Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frauenparkplätze

Nihilator ⌂, Bayern, Wednesday, 23.05.2007, 19:56 (vor 6785 Tagen) @ Gast0815_123

Ergänzend dazu muss ich mal anmerken, dass ein Wehrpflichtiger (genauer:
Wehrdienstleistender) dieses Grundrecht [Art.2 (2) GG] tatsächlich
abgesprochen wird, nämlich das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit. Wie sonst könnte dieser Staat wehrpflichtige Soldaten (im
"Kriegsfall") zu Kampfeinsätzen befehligen, ohne gegen dieses eigentlich
allgemeingültige Menschenrecht zu verstossen?


Das macht aber nix, denn das ist ja nicht das einzige Grundrecht, das Männern qua Geschlecht abgesprochen wird.

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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