Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hier ist so ein Exemplar!

Christian, Monday, 10.10.2011, 11:15 (vor 5191 Tagen) @ Willy

Also kann man gegen Ungleichbehandlung klagen, aber ein Fall von einer Frau ist kein Grund um gleich eine Frauenquote zu fordern, denn in anderen Fällen sind
auch Männer betroffen und keine Männerquote gefordert wird.

Beispiel hier:
Bei Beförderung übergangener Mann klagt auf Gleichbehandlung mit Arbeitskolleginnen
http://www.aggblog.de/2007-11-07/bei-beforderung-ubergangener-mann-klagt-auf-gleichbehandlung-mit-arbeitskolleginnen/


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