Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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3 Jahre u. 6 Monate Haft für Richter wg. Rechtsbeugung in 47 Fällen!

JustizScanner, Tuesday, 11.10.2011, 00:21 (vor 5191 Tagen)

Bundesgerichtshof: Verurteilung eines Betreuungsrichters wegen Rechtsbeugung rechtskräftig

Beschluss vom 24. Juni 2009 – 1 StR 201/09
Landgericht Stuttgart - 16 KLs 3 Js 109 613/06 – Entscheidung vom 14. November 2008

Das Landgericht Stuttgart hat den Angeklagten, einen Richter am Amtsgericht Nürtingen, am 14. November 2008 wegen Rechtsbeugung in 47 Fällen und versuchter Rechtsbeugung in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts genehmigte der Angeklagte freiheitsentziehende Unterbringungsmaßnahmen nach § 1906 Abs. 1 und Abs. 4 BGB, ohne die Betroffenen zuvor persönlich angehört oder sich von diesen einen unmittelbaren Eindruck verschafft zu haben. Obwohl er wusste, dass dies zur Ermittlung einer vollständigen Entscheidungsgrundlage und wegen der Kontrollfunktion des Gerichts in Betreuungssachen gemäß § 70c FGG zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, sah er bewusst hiervon ab, um sich Arbeit zu ersparen, weil er mehr Zeit für seine Familie und seine Lehraufträge an zwei Fachhochschulen haben wollte. Um seine gesetzeswidrige Arbeitsweise zu vertuschen, fertigte der Angeklagte inhaltlich falsche Anhörungsprotokolle an, um damit den Anschein zu erwecken, dass er sich vor Genehmigung der Maßnahme einen unmittelbaren Eindruck von den Betroffenen verschafft habe. Diese Vorgehensweise des Angeklagten fiel einer Mitarbeiterin seiner Geschäftsstelle auf, die zufällig bemerkte, dass der Angeklagte die Anhörung eines Betroffenen protokolliert hatte, obwohl dieser schon längst verstorben war.

Der 1. Strafsenat hat mit Beschluss vom 24. Juni 2009 die auf mehrere Verfahrensrügen und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Maßgeblich war hierfür insbesondere, dass der Angeklagte seine richterliche Pflicht zur Anhörung der Betroffenen nicht nur im Einzelfall, etwa aus beruflicher Überlastung, vernachlässigte, sondern systematisch auf Anhörungen verzichtete, um seine Freizeit zu optimieren, und diese schwerwiegenden Verfahrensverletzungen durch fingierte Anhörungsprotokolle planvoll vertuschte. Das Urteil ist mit der Entscheidung des Senats rechtskräftig.

Karlsruhe, den 23. Juli 2009
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

PS: In loser Folge werde ich über korruptes und unfähiges Richtergeschmeiß berichten. Rechtliche Basis meiner Veröffentlichtungen findet ihr hier. An alle Websitenbetreiber: AUSDRUCKEN und unters Impressum! ..... denn die Zensur ist überall unterwegs!

Noch 2 solche Exemplare ....

JustizScanner, Tuesday, 11.10.2011, 00:30 (vor 5191 Tagen) @ JustizScanner

Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt

Ein Neumitglied des Vereins gegen Rechtsmissbrauch (VGR) hatte recherchiert und in der Berlinder Morgenpost gelesen, dass zwei hochrangige Brandenburger Juristen vom Landgericht Potsdam wegen Rechtsbeugung und schwerer Freiheitsberaubung verurteilt wurden. Ein Richter erhielt zwei Jahre, ein Oberstaatsanwalt ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Fall gelte als einmalig in der Justizgeschichte Brandenburgs, so in dem Presseartikel der Berliner Morgenpost vom 19. Juni 2009.

Weiter heißt es in der Berliner Morgenpost: „Wegen Rechtsbeugung und schwerer Freiheitsberaubung sind zwei hochrangige Brandenburger Juristen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten nach Überzeugung des Gerichts im April 2005 während einer Verhandlung am Amtsgericht Eisenhüttenstadt widerrechtlich drei Haftbefehle beantragt und erlassen. Ein Richter erhielt dafür zwei Jahre, ein Oberstaatsanwalt ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Fall sei einmalig in Brandenburgs Justizgeschichte heißt es weiter in der Berliner Morgenpost.

