Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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In fast 10 Jahren hat sich NICHTS geändert! (Artikel vom 05.01.2002 19:21)

Yussuf K ⌂ @, Ankara, Wednesday, 12.10.2011, 12:33 (vor 5189 Tagen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin empört und entsetzt. Ich habe nichts dagegen einzuwenden, dass Frauen und auch Kinder vor gewalttätigen Männern geschützt werden, ganz im Gegenteil!
Was ich persönlich aber als unzumutbar und menschenrechtsverletzend- und auch menschenverachtend empfinde sind Äußerungen wie:

Schon eine massive Bedrohung soll das Gericht zum Handeln bringen können. Außerdem soll die bisher auf Eheleute beschränkte Möglichkeit des gerichtlichen Einschreitens auf nicht eheliche Lebensgemeinschaften ausgedehnt werden.

Was versteht man hier unter massiver Bedrohung? Ist verbale Bedrohung auch damit gemeint? Es ist Tatsache, dass es auch genügend Frauen gibt, die sich nicht nur mit verbalen massiven Drohungen gegen ihren Partner oder aber auch Kindern richten.

Hier wird grundsätzlich nur von männlichen Gewalttätern gesprochen. Schutz wird laut all dieser Formulierungen nur Frauen zugestanden. Was ist aber mit weiblichen Gewalttäterinnen? Kann oder darf es sie in der Öffentlichkeit nicht geben?

Ich spreche hier nicht nur körperliche Gewalt an, nein auch wie es hier so schön heißt:

Telefonterror, Verfolgung, Belästigung durch ständige Präsenz - die verschiedenen Formen des Stalking sollen künftig schärfer bestraft werden.

Werden nicht auch Männer von ihren Partnerinnen mit oben genannten Aktionen terrorisiert? Es ist mir unbegreiflich, dass man Frauen grundsätzlich egal in welchen Medien und Berichten auch immer nur als Opfer wieder findet und Männer grundsätzlich als Täter.
Man sollte sich schämen Gewalt einem Geschlecht allein zuzuschreiben und Gesetze zu verabschieden, die zwar geschlechtsneutral verfasst sind, aber durch diskriminierende Art und Weise der Öffentlichkeit als alleiniger Schutz vor männlichen Gewalttätern zu präsentieren.

Hat man sich auch schon einmal die Frage gestellt, welche Möglichkeiten sich nun für Frauen eröffnen, sich auch unbegründet mit Hilfe dieses Gesetzes, des nicht mehr geliebten, oder einfach nur störenden Partner entledigen zu können, angesichts der Tatsache, dass alleine eine eventuelle Beschuldigung einer angeblichen massiven Bedrohung genügen soll, dass das Gericht zum Handeln befugt werden soll?

Wie und welche Möglichkeiten bleiben einem Mann, das Gegenteil zu beweisen?

Ich kann nur hoffen, dass die Menschen, die dafür verantwortlich sind, wach werden und nicht weiterhin dazu beitragen, dass die bereits bestehende Kluft zwischen Frauen und Männern noch größer wird. Wir sollten an unsere Kinder und deren Zukunft denken und ihnen nicht aufzeigen, wie man sich gegen Gewalt zur wehr setzt, sondern wie man Gewalt verhindert und das wie bereits erwähnt geschlechtsneutral.

Mit freundlichen Grüßen.
Monika Fassbender

Link zur Quelle

Dieser Beitrag ist demnächst auf www.opfer-gewaltschutzgesetz.de.vu in der Rubrik "Ohne Worte" zu finden.

Antwort eines Users auf diesen Kommentar

Yussuf K ⌂ @, Ankara, Wednesday, 12.10.2011, 12:37 (vor 5189 Tagen) @ Yussuf K

>Gewaltschutzgesetz

Ich weiß im Augenblick zwar nicht genau in welchem Bundesland Ludwigsburg liegt (habe auch keine Lust nachzuschauen) aber ich weiß, wie es in Niedersachsen läuft. Dieses Gesetz ist unausgegoren und bietet m.E. unendliche Möglichkeiten des Mißbrauchs.

Es kann sehrwohl hilfreich sein, aber auch als Druckmittel benutzt werden, wenn eine Partei nicht auf den Kopf gefallen ist.

Mir sind Fälle bekannt, dass sich Frauen selbst Verletzungen zugefügt und dann den Ehemann aus der Wohnung haben entfernen lassen. Aber diese Dinge geraten ja erst an`s Tageslicht, wenn einige Zeit verstrichen ist.

Und so richtig toll ist es auch nicht, wenn mann/frau innerhalb von 10 Minuten die Sachen packen muß und einen Platzverweis über die Dauer von 7 Tagen erhalten hat.

PS: Ich wurde nicht aus der Wohnung geschmissen, ich darf/muß rausschmeißen.

In diesem Sinne

alles wird gut

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von Pierre Kiesewetter am 01.12.2002 21:12

Dieses Gesetz bietet unendliche Möglichkeiten des Mißbrauchs

MusLimUnterwegs, Wednesday, 12.10.2011, 17:21 (vor 5189 Tagen) @ Yussuf K

Gewaltschutzgesetz
Dieses Gesetz ist unausgegoren und bietet m.E. unendliche Möglichkeiten des Mißbrauchs.

Das war bei der Verabschiedung des Gesetzes bekannt und ist IMHO politisch auch genau so gewollt.

* Michael Bock: Gutachten zum Wohnungszuweisungsgesetz vom Freitag, dem 15. Juni 2001

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