Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ohne Kinder Kindergeld kassiert: Geldstrafe ... kann schon mal passieren!

Karin Weber, Friday, 16.09.2011, 00:44 (vor 5216 Tagen)

Barbara S. (Name geändert) tut sich schwer mit dem Leben. In der Schule war sie nicht besonders gut, einen Beruf hat sie nie erlernt. Die Männer, mit denen sie zusammen war, waren nicht gut für sie, im vergangenen Jahr hat sie Privatinsolvenz angemeldet. Heute ist sie 34 und hat fünf Kinder. Keines lebt mehr bei ihr. Das Baby, das sie vor zwei Jahren zur Welt gebracht hat, hat das Jugendamt gleich nach der Entbindung in eine Pflegefamilie gebracht. Drei ihrer anderen Kindern lebten damals schon bei Pflegeeltern, das vierte bei seinem Vater.

Nun steht Barbara S., die Hartz-IV bezieht und einen 1-Euro-Job hat, vor dem Amtsgericht. Steuerhinterziehung wirft die Staatsanwaltschaft ihr vor. Die 34-Jährige hat über 1100 Euro Kindergeld kassiert, obwohl ihre Kinder nicht mehr bei ihr wohnten.

20 Tagessätze zu je 40 Euro, insgesamt 800 Euro, soll Barbara S. als Strafe zahlen. So steht es in dem Strafbefehl, den sie bekommen hatte, nachdem Schwindel aufgeflogen war.

Einspruch eingelegt
Sie legte Einspruch ein. Nicht, weil sie bestreitet, das Geld erhalten zu haben. Es geht ihr nur um die Höhe der Strafe. „Wären die Kinder noch bei mir, könnte ich die 800 Euro leicht abstottern“, sagt sie, „aber jetzt, wo ich nur rund 450 Euro im Monat habe, geht das nicht“.

Barbara S. ist gewohnt, dass andere ihre Angelegenheiten regeln. Immer haben Sozialarbeiter, Familienhelferinnen, Mitarbeiter des Jugendamts sich um sie gekümmert. Und so vertraute sie darauf, dass irgendwer der Kindergeldstelle schon mitteilen würde, dass ihre Kinder nicht mehr bei ihr leben. „Meine Mandantin wollte die Kinder bei der Stadt abmelden“, erklärt Barbara S.'s Verteidiger im Prozess, „aber sie kannte die Adressen der Pflegefamilien ja nicht“.

Der Anwalt beantragt, die Anzahl der Tagessätze und deren Höhe zu reduzieren. Der Staatsanwalt plädiert für 20 Tagessätze zu je 15 Euro.

Das Gericht verurteilt Barbara S. zur Zahlung von 20 Tagessätzen zu je zehn Euro, insgesamt also 200 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig. Und die 34-Jährige hofft, dass sie es schafft, die Strafe in Raten zu bezahlen.

Beitrag MainPost

Eine richtige Bilderbuchkarriere, eine SuperMutter und keines der Kinder mit Sicherheit beim biologischen Vater ...... und dann das Schlimmste: Höchststrafe von 200 EUR!!!!! "Wären die Kinder bei mir, könnte ich das Geld leicht abstottern!" .... also sind Kinder doch sichere Einnahmequellen!


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