Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Schätzung des volkswirtschaftlichen Schadens, bitte um Nachprüfung!

Mike, Sunday, 09.10.2011, 14:26 (vor 5192 Tagen) @ LongJohn

PS: Richter und Anwälte kennen sich gut, da rechnet man den Streitwert
immer iin 3000,00 EUR-Schritten. Nicht vergessen: Ihr seid die Zahler!

Ganz genau so läuft es! Mann darf nicht vergessen, jeder Anwalt freut sich wenn sein Kollege den Streitwert nach oben "korrigiert". Er selbst wird ihn nicht nach unten korrigieren! Er kann es ja gar nicht, denn er ist ja nicht "beschwert". Jede, von einem Anwalt scheinheilig eingereichte Streitwertbeschwerde, wird sang- und klanglos abgeschmettert, weil er ja nicht "beschwert" sei.

Diese Halunken "vergessen" aber regelmäßig den Mandanten zu belehren, dass der Mandant selbst die Streitwertbeschwerde zu Protokoll einreichen muss: Damit verletzen sie ihre Beratungspflicht! Das Problem: Um den Anwalt zu Rechenschaft zu ziehen, braucht man seinen Kollegen, siehe: http://www.wgvdl.com/forum/mix_entry.php?id=202570#p202585

Zurück zu den Kosten der Familiensachen!

Die Anwaltschaft verdient bei einem Verfahren mit einem Streitwert von 6466 EUR Streitwert, im Schnitt eine Verfahrensgebühr (RVG 3100, Faktor 1,3) und eine Terminsgebühr (RVG 3104, Faktor 1,2), zusammen: 937 EUR.

Wenn jedes Verfahren von 2 Anwälte begleitet werden, ergibt sich eine Summe von ca. 1,214 Milliarden EUR die jährlich in Familienverfahren über die Wupper geht. Wenn mann dann noch die Ausfallzeiten in Betrieben und die Behandlungskosten aufgrund der psychischen Scheidungsfolgekrankheiten der Männer berücksichtigen, kommen wir auf einen volkswirtschaftlichen Schaden von gut und böse 10 Milliarden EUR.

Habe ich über- oder unterschätzt?

Gruß
Mike


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