Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Jürgen, Börlin, Friday, 16.09.2011, 00:11 (vor 5216 Tagen) @ 4711

Das Renteneintrittsalter für Frauen wird im Zuge der Rentenreformen ebenfalls verändert.

Bisher hatten Frauen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 60 Rente zu beziehen. Mit der Rentenreform steigt das Renteneintrittsalter für Frauen mit Geburtsjahrgang 1940 und jünger schrittweise an. Für alle Frauen, die später als im Dezember 1944 geboren wurden, ist dann die neue Altersgrenze von 65 Jahren bindend. Nach Abschluss dieses Prozesses wird damit ein abschlagsfreier Renteneintritt nur mehr fünf Jahre später möglich sein.

Hier lesen ....

Für den schäbigen Rest gilt das hier .....

Hättest du sicher auch selbst gefunden, aber ich bin gerne behilflich!:-)


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