Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Kuchlbauer, München, Tuesday, 18.10.2011, 19:05 (vor 5183 Tagen)

Artikel 23 - Gleichheit von Männern und Frauen

Die Gleichheit von Männern und Frauen ist in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts, sicherzustellen.

Der Grundsatz der Gleichheit steht der Beibehaltung oder der Einführung spezifischer Vergünstigungen für das unterrepräsentierte Geschlecht nicht entgegen.

Was verstehen denn die EUkraten unter "Gleichheit"? Sitzen beim Pinkeln? Kann mir das jemand genauer erläutern?

Auch der 2. Absatz hat es in sich. Offensichtlich ist Gleichheit auch erreicht, wenn z.B. Frauen ihre Pfründe behalten dürfen und Männer gleiches aber verweigert wird.

Die Artikel 48 und 49 sind auch sehr interessant. PDF


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