Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Täter Staat: Gewalt gegen Kinder

Ninjago, Tuesday, 11.10.2011, 19:13 (vor 5190 Tagen)

"Das Kind ist ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit ... Eine Verfassung, welche die Würde des Menschen in den Mittelpunkt ihres Wertsystems stellt, kann ... grundsätzlich niemandem Rechte an der Person eines anderen einräumen, die nicht zugleich pflichtgebunden sind und die Menschenwürde des anderen respektieren ..."

Mit obiger Aussage stellte das Bundesverfassungsgericht schon vor vielen Jahren klar: Auch Kinder stehen grundsätzlich und uneingeschränkt unter demselben verfassungsrechtlichen Schutz menschlicher Grundrechte, wie jeder Erwachsene. Der "kleine Unterschied" besteht lediglich darin, daß sie selbst weder rechtlich noch entwicklungsbedingt in der Lage sind, sich gegen Mißachtungen ihrer Rechte überhaupt wehren zu können.

Diese Einschränkung könnte man allerdings vernachlässigen, da die Garantie des kindlichen Persönlichkeitsschutzes und damit die Abwehr jeglicher Gefährungen des sogenannten Kindeswohls nach unserer Verfassung in den Händen der "staatlichen Wächter" - Gericht und Jugendamt - liegt.

Sie sollen im Interesse des Kindes eingreifen, wann immer seine Eltern dies nicht leisten können. Oder nicht leisten wollen, weil sie selbst die Gefährdung darstellen.

Das klingt zunächst beruhigend. Doch Beispiele wie die folgenden wecken zumindest ganz erhebliche Zweifel an der Funktionstüchtigkeit des staatlichen Schutzapparates.

[image] Greifer im Einsatz

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