Mit seiner Entscheidung sei das Landgericht der Staatsanwaltschaft gefolgt, nach deren Überzeugung die Angeklagten mit den Haftbefehlen „ein Exempel statuieren“ wollten. Die Verteidigung habe Freisprüche beantragt, ist weiter in dem Presseartikel der Berliner Morgenpost zu lesen. In seiner Urteilsverkündung habe allerdings der Vorsitzende Richter der 4. Strafkammer, Andreas Dielitz, unmissverständlich klar gemacht, dass die Juristen seinerzeit gleich mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen und teilweise willkürlich gehandelt hätten. Obendrein hätten sie sich über Zuständigkeiten hinweggesetzt.

Die Haftbefehle seien ergangen gegen einen Nachlassverwalter, dessen Frau und einen Rechtsanwalt. Erst nach acht Tagen seien die Betroffenen auf Intervention eines Staatsanwaltes in Frankfurt an der Oder wieder auf freien Fuß gekommen. Der Nachlassverwalter sei seinerzeit wegen Veruntreuung von bis zu 500.000 Euro angeklagt worden, seine Frau und sein Anwalt seien in die Angelegenheit verwickelt gewesen.

Die Berliner Morgenpost schreibt weiter: „Würde das Urteil rechtskräftig, würden der 43-jährige Richter und der 53 Jahre alte Oberstaatsanwalt aus dem Justizdienst entlassen. „Das ist ein hartes Schicksal“, bemerkte Dielitz dazu. Andererseits dürfe man nicht das Leid der Betroffenen außer Acht lassen, das ihnen mit der Untersuchungshaft angetan worden sei. Es wird erwartet, dass die Anwälte der Verurteilten in Revision gehen und sich dann der Bundesgerichtshof noch einmal mit dem Sachverhalt beschäftigt“.

Da wäre ich mir nicht so sicher ...

Mike, Tuesday, 11.10.2011, 10:51 (vor 5190 Tagen) @ JustizScanner

wer genau der Verbrecher in dem Fall war.

Weiter heißt es in der Berliner Morgenpost: „Wegen Rechtsbeugung und
schwerer Freiheitsberaubung sind zwei hochrangige Brandenburger Juristen
zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten nach Überzeugung

Denn man darf nicht vergessen:

Die Haftbefehle seien ergangen gegen einen Nachlassverwalter, dessen Frau
und einen Rechtsanwalt. Erst nach acht Tagen seien die Betroffenen auf
Intervention eines Staatsanwaltes in Frankfurt an der Oder wieder auf

Es könnte genau so gut sein, dass die alten Seilschaften des Nachlassverwalters noch gut funktionieren!

Gruß
Mike

Soweit ich mich erinnere war das eine "Bewährungsstrafe". Sicher dass der Text vollständig ist?

RatlosER, Tuesday, 11.10.2011, 04:59 (vor 5190 Tagen) @ JustizScanner

Denn meiner Kenntnis nach hat bisher noch kein deutscher Richter im Bau gesessen.

Siehe dazu auch den Kachel-Fall (hundertpaarunddreißig Tage unschuldig hinter Gittern): Obwohl längst die Märchen der Claudia Simone Dinkel bekannt waren haben Staatwanwaltschaft und Richter den Kackelmann weitere Monate seiner Freiheit beraubt.

Soweit ich mich erinnere war das eine "Bewährungsstrafe". Sicher dass der Text vollständig ist?

Christian, Tuesday, 11.10.2011, 10:43 (vor 5190 Tagen) @ RatlosER

Denn meiner Kenntnis nach hat bisher noch kein deutscher Richter im Bau
gesessen.

Das glaube ich auch, wenn man das Youtube Video unten anschaut und den Artikel liest "Unrecht im Namen des Volkes", so glaube ich auch, dass auch hier die verantwortlichen Verbrecher bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen wurden! Es handelt sich hier in den Fällen unten keinesfalls um ein Justizirrtum, sondern um Justizverbrechen und ist leider kein Einzelfall.

5 Jahre unschuldig im Knast
http://www.youtube.com/watch?v=LdezIIfGLM4

"Unrecht im Namen des Volkes"
http://www.zeit.de/2002/19/200219_irrtum.xml

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