Na und?!
In D. hat der Staat sogar das Patent auf menschliche, vorwiegend kindliche Gene.
Als Erzeuger erwirbt man lediglich das Nutzungsrecht für einen vom Staat variabel bestimmbaren Zeitraum.
Wird das Nutzungsrecht entzogen, ist die Lizensgebühr trotzdem zu zahlen.
Somit haben die Alices und Steinewerfer von gestern Recht, wenn sie von Zellklumpen sprechen.
Ein Säugling ist nicht mehr als eine Schnecke
Künstliche Befruchtung
Die extreme Gegenposition dazu geht davon aus, dass ein moralischer Anspruch nur von einem Menschen ausgehe, der selbständig Interessen artikulieren kann, es bedürfe also des Selbstbewusstseins, um als Mensch zu gelten. Diese Position wurde in der Bioethik vor allem durch den australischen Philosophen Peter Singer vertreten. Erst das Personsein zeichne den Menschen aus. Bloßes Existieren, sein biologisches Dasein, habe er mit Pflanzen und Tieren gemein. Ein Säugling ohne personale Identität sei moralisch im Grunde nicht anders einzuschätzen als eine Schnecke.
Bloss ein Zellklumpen oder bereits ein Mensch?
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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...