Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft bestätigt Rechtslage –
– Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind ungültig!
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Coole Autos fahren die dort
http://www.dpolg-sachsen.de/dpolg-sachsen/fahrzeuge/policecar/
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