Vielleicht O.T. Ballade vom zufälligen Tod in Duisburg.
BALLADE VOM ZUFÄLLIGEN TOD IN DUISBURG
Im Juli dreiundsiebzig kam
ein Mann umsonst zu Mannesmann,
der war entlassen so über Nacht,
der hat im Streik zu laut gedacht
und sich um seinen Job gebracht.
Im Juni vierundsiebzig dann
klagte er gegen Mannesmann
in Duisburg vor dem Arbeitsgericht.
Ach, das Gericht war taub und blind,
Recht gegen Reichtum gibt es nicht.
In dem Gerichtsaal war es heiß,
mancher Mann schrie laut, wie ich weiß,
und ein Gesang kam aus dem Geschrei.
Die INTERNATIONALE tönt
hässlich im Ohr der Polizei.
Die schlugen zu mit kaltem Blut,
ich weiß, die schlagen gern und gut
grade aufs Kommunistenpack,
schlagen mit Lust auf deinen Kopf,
schlagen auf Maul und Bauch und Sack.
Günther Routhier war auch dabei
in der Gewalt der Polizei,
er war ihr Opfer, ich sag es laut,
grad weil der Richter jeden jagt,
der sich das laut zu sagen traut.
Günther Routhier, ein Arbeiter,
Frührentner wie so mancher, der
sein Leben im Betrieb ruiniert
«Der ist ein Bluter!> schrien die Leut,
das hat die Polizei gehört.
Den Günther Routhier schmissen sie
die Treppe runter wie ein Vieh,
schleppten ihn ins Präsidium,
schleiften ihn dort kopfunten hoch,
brachten ihn um, ja! brachten ihn um.
Zwei Wochen später war er tot
und in der Stadt gabs ein Verbot,
verboten wurde ein einziges Wort,
seht nur: die Mörder machten Jagd
bloß auf ein Wort und das heißt «Mord>.
Wenn du das Wort geschrieben hast,
fliegst du gleich in den nächsten Knast,
Mensch, diese Mafia ist ja so frei!
Die Gangster heißen hierzuland:
Staatsanwalt oder Polizei.
Fünftausend kamen zum Leichenzug,
fünftausend waren schon genug,
dass auch der Staat zur Leiche kam,
und als das Blut in Duisburg floss,
floss auch ein Sekt bei Mannesmann.
Jetzt liegt ein Schweigen auf der Stadt,
jeder, der dort das Sagen hat,
redet kein Wort und bleibet dabei,
nein, die Gestapo gibt es nicht,
aber es gibt die Polzei.
Ein Professor aus Münster stand
mit einem Flugblatt in der Hand,
stand dort in Duisburg, aber nicht lang
kurz ist der Weg vor ein Gericht
in dieser Stadt von Mannesmann.
Der Richter sagt: «Mir ist egal,
ob Totschlag oder Unglücksfall,
auf jeden Fall Beleidigung!
In dem Gesetzbuch steht ganz klar:
Die Polizei bringt keinen um.
Der Professor sagt dem Gericht:
«Aufklärung ist doch meine Pflicht!
Ein Mörder lebt ein Opfer ist tot.
Wenn der noch lang so die Wahrheit sucht,
findet er sein Berufsverbot.
Doch wer da kämpft, weiß, dass er lebt.
Wer nicht an der Karriere klebt,
wird für die Freiheit auch nicht zu schwer.
Kämpfen tut not, `s ist höchte Zeit,
zähl mal: die Toten werden mehr.
Der Benno Ohnesorg war hin
und seither viele in Berlin,
denk an die Schüsse auf Georg von Rauch!
Denk an den nackten Schotten, dem
schossen sie ungestraft in Bauch.
Herr Staatsanwalt lass sein, ich bitt,
lass ungestraft mein armes Lied,
wenn es auch nicht die Staatsmeinung meint.
Immerhin hab ich recht und schlecht
das, was zu sagen wär, gereimt.
Sind wir schon so zusammgestaucht,
dass einer Sklavensprache braucht,
der von Verbrechen spricht der Polizei.
Mensch, wo die Sklavensprache herrscht,
herrscht doch schon längst die Sklaverei.
http://www.youtube.com/watch?v=jYQBE77_5CY
Mann kann auch den Begriff Väter oder auch ARBEITER einsetzen.
