Forderungen von Männer- und Väterrechtlern
Ich habe mir mal generell Gedanken über die Vorgehensweise in dieser Sache gemacht. Es gibt zwar eine große Vielzahl von Internetseiten, die Väter- und Männerprobleme/-diskriminierung anprangern, aber ich habe noch keine Internetseite gefunden, die diese grundsätzlichen Forderungen auf den "ersten Blick" klar, übersichtlich und transparent darstellt. Wie sollen dann unsere Forderungen jemals im Focus der Öffentlichkeit ankommen, wenn wir sie noch nicht einmal für jedermann zugänglich positioniert haben.
Ich nehme diese Internetseite gerne in die Hand und bitte hiermal alle User um Mitarbeit. Wenn die Geschichte im Netz steht, kann jedermann dann gerne verlinken bzw. darauf verweisen. Wir bieten somit auch den derzeitigen politischen Strukturen die Möglichkeit, sich zu unseren Forderungen entsprechend zu positionieren oder sie zu negieren, womit wir wiederum direkt Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung gem. Art. 5 Abs. 2 GG nehmen werden. Auch dies wird zu Veränderungen führen.
Mein Vorschläge für ein Grundsatzprogramm wären:
- Verankerung der gemeinsamen Kindesbetreuung durch Mutter und Vater (keine gSR, ausdrücklich "gemeinsame Betreuung"!), dabei tragen Mutter und Vater die "Hauptlast der Betreuung"; Zerschlagung des Mütter-Machtmonopols
- Strafverfolgung umgangsboykottierender, kindeswohlschädigender Mütter bis hin zum Entzug/Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt solcher Mütter
- resultierend aus der gemeinsamen Betreuung der gemeinsamen Kinder regelt sich die bisherige einseitige Unterhaltsverpflichtung der Väter zu Gunsten der Mütter; Focusierung der Unterhaltspflicht beider Elternteil zu Gunsten des Kindes und nicht mehr der Mutter
- Abschaffung der Verfahrenskostenhilfe in familienrechtlichen Verfahren; komplette Herauslösung der Anwaltschaft aus Sorgerechts-/Betreuungsverfahren (Ziel: Finden von Lösungen im Interesse der Kinder durch Entfall der Existenzsicherung/Gewinnerzielungsmöglichkeit für die konfliktschürende u. bisher profitierende Anwaltschaft)
- Abschaffung des Art. 6 Abs. 4 GG
- Einführung eines § in StGB für "Falschbeschuldigungen" als Straftatbestand (Haftstrafe nicht unter 5 Jahren und Ersatz des entstandenen finanziellen u. ideellen Schaden in voller Höhe)
- Abschaffung aller Frauenhäuser u. Aufbau eine Netzes von geschlechtsneutralen Gewaltschutzhäusern
- Abschaffung des Gewaltschutzgesetzes
- gesellschaftspolitische Definition des Feminismus und Brandmarkung als lebensfeindliche Ideologie
- konsequente Säuberung des Staats- und Justizapparates von feministischen Kadern; Abforderung von absoluter Neutralität der Beamten und Angestellten im ÖD; Abschaffung aller Gleichstellungsbeauftragten
- Verwendung freiwerdender Frauenfördermittel für die Bildung von Kindern und Förderung von Freizeitangeboten für Kinder u. Jugendliche
Das sind mal einige grundsätzliche Vorstellungen meinerseits, die gerne ergänzt oder präzisiert werden können. Ich stelle dies hier erst einmal als Diskussionsgrundlage und -basis hier zur Verfügung. Wer mir eine Email senden möchte, bitte obige Möglichkeit nutzen. Bitte keinen seitenlangen Abhandlungen senden, sondern nur das, was auch auf ein Wahlplakat passt. Mehr bleibt bei den Bürgern sowieso nicht hängen.
Forderungen von Männer- und Väterrechtlern
Zunächst mal habe ich das Problem, daß ich mich als Männerrechter sehe, nicht als Väterrechtler. Daher kann ich mit den meisten Forderungen nicht viel anfangen und die anderen sehe ich eher skeptisch.
Mein Vorschläge für ein Grundsatzprogramm wären:
- Abschaffung der Verfahrenskostenhilfe in familienrechtlichen Verfahren;
komplette Herauslösung der Anwaltschaft aus
Sorgerechts-/Betreuungsverfahren
Es gibt keine Anwaltspflicht bei Betreuungsstreitigkeiten. Und wenn sich jemand freiwillig einen Anwalt nimmt, kann er das jederzeit tun
- Einführung eines § in StGB für "Falschbeschuldigungen" als
Straftatbestand (Haftstrafe nicht unter 5 Jahren und Ersatz des
entstandenen finanziellen u. ideellen Schaden in voller Höhe)
Für jede Falschbeschuldigung mindestens 5 Jahre Haft? Egal welche?
