Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Schützt euch vor Falschbeschuldigungen!

Yussuf K ⌂ @, Ankara, Saturday, 17.09.2011, 02:11 (vor 5215 Tagen) @ Oliver

Richtig, jeden kann es jeden Tag an jedem Ort treffen. Dann ist guter Rat teuer! Also lest mal hier, wie ihr euch schützen müsst: LINK

Danach ruckzuck die Falschbeschuldigerin in die Internationale Datenbank für FalschbeschuldigerInnen eintragen: http://falschbeschuldigung.org

[image]
Gnadenlos drückt sie zu und sie kann den Vater vor den Augen des gemeinsamen Kindes straffrei erwürgen, denn sie weiß, dass Art. 6 Abs. 4 GG sie vor Strafverfolgung schützt!

Beliebte Gründe seitens der feministischen Justiz zur Verfahrenseinstellung trotz Strafanzeige u. Tatsachenbeweise gegen die TäterIN:

§ 152 Abs. 1 StPO: ".... unzureichende Punkte"
§ 153 StPO: "geringe Schuld"
§ 170 Abs. 2 StPO "Laberlaber"
§ 374 u. 376 StPO: "kein öffentliches Interesse"

Männer, hofft nicht auf den "Rechtsstaat", denn den gibt es nicht für Männer!


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