Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Reformbestrebungen in der Justiz seit 1960

JustizScanner, Wednesday, 12.10.2011, 13:04 (vor 5189 Tagen)

Reformbestrebungen

Obwohl seit den 1960er Jahren vielfach umgestaltet, gilt die Juristenausbildung immer noch als langwierig, unflexibel und praxisfern. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, erlernen Juristen in ihrer Ausbildung weder etwas über Betriebswirtschaft noch über Fremdsprachen noch über den Umgang mit Menschen, obwohl sie diese Kenntnisse später im Beruf in der Regel zwingend benötigen.

Viele Studenten finden das Universitätsstudium unzureichend als Vorbereitung auf die Staatsprüfungen und ziehen es deshalb vor, sich das benötigte Examenswissen beim Besuch kostspieliger kommerzieller Repetitorien anzueignen. Kritisiert wird ferner die einseitige Orientierung der Staatsprüfungen und des Vorbereitungsdienstes am Bedarf der staatlichen Justiz, obwohl die überwiegende Mehrzahl der Juristen später als Rechtsanwalt arbeitet. Die für die Juristenausbildung zuständigen Landesjustizministerien sind deswegen seit den 1960er Jahren praktisch laufend mit der Erarbeitung von Reformen beschäftigt. Insbesondere wurde versucht, das Referendariat durch eine in das Studium integrierte Praxisphase zu ersetzen (einphasige Juristenausbildung); dieses Konzept hat sich jedoch nicht durchgesetzt.

Starre Ausbildung, fehlende Flexibilität um auf dynamische Prozesse, wie z.B. im Familienrecht, zu reagieren! Interessant auch die Anmerkung, dass "Juristen" nicht über das nötige Wissen (Betriebswirtschaft, Fremdsprachen, Psychologie) verfügen, was sie später in ihrem Beruf jedoch zwingend brauchen!

Wie kann ein Richter dann solch einen Eid schwören?

"Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe." http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=202971

Wenn ein Richter also einfach nur ungebildet oder schlichtweg doof ist, dann urteilt er zweifellos nach bestem Wissen, aber zu Lasten eines Unschuldigen. Dabei muss das Gesetz nicht einmal so männerfeindlich orientiert sein, wie z. B. das GewSchG oder der Art. 6 Abs. 4 GG.

Kann das Volk nicht von seiner Regierung verlangen, dass es sich gebildeten Richtern ausgesetzt weiß? Oder werden Urteile in deutschen Gerichtssäalen weiterhin nach Tageslaune gefällt, nur weil man zu doof oder zu faul zur Qualifizierung ist?

Dies ist keine Beleidigung dieses Berufsstandes sondern eine Diskussion zum Zwecke der öffentlichen Meinungsbildung gem. Art. 5 Abs. 2 GG!

Reformbestrebungen in der Justiz seit 1960

Montana, Wednesday, 12.10.2011, 15:05 (vor 5189 Tagen) @ JustizScanner

Dies ist keine Beleidigung dieses Berufsstandes sondern eine Diskussion
zum Zwecke der öffentlichen Meinungsbildung gem. Art. 5 Abs. 2 GG!

Es ist nicht „nur“ eine Frage des „Justizapperates“, sondern vordergründig eine Frage der Politik!
Auch wenn es den Anschein haben könnte, dass die Justiz durch die Gewaltentrennung Unabhängig sein sollte, so ist sie es dennoch nicht.
Die Gesetzte und Urteile werden im Großem und Ganzen, so zumindest habe ich den Eindruck, im Sinne der oberen „Politischen Klasse“ ausgelegt und ausgesprochen.
Recht und Rechtsprechung sind somit ehr ein willkürlicher Ausdruck des politischen Zeitgeistes!
Recht und Rechtsprechung werden damit zu einem von dem „Kapital“- und Gendergerechten politischen Ansinnen, zum Schaden eines Großteils der Bürger, missbraucht!

Nun darf man Raten wem es denn vom Nutzen ist.

Traurig und doch leider Wahr!

Gewaltentrennung, Unabhängigkeit

MusLimUnterwegs, Wednesday, 12.10.2011, 17:28 (vor 5189 Tagen) @ Montana

Auch wenn es den Anschein haben könnte, dass die Justiz durch die Gewaltentrennung unabhängig sein sollte, so ist sie es dennoch nicht.
Die Gesetzte und Urteile werden im Großem und Ganzen, so zumindest habe ich den Eindruck, im Sinne der oberen "Politischen Klasse" ausgelegt und ausgesprochen.

Die Justiz hat vor allem die Aufgabe, die Staatsräson aufrecht zu erhalten.
Das bedeutet in aller Regel die Aufrechterhaltung eines Status Quo.
In zweiter Linie hält die Justiz den Staat vor Haftung fern, das bedeutet im Unterhaltsmaximierungsprinzip, dass die Alimentierung von Frauen, die im selbstgewählten Lebensentwurf Alleinerziehende leben, den Exmännern aufgehalst wird, damit der Staat dafür nicht aufkommen muss.

Und dann, drittens, geht es für Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte vor allem um das eigene berufliche Fortkommen.

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