Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Antwort der Bundesregierung zu antimuslimischen Rassismus und Rechtsextremismus

Christine ⌂, Saturday, 17.09.2011, 11:06 (vor 5214 Tagen)

Regierung: "Derzeit (noch) nicht" rechtsextremistische Bestrebung bei PI festzustellen
Inneres/Antwort - 15.09.2011
Berlin: (hib/STO) In Bezug auf das Internet-Portal „Politically Incorrect“ (PI) lässt sich nach Angaben der Bundesregierung eine rechtsextremistische Bestrebung „derzeit (noch) nicht feststellen“. Es sei bekannt, dass auf PI „auch Beiträge mit antimuslimischen, teilweise auch rassistischen Inhalten eingestellt werden“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/6910) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6823). Derartige Einträge fänden sich jedoch praktisch ausschließlich in den Kommentaren und seien auch dort die Ausnahme. Die überwiegende Mehrheit der Einträge auf PI bediene sich keiner klassischen rechtsextremistischen Argumentationsmuster, sondern sei „im islamkritischen Spektrum anzusiedeln“.

http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_09/2011_351/02.html

Das PDF besteht aus 8 Seiten und enthält einige interessante Aussagen. Die Antwort der Bundesregierung hat mich vor allen Dingen im Hinblick auf den angeblichen Rechtsextremismus in der Männerbewegung interessiert. Nachfolgend die Antwort aus Seite 6:

Islamkritische bis hin zu muslimfeindliche Einstellungsmuster sind Ausdruck von Ängsten vor Überfremdung und damit auch vor dem Hintergrund ihrer möglichen Instrumentalisierung ein Thema von allgemeiner gesellschaftspolitscher Tragweite. Die Verlautbarung von irritierenden und provozierenden, teilweise auch populistischen bis hin zu mitunter auch strafrechtlich relevanten Äußerungen kann, muss aber nicht zwangsläufig Ausdruck einer extremistischen und damit zugleich verfassungsschutzrelevanten Bestrebung sein. Dies gilt auch im Hinblick auf Äußerungen im Internet. Der Verfassungsschutz ist kein Instrument der Gesinnungsüberwachung, sondern dient dem Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Demzufolge ist der Aufgabenbereich der Verfassungsschutzbehörden erst dann eröffnet, wenn hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, dass es sich hierbei um gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen handelt. Eine solche Bewertung kann zwar unter Einbeziehung von Einzelbeiträgen, nicht aber allein unter Berufung auf Einzelbeiträge erfolgen.

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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