Hypothetische Frage bzgl. Antidiskriminierungsgesetzen im Femistaat D.
Dürfte man wohl in eine öffentliche Stellenauschreibung für einen Privatchauffeur folgendes reinschreiben:
Gesucht wird (...) männlich, gepflegtes Erscheinungsbild, zwischen 30 und 45 Jahre alt, mind. 10 Jahre im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis, weniger als 6 Strafpunkte im Verkehrszentralregister (...).
Letztere beiden Punkte sollten wohl erlaubt sein, aber darf man die bzgl. des Geschlechtes und des Alters heute selbst bei einem solchen privaten Vertrauensposten tatsächlich nicht mehr reinschreiben, bzw. muss man für eine solche Position eher privaten Charakters mittlerweile wirklich jedem eine Chance geben oder sonst juristischen Ärger befürchten?

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