es in sich. Offensichtlich ist Gleichheit auch erreicht, wenn z.B. Frauen ihre Pfründe behalten dürfen und Männer gleiches aber verweigert wird.
Die Artikel 48 und 49 sind auch sehr interessant. PDF