Feuerwerkskörper verkauft: Verkäuferin unschuldig, 9jähiger selbst Schuld
„Feuerwerkskörper verkaufte eine Freilassingerin einem Neunjährigen. Weil der sich damit verletzte, musste sich die 40-jährige vor Gericht verantworten
LAUFEN. Der Neunjährige wusste, dass er die Feuerwerkskörper eigentlich nicht bekommen dürfte.....
Da sich der Bub darauf mit den Feuerwerkskörpern verletzte, stand die Freilassingerin nun vor dem Laufener Amtsrichter. Der aber sprach sie vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung frei....
In diesem Fall komme vor allem auch die „fehlerhafte Verwendung“ der Feuerwerkskörper dazu. Deshalb lautete sein Urteil „Freispruch““
http://auchndepp.blogspot.com/2011/09/vor-gericht-wegen-zundelei.html