![[image]](http://www.crazypics.de/smilies/wirre/1642.gif)
Vielleicht zu dem inspiriert durch folgende Meldung.
Sie trank Alkohol um ihr Kind bereits im Mutterleib zu töten
Männer wurden und werden einfach ohne Anklage bzw. Verurteilung die Treppe hinuntergeworfen und schlagen sich dabei den Schädel ein. Wohin gegen Täter welche deutsche Männer, Väter, Rentner tottreten mit Südsee Turns und Verwarnungen bestraft werden. Wobei D. Polizisten, welche auf Schahgeheiss D. Männer direkt erschiessen (wie der Kurass), eher als Herlden gefeiert werden.
Am 18.06.1974 verstarb der Duisburger Gewerkschafter Günter Routhier, nachdem er am 05.06. Hirnblutungen, verursacht durch Gewaltanwendung der Polizei, erlitt.
Was ist passiert? Nachdem die Klage des KPD/ML-Mitglieds Hanfried Brenner gegen seine Entlassung bei Mannesmann vor dem Duisburger Arbeitsgericht abgewiesen wurde, kam es zu empörten Protesten der sich mit Brenner solidarisch zeigenden Genoss_Innen, darunter auch Günter Routhier.
Daraufhin wurde der Gerichtssaal unter massiver Gewaltanwendung von der bereits anwesenden Bereitschaftspolizei geräumt. Auf Anweisung des Einsatzleiters „kräftig zuzupacken“ wird gegen die Protestierenden aggressiv vorgegangen, ebenfalls gegen Routhier, obwohl Umstehende die Polizist_Innen mehrfach auf Routhiers Bluter-Erkrankung hinweisen mit der Aufforderung, ihn in Ruhe zu lassen.
Dem wird jedoch nicht nachgekommen, Routhier wird gewaltsam vor den Augen seines Sohnes von den Polizisten Wolfgang Werner und Peter Kluten aus dem Gerichtssaal geschleppt und fällt nach einer Rangelei mit den Beamten infolge derer Werner ihm einen Stoß in den Rücken versetzt eine Treppe hinunter und zieht sich die schweren Hirnblutungen zu, an denen er letztendlich am 18.06. in der Universitätsklinik Essen verstirbt.
Obwohl unabhängige gerichtsmedizinische Gutachten zweifelsfrei bestätigen, dass die Hirnblutungen auf stumpfe Gewaltanwendung zurückzuführen sind, leugnet die Polizei diesen Sachverhalt konsequent und ist bemüht, die Angelegenheit vor der Öffentlichkeit zu verbergen.
Am 24.10.1978 wurde der Münsteraner Professor Christian Sigrist wegen Verunglimpfung des Staates vom Schöffengericht Münster verurteilt, da er öffentlich behauptete, Routhier sei einem Mord zum Opfer gefallen. Im gesamten Bundesgebiet sind mittlerweile mehr als 1000 Strafverfahren wegen ähnlichen Behauptungen eingeleitet worden.
Offensichtlich versuchen die Verantwortlichen mit allen Mitteln die offiziellen Ergebnisse zu verteidigen: Am 06.03.1981 wurde eine Herausgabe der polizeilichen Akten zum Fall Routhier vom NRW-Innenminister unter Berufung auf §96 * der Strafprozessordnung mit Hinweis auf das Wohl des Landes untersagt.
*§ 96 StPO
Die Vorlegung oder Auslieferung von Akten oder anderen in amtlicher Verwahrung befindlichen Schriftstücken durch Behörden und öffentliche Beamte darf nicht gefordert werden, wenn deren oberste Dienstbehörde erklärt, daß das Bekanntwerden des Inhalts dieser Akten oder Schriftstücke dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten würde. Satz 1 gilt entsprechend für Akten und sonstige Schriftstücke, die sich im Gewahrsam eines Mitglieds des Bundestages oder eines Landtages beziehungsweise eines Angestellten einer Fraktion des Bundestages oder eines Landtages befinden, wenn die für die Erteilung einer Aussagegenehmigung zuständige Stelle eine solche Erklärung abgegeben hat.
Und Jetzte denke ich mal eben so an Väter die zu Terroristen erklärt werden. Ob hüben oder drüben...
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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...
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