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Frankster, Monday, 03.10.2011, 01:19 (vor 5199 Tagen)
Liebe Leute,
ich bin vor einer Weile eher durch Zufall auf das Forum gestoßen und war begeistert, andere zu treffen, die meine Ansichten teilen. Infolge einer persönlichen Katastrophe brauche ich Rückhalt und habe den hier gefunden (Danke dafür!). Doch so langsam finde ich es schade, dass alles so anonym bleibt. Gibt es auch Treffen ausserhalb dieses Forums oder Wege sich einzubringen?
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Kurti, Wien, Monday, 03.10.2011, 01:42 (vor 5199 Tagen) @ Frankster
Doch so langsam finde ich es schade, dass alles so anonym
bleibt. Gibt es auch Treffen ausserhalb dieses Forums oder Wege sich
einzubringen?
Das ist ein interessanter Gedanke. Ich selber beobachte nämlich schon mit unverhohlenem Neid seit längerer Zeit PI (falls Du das nicht kennst: www.pi-news.net), wie bei denen die Ortsgruppen in verschiedensten deutschen Städten förmlich wie Pilze aus dem Boden schießen.
Was Du davor geschrieben hattest, mit dem Heraustreten aus der Anonymität, ist allerdings so eine Sache. Nicht wenige hier im Forum haben eine berufliche Karriere zu verlieren, wenn sie sich offen zu einer so "staatsfeindlichen" (um es mal im DDR-Jargon auszudrücken) Angelegenheit wie dem Maskulismus bekennen.
Ich weiß, wovon ich spreche, ich habe mir da selber im beruflichen Kontext auch schon so meine sozialen Nackenschläge eingehandelt, als ich offen feministische Positionen kritisierte.
Gruß, Kurti
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Frankster, Monday, 03.10.2011, 15:02 (vor 5198 Tagen) @ Kurti
Ja, das verstehe ich. Heraustreten aus der Anonymität birgt Gefahren. Gab es konkrete Fälle, wo Leuten der persönliche Lebensweg bzw. die Karriere blockiert worden ist hier im Forum (Links zu alten Threads?)? Und wie sollen wir eine reale Bewegung werden, wenn zu öffentlichen Aktionen kaum jemand erscheint? Fragen über Fragen...
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Kurti, Wien, Monday, 03.10.2011, 15:40 (vor 5198 Tagen) @ Frankster
Ja, das verstehe ich. Heraustreten aus der Anonymität birgt Gefahren. Gab
es konkrete Fälle, wo Leuten der persönliche Lebensweg bzw. die Karriere
blockiert worden ist hier im Forum (Links zu alten Threads?)?
Habe dazu im Männerhassbuch ein bisschen was geschrieben:
http://www.wgvdl.com/info/feminismuskritiken/maennerhassbuch2010.htm#_T0474
Und bei mir selbst war es so, dass zunächst einmal berufliches Mobbing einsetzte, wenn ich auf Arbeit öffentlich feministische Dogmen kritisierte.
Höhepunkt war die Zeit nach der Veröffentlichung des Männerhassbuches. Da hat es eine massive Intrige gegeben, mit dem Ziel, mich zwangszupsychiatrieren. Aus der Geschichte bin ich vermutlich nur dank der stillen Intervention eines Freundes in hochrangigen Politikkreisen unbeschadet wieder herausgekommen.
Und wie sollen wir eine reale Bewegung werden, wenn zu öffentlichen
Aktionen kaum jemand erscheint? Fragen über Fragen...
Tja, da müssen wir irgendwie den toten Punkt überwinden … Obwohl, vereinzelte Väterrechtsdemos gibt es schon seit den Neunzigern. Bloß der Schritt zur Massenbewegung ist noch weit. Wahrscheinlich ist beim Großteil der Männer der Leidensdruck noch nicht hoch genug …
Gruß, Kurti
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unwichtig, Tuesday, 04.10.2011, 00:34 (vor 5198 Tagen) @ Frankster
Gab es konkrete Fälle, wo Leuten der persönliche Lebensweg bzw. die Karriere
blockiert worden ist hier im Forum (Links zu alten Threads?)?
Es reicht doch der heutige radikale Feminismus, der schon den Lebensweg und auch die berufliche Laufbahn blockiert. Dazu muß man noch nicht mal aus der Anonymität heraus. Ich kann es mir heute beispielsweise nicht mehr vorstellen, mit einer Frau ohne Zeugen in einem Raum zu sein, die ich mir nicht selbst sorgfältig ausgesucht habe. Kachelmann scheint sich seine Weiber jedenfalls nicht sorgfältig genug ausgesucht zu haben, mit denen er auch noch ein eine Liebschaft anfing.
Daher blieb mir schon von Amtswegen nichts anderes übrig, als mich zu outen. Die verlangten von mir auch eine Zwangstherapie, die ich ablehnte, da man eine real vorhandene Gefahr nicht einfach therapieren kann. Eine Gefahrenzulage gibts dafür ja noch nicht, wenn man sich der heutigen Gefahr "Frau" aussetzt.
Inzwischen habe ich eine Erwerbsunfähigkeitsrente - wie ich an diese gekommen bin, kann ich allerdings noch gar nicht fassen.
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Kurti, Wien, Tuesday, 04.10.2011, 11:27 (vor 5197 Tagen) @ unwichtig
Die verlangten von mir auch eine Zwangstherapie, die ich ablehnte,
da man eine real vorhandene Gefahr nicht einfach therapieren kann.
Ist es indiskret, wenn man fragt, was genau sie Dir da wegtherapieren wollten?
