Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nicht durchdacht

Lex, Thursday, 06.10.2011, 21:30 (vor 5195 Tagen) @ Ausschußnmann

Also, dass man jemandem tatsächlich die sog. "Grundsicherung" kürzen kann ist mir ehrlich gesagt etwas unverständlich.

Ganz davon abgesehen, dass die Begründung, der Mann hätte keinerlei Kosten für Strom oder Möbel zunächst richtig schein mag bleibt zu fragen ob ein pauschaler Abzug in Höhe von 72,80 EUR gerechtfertigt sei (rein juristisch), oder ob dies nicht auch Willkür sei.

Daneben sei aber noch etwas angemerkt: Der obdachlose Herr hat nicht unbedingt geringere Lebenshaltungskosten - als Obdachloser ist ihm schließlich keine Möglichkeit gegeben selbst zu kochen oder umsonst auf die Toilette zu gehen - er "spart" also nicht unbedingt, nur verlagern sich seine Ausgaben eben.

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Interpunktion und Orthographie dieser Nachricht ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.


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