Hat schon mal jemand versucht, einen Richter des Amtes zu entheben?
Genau dies plane ich und das muss sauber vorbereitet sein. Dazu habe ich mich u. a. mit dem deutschen Richtergesetz befasst. Ihr solltet es auch einmal lesen. Interessant ist vor allem was den Beamtenstatus allgemein (§71) und die Qualifikation z. B. in familienrechtlichen Verfahren betrifft, denn da ist z.B. nichts zu lesen.
Eine Amtsenthebung ist möglich über §62 Abs. 1! Hat das schon mal jemand probiert oder hat jemand andersweitige Erfahrungen? Ich hab kein Problem damit, der Erste zu sein, der solch eine Sache angeht, denn "Einer hat es getan, jetzt können es alle!"
Hier mal das Richtergesetz für alle zur Information! Lest euch mal durch, wer da über eure Köpfe hinweg entscheidet und was die überhaupt dürfen.
Übrigens interessant ist auch, wer der "Dienstherr" von Richtern ist und wer folglicherweise auch das monatliche Salär überweist. Soll mal noch einer behaupten, Richter wären "unabhängig". Ein Witz. Jemand hat mal geschrieben, dass die Justiz eine Hure der Politik sei. Schwer zu glauben, wenn man das in dem Gesetz liest, dass dies nicht so sein soll ......