Die Auswirkungen des FamFG auf das Wohl der Anwaltschaft
Auf Seite 13 zeigen sich die Folgen des FamFG:
2008 hatten wir noch 562448 Neuzugänge.
2010 hatten wir 692298 Neuzugänge.
Das ist eine Zunahme von mehr als 23%.
Die Zusatzeinnahmen der Anwaltschaften dürften somit bei ca. 40% liegen.
Wir beglückwünschen den Berufsstand der Anwaltschaft, zur erfolgreichen Umsetzung des Humankapitals Scheidungsfamilie in klingender Münze.
Das ging alles ohne Streik. Ein Anruf bei den Kollegen im Bundestag hatte gereicht.
Nachahmenswert?!
Gruß
Mike
War zu erwarten! Ungeziefer hat eine enorme Reproduktionsrate
Ich hatte damals eine Anwaltsseite gefunden, da haben die sich ganz offen darüber gefreut, dass ihnen das jede Menge neue Mandanten verschafft.
Das Problem für Väter ist nur: Ob ihr mit oder ohne Anwalt dahin geht, es kommt genau das Gleiche dabei heraus.
Wenn ihr einen teuren Briefschreiber, einen Beisitzer oder jemanden zum Reden braucht, dann nehmt so ein Gesockse mit.
Wenn ihr mal wissen wollt, was euch die Diskriminierung und Entrechtung kosten wird: http://rvg.pentos.ag/
PS: Richter und Anwälte kennen sich gut, da rechnet man den Streitwert immer iin 3000,00 EUR-Schritten. Nicht vergessen: Ihr seid die Zahler!
Schätzung des volkswirtschaftlichen Schadens, bitte um Nachprüfung!
PS: Richter und Anwälte kennen sich gut, da rechnet man den Streitwert
immer iin 3000,00 EUR-Schritten. Nicht vergessen: Ihr seid die Zahler!
Ganz genau so läuft es! Mann darf nicht vergessen, jeder Anwalt freut sich wenn sein Kollege den Streitwert nach oben "korrigiert". Er selbst wird ihn nicht nach unten korrigieren! Er kann es ja gar nicht, denn er ist ja nicht "beschwert". Jede, von einem Anwalt scheinheilig eingereichte Streitwertbeschwerde, wird sang- und klanglos abgeschmettert, weil er ja nicht "beschwert" sei.
Diese Halunken "vergessen" aber regelmäßig den Mandanten zu belehren, dass der Mandant selbst die Streitwertbeschwerde zu Protokoll einreichen muss: Damit verletzen sie ihre Beratungspflicht! Das Problem: Um den Anwalt zu Rechenschaft zu ziehen, braucht man seinen Kollegen, siehe: http://www.wgvdl.com/forum/mix_entry.php?id=202570#p202585
Zurück zu den Kosten der Familiensachen!
Die Anwaltschaft verdient bei einem Verfahren mit einem Streitwert von 6466 EUR Streitwert, im Schnitt eine Verfahrensgebühr (RVG 3100, Faktor 1,3) und eine Terminsgebühr (RVG 3104, Faktor 1,2), zusammen: 937 EUR.
Wenn jedes Verfahren von 2 Anwälte begleitet werden, ergibt sich eine Summe von ca. 1,214 Milliarden EUR die jährlich in Familienverfahren über die Wupper geht. Wenn mann dann noch die Ausfallzeiten in Betrieben und die Behandlungskosten aufgrund der psychischen Scheidungsfolgekrankheiten der Männer berücksichtigen, kommen wir auf einen volkswirtschaftlichen Schaden von gut und böse 10 Milliarden EUR.
Habe ich über- oder unterschätzt?
Gruß
Mike
Es ist und bleibt Ungeziefer!
In diesem Pudelparlament namens "Bundestag" hocken 156 Juristen (620 DBT-Mitglieder)! Das sind 25% Juristen und zusammen mit den Lehrern sind es 1/3 die keine Ahnung von Wirtschaft haben. Das sind auch mit die Wurzeln für 2 Billionen Staatsschulden. Uns regieren aber auch Kinderlose, Schwule, Migranten, Taxifahrer, Steinewerfer und Fliesenleger. Das kann ja nix werden.
Aber wir haben alle etwas gemeinsam: Wir dürfen es bezahlen!
Übrigens trällerte mein Anwalt, als ich ihm gesagt habe: "Eh Alter, ich hab kein Geld, ich kann das nicht zahlen!" - "Sie bekommen doch VKH!" - "Und? Die muss ich zurückzahlen! Ich will mich doch nicht die nächsten 10 Jahre verschulden!"
Ja, dass sind Drecksäue! "Sie bekommen doch VKH!" ..... damit sein Geld sicher ist! Hat er die Kostennote bei Gericht eingereicht, dann bekomme ich den Gebührenbescheid von der Justizkasse. Da ist die Ratte aber schon über alle Berge auf und davon.
Schätzung des volkswirtschaftlichen Schadens
* Justiz
* Juristen
* Rechtsanwälte
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Das ist eine Zunahme von mehr als 23%
Hallo,
mir ging es so: als ich "23%" las musste ich einfach drauf los lachen
DD
mfg!
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Mit freundlichen Grüssen,
Andreas
"gib mir die Welt, plus 5% !" (der Zinseszins).