Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hypothetische Frage bzgl. Antidiskriminierungsgesetzen im Femistaat D.

Kritiker, Thursday, 29.09.2011, 21:38 (vor 5202 Tagen)

Dürfte man wohl in eine öffentliche Stellenauschreibung für einen Privatchauffeur folgendes reinschreiben:

Gesucht wird (...) männlich, gepflegtes Erscheinungsbild, zwischen 30 und 45 Jahre alt, mind. 10 Jahre im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis, weniger als 6 Strafpunkte im Verkehrszentralregister (...).

Letztere beiden Punkte sollten wohl erlaubt sein, aber darf man die bzgl. des Geschlechtes und des Alters heute selbst bei einem solchen privaten Vertrauensposten tatsächlich nicht mehr reinschreiben, bzw. muss man für eine solche Position eher privaten Charakters mittlerweile wirklich jedem eine Chance geben oder sonst juristischen Ärger befürchten?

So besser?

Ludwig XVI, Friday, 30.09.2011, 00:28 (vor 5202 Tagen) @ Kritiker

Gesucht wird (...) androgynes, gepflegtes Erscheinungsbild, zeitlos alt, länger im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis, weniger als 6 Strafpunkte im Verkehrszentralregister (...).

Da diskrimierst du keines der Geschlecht, keine Altersgruppe und keinen Fahranfänger oder Veteranen.

Nö. Aber so.

Karl Toffel, Friday, 30.09.2011, 02:23 (vor 5202 Tagen) @ Ludwig XVI

Androgyn ... Viel zu plump.

Besser so: "Gesucht wird ... Fahrer m/w, Vollbartträger/in im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis mit mindestens 6 Punkten in Flensburg."

Hypothetische Frage bzgl. Antidiskriminierungsgesetzen im Femistaat D.

Sebastian2000, Friday, 30.09.2011, 16:42 (vor 5201 Tagen) @ Kritiker

Auch wenn man gezwungen werden kann, vielleicht geschlechtergerecht eine Anzeige zu formulieren (ich finde es in Ordnung) so kann man immer noch selbst entscheiden wen man letztendlich nimmt.

Hypothetische Frage bzgl. Antidiskriminierungsgesetzen im Femistaat D.

Robert ⌂, München, Friday, 30.09.2011, 17:03 (vor 5201 Tagen) @ Sebastian2000

Auch wenn man gezwungen werden kann, vielleicht geschlechtergerecht eine
Anzeige zu formulieren (ich finde es in Ordnung) so kann man immer noch
selbst entscheiden wen man letztendlich nimmt.

Man darf halt nur nicht so blöd sein, irgendwelche anfechtbaren Gründe für die Ablehnung zu nennen. Standard dürfte sowieso sein "wir haben uns für einen andern, besser qualifizeirten Bewerber entschieden" o.ä.

Robert

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Wolfgang Gogolin "Diese Hymnen für Frauen erinnern an das Lob, das einem vierjährigen Kind zuteil wird, weil es endlich nicht mehr in die Hose kackt, sondern von allein aufs Töpfchen geht."

Hypothetische Frage bzgl. Antidiskriminierungsgesetzen im Femistaat D.

Bero, Friday, 30.09.2011, 17:05 (vor 5201 Tagen) @ Robert

Man darf halt nur nicht so blöd sein, irgendwelche anfechtbaren Gründe
für die Ablehnung zu nennen. Standard dürfte sowieso sein "wir haben uns
für einen andern, besser qualifizeirten Bewerber entschieden" o.ä.

Diskriminierung wegen Qualifikation ist noch zulässig? Bist du sicher?

Hypothetische Frage bzgl. Antidiskriminierungsgesetzen im Femistaat D.

Oliver, Friday, 30.09.2011, 17:15 (vor 5201 Tagen) @ Bero

Diskriminierung wegen Qualifikation ist noch zulässig? Bist du sicher?

ich fordere eine 30%-Quote für Qualifizierte!

Den Rest können ja multiple Behinderte bevölkern!
;-)

--

Liebe Grüße
Oliver


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Hypothetische Frage bzgl. Antidiskriminierungsgesetzen im Femistaat D.

DvB, Friday, 30.09.2011, 22:16 (vor 5201 Tagen) @ Sebastian2000

Auch wenn man gezwungen werden kann, vielleicht geschlechtergerecht eine
Anzeige zu formulieren (ich finde es in Ordnung)

Du findest das "in Ordnung"?!? Warum?

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