Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Verfall des Rechtswesens in vollem Gange

Kuchlbauer, München, Tuesday, 18.10.2011, 11:20 (vor 5183 Tagen) @ Rainer

Die juristische Ausbildung ist starr, reduziert sich komplett auf das Auswendiglernen von Gesetzestexten und enthält wesentliche Komponenten, die für die Beurteilung von Sachverhalten nötig sind, wie z.B. wirtschaftliche bzw. psychologische Kenntnisse, nicht. Ich habe persönlich eine Richterin am Landgericht, Kammer für Wirtschaftssachen kennengelernt, die hat mir offen erzählt, dass sie bei der Beurteilung des Sachverhaltes sich alleinig auf den Vortrag der Anwälte verlässt, weil sie von Wirtschaft keinerlei Ahnung hat. Wer sich mal in ein Familiengericht hineinsetzen würde, könnte ähnliche Zustände erleben. Da von Einzelfällen, wie immer angeführt zu reden, ist sicherlich nicht angebracht.

Ich hatte vor Jahren den Beruf des Anwaltes mit einer gewissen Ethik verbunden. Nämlich vermittelnd zu wirken und letztendlich so zwischen den Parteien Streit zu schlichten, aber auch den eigenen Mandant im Rahmen der Gesetze zu unterstützen. Von diesem Glauben bin ich abgefallen, habe ich doch erleben müssen, dass Anwälte im Kampf um die knappen Mandate mittlerweile bereit sind, nicht nur die Grenzen der Moral weit hinter sich zu lassen, sondern auch Gesetze bewusst ignorieren, um den Erfolg für ihre Mandantschaft zu garantieren.

Analysiert man den Fall Kachelmann und den Fall Horst H. dann offenbart sich, dass auch die andere Seite im Gerichtssaal erhebliche Probleme mit der eigentlich durch sie zu vertretenden Gesetzgebung hat. Ich bin mittlerweile fest davon überzeugt, dass Richter bewusst Fehlurteile fällen, weil sie sich ihrer Macht, der einhergehenden Nichtverantwortbarkeit für entstandene Schäden vollends bewusst sind und ihnen der Angeklagte persönlich nicht symphatisch ist.

Auf diese Art und Weise haben in den letzten Jahrzehnten Zustände in diesem Rechtswesen Einzug gehalten, die dem Anspruch an Moral, Ethik, Recht und Gerechtigkeit nicht mehr gerecht werden, so sie es denn jemals überhaupt wurden.

Aber auch auf ministerieller Ebene ist zu bemerken, dass Recht förmlich verhindert, mindestens aber gebeugt wird, in dem man Auflagen des EuGH regelrecht liegen lässt und offensichtlich nicht bearbeitet. Erinnert sein an das gemeinsame Sorgerecht für nichtverheiratete Eltern.

Lese ich den Kommentar aus der LVZ, der hier in einem Vorkommentar abgebildet wurde, dann scheint es so zu sein, dass sich in dieser Ausbildungsrichtung an den Hochschulen besonders viele Bewerber wiederfinden. Offensichtlich hält sich bei den jungen Leuten der Glaube, sich mittels Rechtskenntnissen gegen und über alles hinwegsetzen zu können, wobei das durchaus nicht von so weit hergeholt ist. Vermeintlich locken auch die möglichen Verdienstmöglichkeiten, denn man muss sich bewusst darüber sein, dass 50-60% der Anwaltschaft im Familienrecht tätig sind.

Ich bewerte diese Entwicklung, also die sich stetig erhöhende Anwaltsdichte und den Verfall des gesamten Rechtswesens, als ein sehr bedenkliches Signal, was sich letztlich auch und vor allem durch die ständig neuen Falschbeschuldigungsvorfälle widerspiegelt.

Wolle man in der Rechtslehre wahrhaft etwas ändern, dann wäre es grundsätzlich notwendig, an jedweder Stelle Logik zu integrieren. Mir ist ein Fall bekannt, bei dem hat ein Richter beschlossen, dass Wasser von unten nach oben fliesen kann. Solche Richter gehören direkt nach einer solchen Verhandlung ihres Amtes enthoben und zum Schadenersatz verpflichtet. Wenn in der ganzen Welt, die mathematische Gleichung 3+3=6 ergibt, dann kann nicht in der juristischen Ebene 5 oder 7 daraus gemacht werden. Wenn man dies hier über Nacht würde umsetzen wollen, dann gäbe es mit hoher Wahrscheinlichkeit kein handlungsfähiges Gericht mehr in diesem Land.

Wichtig aus meiner Sicht wäre auch ein Bewertungssystem für Richter, welches man zwingend mit der Vergütung koppeln sollte. Wenn ein Richter einen Fall nicht fachlich sauber und abschließend klärt und aus diesem Pfusch heraus eine weitere Kette von Verfahren resultiert, dann muss sein Honorar deutlich gesenkt werden. Die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe gehört nicht in die Hände eines Richters der damit als Jobmotor für die Anwaltschaft fungiert, sondern an eine neutrale Stelle. So würde man ganz sicher die "Amigo-Wirtschaft" unter den Juristen deutlich eingrenzen.


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