Auskunftsverweigerung – Kuckucksmutter geht nun vor den Bundesgerichtshof
Kuckucksmutter geht nun vor den Bundesgerichtshof
Erstellt am Oktober 14, 2011 von Max Kuckucksvater
Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 9. November 2011 über einen Auskunftsanspruch zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses nach erfolgreicher Vaterschaftsanfechtung zu entscheiden.
Die Parteien hatten bis zum Frühjahr 2006 in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammengelebt. Im Frühsommer 2006 trennten sie sich endgültig. Am 18. Januar 2007 gebar die Beklagte einen Sohn. Nachdem die Beklagte den Kläger zuvor aufgefordert hatte, die Vaterschaft für „ihr gemeinsames Kind“ anzuerkennen, erkannte dieser bereits vor der Geburt mit Zustimmung der Beklagten die Vaterschaft an. Er zahlte an die Beklagte 1.200 € für die Erstlingsausstattung sowie insgesamt 2.075 € Kindesunterhalt und 1.300 € Betreuungsunterhalt.
In der Folgezeit kam es zwischen den Parteien zu verschiedenen Rechtsstreitigkeiten. In einem Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts wurde ein psychologisches Gutachten eingeholt, dessen Kosten der Kläger jedenfalls teilweise zahlen musste. In einem Rechtsstreit über Betreuungs- und Kindesunterhalt verständigten sich die Parteien auf Einholung eines Vaterschaftsgutachtens. Auf der Grundlage dieses Gutachtens stellte das Familiengericht in einem weiteren Verfahren fest, dass der Kläger nicht der Vater des 2007 geborenen Sohnes der Beklagten ist. Inzwischen erhält die Beklagte von dem leiblichen Vater des Kindes monatlichen Kindesunterhalt in Höhe von 202 €.
Dem Kläger ist die Person des leiblichen Vaters nicht bekannt. Er möchte wegen des geleisteten Unterhalts Regress bei diesem nehmen. Zu diesem Zweck hat er von der Beklagten Auskunft über die Person des leiblichen Vaters verlangt. Das Amtsgericht hat die Beklagte antragsgemäß zur Auskunft verurteilt, wer ihr in der gesetzlichen Empfängniszeit beigewohnt habe. Das Oberlandesgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Dagegen richtet sich die vom Oberlandesgericht zugelassene Revision der Beklagten.
Auf die Revision der Beklagten wird der Bundesgerichtshof zunächst klären müssen, ob und auf welcher gesetzlichen Grundlage dem Kläger ein Auskunftsanspruch gegen die Beklagte zusteht. Stellt das Gesetz dem Kläger einen Auskunftsanspruch zur Seite, wird der Bundesgerichtshof auch das Recht des Klägers auf wirkungsvollen Rechtsschutz und das Recht der Beklagten auf Wahrung ihrer Intimsphäre gegeneinander abwägen müssen.
Verhandlungstermin: 9. November 2011
XII ZR 136/09
AG Rendsburg – 23 F 235/08 – Urteil vom 10. Dezember 2008
OLG Schleswig – 8 UF 16/09 – Urteil vom 23. Juni 2009 – FamRZ 2009, 1924
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 11.10.2011
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Vielleicht sollten mal viel mehr Männer ihre mutmaßliche Vaterschaft hinterfragen! Das Frauen fremdgehen, ist ja ein Normalzustand, meist kommt ja da eine "Vorbelastung" aus dem Elternhaus noch hinzu. Aufmerksam sollten Männer bei Frauen werden, die oft davon erzählen, dass "... der Chef hinter ihr her wäre und andere Frauen im Unternehmen auch ständig solchen Offerten ausgesetzt sind" oder die den Mann ständig mit haltlosen "Seitensprung-Vorwürfen" konfrontieren. Ich hatte selbst so ein Exemplar an der Backe und habe mal einen Aids-Test gesehen, den man in einer Beziehung, wenn man ehrlich ist, ja nicht machen muss. Naja, war halt eine Schlampe, sowas gibts wie Sand am Meer. Für mich ist das Problem erledigt, das hat der nächste Trottel an der Backe.
Auskunftsverweigerung – Kuckucksmutter geht nun vor den Bundesgerichtshof
Es gibt Weiber, die sind noch nicht mal geschieden, das nächste Balg schon wieder in der Wampe und den Bock noch nicht mal richtig sicher.
Wie solchen Weibern wohl zumute ist?
Wenn´s klappt ist das Balg nicht mal von dem aktuellen Bock, sondern vom großzügigen Chef. Nur der Bock soll halt den Kuckucksvater mimen und die seine Kohle rüberschieben. Also ich würde immer einen Vaterschaftstest machen. Da herrscht Klarheit von Anfang an. Solche Weiber suchen sich aber ganz bewusst nur strunzdumme Böcke mit guten Einkommen, möglichst ÖD oder Beamte, damit der Finanztransfer sichergestellt ist. Diese Böcke lassen sich aber sowas von auf´s Kreuz legen, weil sie immer noch "schwanzgesteuert" sind und an "die große Liebe" glauben. Der Tag kommt ganz sicher .... und solche Weiber können aus ihrer Haut einfach nicht raus. Meist wiederholen sich diese Zyklen mehrfach, aber solche Böcke werden halt nicht schlau und lassen sich abzocken.
Dieses Land ist voller solcher Weiber. Ausnahmen sind rar geworden. Ob solche Weiber sowas wie Gewissen haben?