Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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OF:Rechtsdienstleistungsgesetz findet überwiegend Zustimmung

Christine ⌂, Sunday, 20.05.2007, 13:40 (vor 6788 Tagen)

heute im Bundestag Nr. 124 - Pressedienst des Deutschen Bundestages
Mi, 09. Mai 2007 Redaktionsschluss: 16:45 Uhr

2. Rechtsdienstleistungsgesetz findet überwiegend Zustimmung
Rechtsausschuss (Anhörung)

Berlin: (hib/BOB) Überwiegend zustimmend ist am Mittwochnachmittag im Rechtsausschuss der Entwurf eines Rechtsdienstleistungsgesetzes (16/3655) von den Sachverständigen bewertet worden. Es soll das aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz vollständig ersetzen. Michael Streck vom Deutschen Anwaltsverein erklärte in der Anhörung, der Entwurf sei ein "stimmiges Konzept" zur Regulierung des Rechtsberatungsmarkts. Es sei an der Zeit, das geltende Recht insgesamt durch eine vollständige Neufassung abzulösen. Laut Streck bleibt es auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes dabei, dass "der Rechtsanwalt derjenige ist, der für die qualifizierte Rechtsberatung berufen und dem die gerichtliche Vertretung vorbehalten ist". Auch Michael Krenzler von der Bundesrechtsanwaltskammer lobte den Entwurf. Er versuche eine von allen Seiten für sinnvoll erachtete "behutsame Modernisierung und Öffnung des Rechtsberatungsmarktes". Liberalisierung habe aber ihren Preis. Nach Ansicht Krenzlers werde es zu einem erhöhten Geschäftsanfall der Justiz durch Schadenersatzprozesse wegen unqualifizierter Rechtsberatung kommen. Dies sei hinzunehmen.

Gabriele Caliebe, Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe, erklärte dazu, die Qualifikation eines Juristen sei nicht überall dort erforderlich, wo rechtliche Fragen überhaupt berührt werden. Genau diese Abgrenzung habe der vorliegende Gesetzentwurf in rechtliche Rahmenbedingungen umgesetzt. Die Vorlage stelle aber unmissverständlich klar, dass die Rechtsanwälte auch in Zukunft die berufenen Vertreter zur Wahrung des Rechts der einzelnen Bürger sind. Genau dieselbe Linie vertrat Professorin Barbara Grunewald, die den Lehrstuhl für bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Köln innehat. Die Änderungen in der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie im vorliegenden Gesetz ermöglichten eine weitergehende Zusammenarbeit zwischen Anwaltschaft und Fremdberuflern. Das Konzept sei schlüssig und werde sich aller Voraussicht nach in der Praxis bewähren.

Ebenfalls zustimmend äußerte sich Professor Martin Henssler vom Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Köln. Insbesondere sei es zu begrüßen, dass das neue Gesetz so konzipiert sei, dass alles verboten ist, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Ferner sei positiv anzumerken, dass das Gesetz keine völlige Deregulierung des Rechtsberatungsmarktes beabsichtige. Denn diese hätte erhebliche negative Auswirkungen auf den Schutz der rechtsuchenden Bevölkerung gehabt. Werner Hesse vom Paritätischen Wohlfahrtsverband bezeichnete die vorgesehene Reform als "notwendig und überfällig". Die Vorlage des Gesetzentwurfs sei "uneingeschränkt zu begrüßen". Auch Helmut Kramer, Richter am Oberlandesgericht a.D. aus Wolfenbüttel, hielt die vorgesehenen Regelungen für die gewerbliche Rechtsberatung "bei aller Kompliziertheit und trotz gewisser Defizite" für sachgerecht. Er kritisierte aber, mit der weitgehenden Aufrechterhaltung und zum Teil sogar noch Ausdehnung des Verbots der altruistischen (uneigennützigen) Rechtsbesorgung stehe das Rechtsdienstleistungsgesetz "in kaum gebrochener Kontinuität zum nationalsozialistischen Rechtsberatungsgesetz vom Dezember 1935".
--

Der letzte Absatz wurde von mir hervor gehoben. Es ist doch immer wieder interessant zu sehen, wie verlogen unsere Politiker sind.
Einerseits braucht jemand nur etwas falsches sagen, was in Richtung Nationalsozialismus geht und schon schreien Politiker und Medien landauf, landab "Kopf ab", geht es aber um Pfründe, ist alles halb so schlimm bzw. in o.g. Fall sind sogar Gesetze der Nazis gut. Komischerweise thematisieren hier die Medien aber nicht das Thema. Was soll man dazu noch sagen?
Wenn die Justiz die Hure der Politik ist, was sind dann die Politiker selber?

Gruß - Christine

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7. Familienbericht http://dip.bundestag.de/btd/16/013/1601360.pdf
Seite 234, Familienarbeit: - Väter 70 Std. - Mütter 46 Std.
Siehe auch: http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=12360

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

OF:Rechtsdienstleistungsgesetz findet überwiegend Zustimmung

Rainer ⌂, Sunday, 20.05.2007, 15:46 (vor 6788 Tagen) @ Christine

Hallo

2. Rechtsdienstleistungsgesetz findet überwiegend Zustimmung[/b]
Rechtsausschuss (Anhörung)
...
Einerseits braucht jemand nur etwas falsches sagen, was in Richtung
Nationalsozialismus geht und schon schreien Politiker und Medien landauf,
landab "Kopf ab", geht es aber um Pfründe, ist alles halb so schlimm bzw.
in o.g. Fall sind sogar Gesetze der Nazis gut. Komischerweise
thematisieren hier die Medien aber nicht das Thema. Was soll man dazu noch
sagen?

