Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Abteilung Klatsch und Tratsch: Scheidungskrieg von Wolfgang Ambros

Torsten, Wednesday, 21.09.2011, 20:45 (vor 5210 Tagen) @ JaffaOrange

Die eigentliche Frage ist dann wohl die: Wird nur das gehälftet werden
müssen, was das Urheberrecht bislang eingebracht hat

Dafür hätte ich ja noch Verständnis. Wenn es nur bei der Differenz bleiben würde. Brutal, am Ende hat die Frau immer mehr als die Differenz, aber mit Herzen kaum was dafür beigetragen.

oder führt das in
der Ehe entstandene Urheberrecht auch nach der Trennung zur Teilung der
danach einfallenden Einnahmen, weil das jeweilige Stück eben IN der Ehe
komponiert wurde?

Rein rechtlich eigentlich nicht, weil bestimmt nicht beide als Urheber eingetragen sind. Aber im Wild-West-Familienrecht weiß man das nie!

--
Mit der besseren Hälfte hat man mehr als doppelt so viel Probleme.

Morpheus: Väter haben ihre Jungs zu beschützen, solange sie das können - und zwar vor Weibern


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