Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Darf ein Gerichtsvollzieher dieses Glück pfänden?

AstonMarvin @, Sunday, 02.10.2011, 03:05 (vor 5200 Tagen)

KRISTINA C., 40, UND MAX, 4, leben ständig in Angst, weil die Behörden den Jungen zum Vater nach Australien schicken wollen

Es ist sonnig und warm an diesem letzten Septembertag. Wir treffen Kristina C. und ihren Sohn Max in der Nähe von Stuttgart auf einem Spielplatz. Immer wieder saust der Vierjährige die Rutsche herunter. Kristina C. fängt den Jungen auf, drückt ihn fest an sich. Was für Außenstehende so unbeschwert aussehen mag, ist in Wirklichkeit ein mühsamer Versuch zu vergessen. Zu vergessen, dass dieses Glück zwischen Mutter und Sohn bald vorbei sein könnte. Vielleicht sogar morgen schon.

Denn deutsche Gerichte werfen Kristina C. vor, ihren Sohn Maximilian entführt zu haben. Angezeigt hat sie ihr eigener Ehemann. George C., der Vater des Jungen.

Dabei war es einmal Liebe, die beide miteinander verband: 2004 hatte Schuhdesignerin Kristina aus dem schwäbischen Ebersbach den Australier in London kennengelernt. Er gab sich charmant, intelligent, war wohlhabend. Sie folgte dem Arzt nach Sydney. 2005 wurde geheiratet, Sohn Maximilian kam zwei Jahre später zur Welt. Ein perfektes Glück, so schien es. Doch die Fassade bröckelte schnell. Kristina fühlte sich einsam und ungeliebt: „Zwischen George und mir gab es keine Innigkeit, ich habe mich unsichtbar an seiner Seite gefühlt. Er hat mich und Max kaum beachtet, lebte nur für seine Patienten“, sagt sie.

Im Februar 2010 beschließt Kristina C., eine Auszeit zu nehmen, von der Ehe, von Australien. Mit dem Einverständnis ihres Mannes reist sie mit Sohn Maximilian nach Stuttgart – und ist seitdem in internationalen Gesetzesmühlen gefangen. Denn George C. will, dass Ehefrau und Kind endlich zu ihm zurückkommen. Weil sich Kristina C. bis heute weigert, ist die Situation inzwischen eskaliert: Ihr Ehemann zeigte sie wegen Kindesentführung an und fordert nach dem Haager Übereinkommen die sofortige Rückführung seines Sohnes. „Als ich gehört habe, was George plant, war eine unglaubliche Fassungslosigkeit in mir“, erzählt Kristina. „Wie kann er uns zwingen, in dem Land zu leben, in dem ich jahrelang unglücklich war. Wie kann er Max und mir das antun?“

Er kann. Denn die internationale Gesetzeslage gibt dem Vater recht: Weil Maximilian länger als sechs Monate in Australien gelebt hat, gilt das Land als sein „gewöhnlicher Aufenthaltsort“, deshalb muss er dahin zurück. So entschied es auch das Oberlandesgericht Stuttgart im Juni 2011. Die Richter erkannten zwar an, dass der Vater als Bezugsperson keine Rolle spiele und dass Max in Deutschland bereits sozial integriert und die Rückführung „mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Kindeswohls“ verbunden sei – dennoch lautete das Urteil: Rückführung nach Australien.

Es ist die Angst vor dem Ungewissen, die Kristina C. seitdem nicht schlafen lässt. „Ich weiß nicht, wann das Urteil vollstreckt wird – theoretisch könnte jeden Tag der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen und mir Max wegnehmen.“ Weil sie sich immer noch weigert, ins Flugzeug nach Sydney zu steigen, rechnet die Mutter auch mit einem internationalen Haftbefehl.

„Ich traue mich kaum zurück in meine Wohnung, schlafe mal hier, mal da. Max kann nicht in den Kindergarten und ich nicht zur Arbeit. Ich fühle mich wie eine Schwerverbrecherin!“

Trotz richterlicher Anordnung raten Experten und Anwälte der Mutter davon ab, mit Max nach Down Under zu fliegen. Denn in Sydney würde ihr eine Gefängnisstrafe drohen, und der Sohn wäre an den Vater verloren. Der wollte sich zu dem Fall nicht äußern. BILD am SONNTAG erreichte George C. nur auf der Mailbox, schriftliche Anfragen blieben unbeantwortet.

Die Situation scheint ausweglos. Einen kleinen Hoffnungsschimmer gibt es dennoch: Der Baden-Württembergische Landtag hat sich des Falles angenommen und will eine Aussetzung der Vollstreckung prüfen. Es wäre die letzte Chance für Kristina C., die sich für die Zukunft eigentlich nur eines wünscht: „Max soll seinen Vater sehen, ihn besuchen. Ich will die beiden nicht voneinander fernhalten. Doch erst einmal muss dieser Albtraum ein Ende haben!“

Quelle: www.blöd.de äh, ich meinte www.bild.de

....doch erstmal muss dieser Albtraum ein Ende haben. Wer sagt das, die Mutter, der Vater oder der Sohn? Schlimm,... solch einen Betreff vorm schlafen gehen zu sehen!

LG Aston - Marvin

Darf ein Gerichtsvollzieher dieses Glück pfänden?

satyr, Essen, Sunday, 02.10.2011, 03:17 (vor 5200 Tagen) @ AstonMarvin

"der Sohn wäre an den Vater verlorn"?????

Der arme Sohn...

Darf ein Gerichtsvollzieher dieses Glück pfänden?

phaidros52 nolog, Sunday, 02.10.2011, 09:50 (vor 5199 Tagen) @ AstonMarvin

Halten wir nochmal fest: Die Frau hat den Sohn entführt und bekommt von allen möglichen deutschen lila flachenschleimleckern Unterstützung und hofft, dass diese schreckliche Sache bald vorbei ist.

Vergleiche damit den kürzlichen Fall des Vaters, der mit seinen 4 Kindern nach Afrika geflüchtet ist....

Ph.

"dann wäre der Sohn an den Vater verloren"

Ravenet, Sunday, 02.10.2011, 11:37 (vor 5199 Tagen) @ AstonMarvin

Der ganze verdrehte Artikel kommt in diesem banalen Satz zum Ausdruck.

Darf ein Gerichtsvollzieher dieses Glück pfänden?

der_quixote, Absurdistan, Sunday, 02.10.2011, 12:56 (vor 5199 Tagen) @ AstonMarvin

Der Vater gehört deutschem Recht nach belohnt.

Kind wech. Unterhalt zahlen. Fresse halten.

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...

Darf ein Gerichtsvollzieher dieses Glück pfänden?

Geschlechtspendler, Sunday, 02.10.2011, 13:14 (vor 5199 Tagen) @ phaidros52 nolog

Daran siehst du mal, die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit von Justiz und Richtern. Blind und keine Gesetze lesen können sind die nur, wenn es um Männer geht. An dieser Grundeinstellung wird sich auch nichts ändern. Deswegen ist das einzige Mittel dagegenzuhalten: Keine Ehe, keine Kinder! So trocknet man diesen Sumpf aus!

Darf ein Gerichtsvollzieher dieses Glück pfänden?

karlma, Sunday, 02.10.2011, 13:38 (vor 5199 Tagen) @ AstonMarvin

„Ich traue mich kaum zurück in meine Wohnung, schlafe mal hier, mal da.
Max kann nicht in den Kindergarten und ich nicht zur Arbeit. Ich fühle
mich wie eine Schwerverbrecherin!“

... und was hat diese Situation mit "Glück" zu tun???

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