"Dem Führer und Reichskanzler gilt der unauslöschliche Dank der deutschen Anwaltschaft für das Rechtsberatungsgesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiet der Rechtsberatung: Ein Gesetzgebungswerk, dass im marxistisch-liberalistischen Parteienstaat eine völlige Unmöglichkeit gewesen wäre, das nur auf dem festen Boden nationalistischer und berufsständiger Weltanschauung entstehen konnte und in jahrelanger Arbeit vorbereitet wurde von dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen. Soweit jüdische Anwälte noch praktizieren, verdanken sie das dem Großmut des Führers und müssen sich ihm würdig erweisen. Die große Staatsprüfung ist ein Ausleseverfahren, bei dem es nicht auf die häufig nur zufälligen Noten ankommt, sondern vor allem auf den Nachweis nationalsozialistischer Weltanschauung und nationalsozialistischem Rechtsdenkens."
(Raeke, Mitverfasser des Rechtsberatungsgesetzes, in Juristische Wochenschrift 1933, S. 1844, zitiert nach Dr. Egon Schneider, Monatsschrift für deutsches Recht (MDR), 30. Jg., Heft 1/1976, S. 1)

Die Entstehung des Rechtsberatungsgesetzes im NS-System und sein Fortwirken
http://www.forumjustizgeschichte.de/Die_Entstehung.82.0.html

Das 3. Reich ist nie untergegangen
http://www.advokat-online.de/Recht_A_-_Z/Kommentar/KOMMENTAR_ZUR_NS_JUSTIZ/kommentar_zur_ns_justiz.html

NS-Richter
"Nach der Veröffentlichung belastender Dokumente durch die DDR, Polen und die Tschechoslowakei kam es zu einer großen Anzahl von Anzeigen gegen Richter wegen Todesurteilen aus der NS-Zeit. Strafverfahren wurden pflichtgemäß eingeleitet und eingestellt. Selbst wenn das Todesurteil als Unrecht angesehen wurde, konnte den beteiligten Richtern daraus kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden. Dieses überraschende und erschreckende Resultat folgte aus der Interpretation der Strafvorschrift Rechtsbeugung i. S. v. § 336 StGB durch die bundesdeutsche Justiz in den fünfziger Jahren. Da die Norm vor allem die Entscheidungsfreiheit des Richters schütze, mache sich ein Richter wegen eines Fehlurteils nur dann strafbar, wenn er mit direkten Vorsatz das Gesetz gebrochen habe.
Die angeklagten Richter konnten also behaupten, sie hätten ihr Urteil für Rechtens gehalten, um jeder Strafverfolgung zu entgehen.
...
1956 behandelte der BGH SS-Standgerichte als ordnungsmäßiges Gericht, und das Urteil als dem damaligen Recht entsprechend.
...
Kein Richter oder Staatsanwalt wurde in der BRD wegen Justizverbrechen im Dritten Reich verurteilt."

aus: "Die Justiz im Dritten Reich" von Peter Müller-Engelmann, in: "Rechtspflegerstudien", 2004, Heft 3, S. 81

Rainer

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[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

OF:Rechtsdienstleistungsgesetz findet überwiegend Zustimmung

Jim, Monday, 21.05.2007, 02:52 (vor 6788 Tagen) @ Rainer

das RBerG ist kein Nazigesetz. die Entwürfe dafür wurden in der Weimarer Zeit ausgearbeitet, nachdem, nachdem sich Leute Geld mit unqualifizierter Rechtsberatung verdienten, und hierdurch immer wieder Hilfesuchende in den völligen Ruin trieben.

Ausserdem sind noch ein Haufen Gesetze in Kraft die auch zu Nazizeit galten etwa das BGB und das StGB sind das deswegen Nazigesetze?


Das 3. Reich ist nie untergegangen


wo steht das denn da?

http://www.advokat-online.de/Recht_A_-_Z/Kommentar/KOMMENTAR_ZUR_NS_JUSTIZ/kommentar_zur_ns_justiz.html

NS-Richter
"Nach der Veröffentlichung belastender Dokumente durch die DDR, Polen und
die Tschechoslowakei kam es zu einer großen Anzahl von Anzeigen gegen
Richter wegen Todesurteilen aus der NS-Zeit. Strafverfahren wurden
pflichtgemäß eingeleitet und eingestellt. Selbst wenn das Todesurteil als
Unrecht angesehen wurde, konnte den beteiligten Richtern daraus kein
strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden. Dieses überraschende und
erschreckende Resultat folgte aus der Interpretation der Strafvorschrift
Rechtsbeugung i. S. v. § 336 StGB durch die bundesdeutsche Justiz in den
fünfziger Jahren. Da die Norm vor allem die Entscheidungsfreiheit des
Richters schütze, mache sich ein Richter wegen eines Fehlurteils nur dann
strafbar, wenn er mit direkten Vorsatz das Gesetz gebrochen habe.
Die angeklagten Richter konnten also behaupten, sie hätten ihr Urteil für
Rechtens gehalten, um jeder Strafverfolgung zu entgehen.
...
1956 behandelte der BGH SS-Standgerichte als ordnungsmäßiges Gericht, und
das Urteil als dem damaligen Recht entsprechend.
...
Kein Richter oder Staatsanwalt wurde in der BRD wegen Justizverbrechen im
Dritten Reich verurteilt."

aus: "Die Justiz im Dritten Reich" von Peter Müller-Engelmann, in:
"Rechtspflegerstudien", 2004, Heft 3, S. 81

Rainer

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