Gruß, Kurti
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unwichtig, Tuesday, 04.10.2011, 16:32 (vor 5197 Tagen) @ Kurti
Ist es indiskret, wenn man fragt, was genau sie Dir da wegtherapieren
wollten?
Ich war beim psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit und der konnte mit mir nicht wirklich etwas anfangen und diagnostizierte einen Frauenhass. Der Arbeitsvermittler - ich hatte damals schon Hartz IV - meinte dann mir in die Eingliederungsvereinbarung eine Psychotherapie reindrücken zu wollen und mir auch noch einen 1-Euro-Job, als Straßenfeger verpassen zu müssen, da das ja nur Männer machen und dabei ja auch den durch Frauen verursachten Dreck beseitigen müssen, hat dieser Depp wohl nicht berücksichtigt.
Dieser Eingliederungsvereinbarung habe ich dann widersprochen (Schriftlich!), wurde aber unter nicht berücksichtigt, dafür aber bekam ich eine 30 prozentige Kürzung, obwohl schon mal das Outfit von den Schuhen her nicht paßte. Diese Schuhe hielten zwar über dem Köchel, wenn ich sie fest genug zuband, aber nicht am Fuß selbst, wobei die Schuhgröße von der Länge her nicht kürzer sein hätte dürfen. Wie soll man in so einem Schuh denn überhaupt gehen können?
Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben!
Realo, Wednesday, 05.10.2011, 03:51 (vor 5196 Tagen) @ unwichtig
Danach ergeht die Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt. Dagegen erhebt man Widerspruch weil in der der Eingliederungsvereinbarung widerrechtliche Regelungen enthalten sind.
Begründung:
Die freiwillige Eingliederungsvereinbahrung ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen mir und der Agentur für Arbeit. Dieser Vertrag kann nur Dinge regeln die der Gesetzgeber in das Ermessen gestellt hat.
1. Die ausdrücklich im Gesetz festgelegten Rechtsfolgen von Meldepflichtverletzungen (Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug, umgehende Bewerbung auf Vermittlungsvorschläge etc) und OrtsAbwesenheiten dürfen nicht durch eine abweichende Regelung in der Eingliederungsvereinbarung umgangen und durch Sanktionierung nach SGB II § 31 Abs. 1 . S.1 Nr. 1b ersetzt werden. Es ist nicht zulässig, Regelungen zu Mitwirkungs- und Meldepflichten in der Eingliederungsvereinbarung festzulegen und Verstöße gegen diese Festlegungen infolgedessen nach SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 b zu sanktionieren, denn die Tatbestände und Rechtsfolgen zu Meldepflichtverletzungen sind in § 31 Abs. 2. eigenständig geregelt. Rechtsfolgen wiederholter Pflichtverletzungen nach Absatz 2 regelt § 31 Abs. 3 S. 3 (Minderung um 10%, 20%, 30% usw.).
2. Ebenfalls unzulässig ist die Aufnahme der Ortsanwesenheitspflicht in eine Eingliederungsvereinbarung, die der Gesetzgeber anders regelt (s. § 7 Abs. 4a SGB II). Ihr Text verstößt gegen die Erreichbarkeits-Anordnung vom 23. Oktober 1997 (ANBA 1997, 1685), geändert durch die Anordnung vom 16. November 2001 (ANBA 2001, 1476). Nach den vorstehenden Vorschriften hängt die Verfügbarkeit von Arbeitslosen davon ab, dass sie Vorschlägen zur Eingliederung in Arbeit zeit- und ortsnah nachkommen können. Sie müssen deshalb an allen Werktagen persönlich an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erreichbar sein. Entfernen dürfen sie sich von ihrem Wohnort für mehr als 24 Stunden nur an Feiertagen und mit Zustimmung des Amtes. Es reicht aus, wenn ein Erwerbsloser statt am Samstag oder einem Tag vor dem gesetzlichen Feiertag am Sonntag oder dem Feiertag eingehende Post zur Kenntnis nehmen kann (§ 1 Abs. 1 Satz 3 EAO).
Diesen Widerspruch muss die Behörde zwingend stattgeben. Da die Behörde die Vorlagen im Kompjuter nicht ändern kann, ist man damit von weiteren Belästigungen mit Eingliederungsvereinbarungen befreit.
Mehrfacher Praxistest wurde bestanden.
Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben!
unwichtig, Wednesday, 05.10.2011, 11:43 (vor 5196 Tagen) @ Realo
Diesen Widerspruch muss die Behörde zwingend stattgeben. Da die Behörde
die Vorlagen im Kompjuter nicht ändern kann, ist man damit von weiteren
Belästigungen mit Eingliederungsvereinbarungen befreit.
Mehrfacher Praxistest wurde bestanden.
Das weiß ich nun auch schon. Damals gab es Hartz IV aber noch nicht so lange und von daher unterschreibt man eben, wenn man dabei unter Androhung einer Kürzung nicht hier und sofort unterschreibt.
Später bin ich dann auch häufiger mit anderen dort hin gegangen und das einzige, das ich zu tun hatte, war dafür zu sorgen, daß sie diese Eingliederungsvereinbarung eben nicht unterschreiben.
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Mus Lim
, Monday, 03.10.2011, 03:14 (vor 5198 Tagen) @ Frankster
Sie sollten sich eine örtliche Vätergruppe suchen und sich ihr anschließen.
Wenn es diese nicht gibt, gründen Sie einfach eine.
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Isegrim, Monday, 03.10.2011, 14:14 (vor 5198 Tagen) @ Frankster
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