Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Eltern 1 und 2

bberlin @, Thursday, 13.10.2011, 03:39 (vor 5188 Tagen) @ MusLimUnterwegs

Davon hatte ich auch gehört und hielt das für eine übertriebene Idee, die aus der Schweiz kommt. Und dann ging ich auf das Amt, um einem Freund aus dem Ausland zu helfen, Elterngeld zu beantragen: Es ist soweit. Die machen das schon: Elter 1 und Elter 2. In Berlin. Jawohl. Es macht einen kirre. Der Antragsbogen ist zweigeteilt wie Berlin früher. man weiß gar nicht, ob man unter Elter 1 den Vater oder die Mutter eintragen soll. Beide werden nach Mutterschaftsgeld gefragt. Es macht es nicht nur schwierig für Ausländer, auch für Deutsche, die studiert haben.


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