- Abschaffung aller Frauenhäuser u. Aufbau eine Netzes von
geschlechtsneutralen Gewaltschutzhäusern
Die meisten Frauenhäuser sind nicht staatlich, sondern kirchlich. Ein paar noch in privater Trägerschaft. Kommunen finanzieren sie. Die lassen sich nicht einfach vorschreiben, was sie finanzieren - schon gar nicht von oben herab. Und die Kirche läßt sich nicht vorschreiben, wen sie unterstützen und helfen. Und ein Spender läßt sich nicht vorschreiben, wem er spendet - und ein großer Teil des Etats von Frauenhäusern basiert auf Spenden und Mitgliedsbeiträgen.
- Abschaffung des Gewaltschutzgesetzes
sinnvoll
- gesellschaftspolitische Definition des Feminismus und Brandmarkung als
lebensfeindliche Ideologie
Soso, wir beschließen, daß die gesamte Gesellschaft gefälligst.....
- konsequente Säuberung des Staats- und Justizapparates von
feministischen Kadern; Abforderung von absoluter Neutralität der Beamten
und Angestellten im ÖD; Abschaffung aller Gleichstellungsbeauftragten
McCarthy-Fan? Etwas Realitätssinn wäre hier brauchbar. Der Untergang des römischen Reiches innerhalb der nächsten 14 Tage beispielsweise
- Verwendung freiwerdender Frauenfördermittel für die Bildung von
Kindern und Förderung von Freizeitangeboten für Kinder u.
Jugendliche[/i]
Politisch durchaus durchsetzbar - wenn die Gesellschaft dies akzeptiert
Das sind mal einige grundsätzliche Vorstellungen meinerseits, die gerne
ergänzt oder präzisiert werden können.
was generell zu bemängeln ist, daß diese Art des Gender-mainstreaming (nicht anderes ist es!) auch wieder nur von oben verordnet wird. Top-down ist immer künstlich. Die Gesellschaft wird "erzogen"
Forderungen von Männer- und Väterrechtlern
Es gibt keine Anwaltspflicht bei Betreuungsstreitigkeiten. Und wenn sich
jemand freiwillig einen Anwalt nimmt, kann er das jederzeit tun
Das ist richtig, aber wer für den Anwalt Verfahrenskostenhilfe beantragt, wird diese auch genehmigt bekommen. Warum sollen die Bürger für die Verfahrenkostenhilfe von Frauen, die zu 100% auf Grund der wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Ratenzahlung, also geschenkt wird!, aufkommen? Hier investiert der Staat Geld in die Zerschlagung von Familien und die Väterentsorgung, anstatt dies ganz gegenteilig in "familienfördernde Maßnahmen" zu investieren. Du und ich, wir alle bezahlen diesen Irrsinn von psychisch kranken Müttern.
Anwälte in Sorgerechts-/Umgangsverfahren wirken absolut kontraproduktiv. Das liegt nicht zuletzt in der Tatsache begründet, dass sich mit Vaterliebe sehr viel Geld verdienen lässt. Die Mehrheit der Familienanwälte gießt förmlich Öl ins Feuer, um den Streit zu schüren und so höchstmöglich davon profitieren zu können. Das Schicksal der betroffenen Kinder spielt dabei eine absolut untergeordnete Rolle. Es gibt Anwältinnen, die kämpfen um das Wohl eines Kindes, ohne dies jemals persönlich gesprochen zu haben. Daraus wird deutlich, dass sie lediglich den Willen ihrer Mandantin, einer psychisch kranken Frau, vor Gericht zementieren sollen. Ich wünsche mir, dass die betroffenen Trennungskinder diese Anwältinnen einmal für ihr erlittenes Schicksal persönlich zur Verantwortung ziehen würden.
PS: Ich verlange von niemanden, der nicht von der Problematik betroffen ist, dass er sich engagiert oder Partei ergreift. Ganz im Gegenteil: Wer nicht von Kindesentzug und Umgangsboykott, vom Gewaltschutzgesetz und von raffgierigen Anwälten im Auftrage der Ex mit Verfahren überzogen wird, der sollte sich bitteschön heraushalten. Wer das nicht selbst erlebt hat, kann schwerlich Emphatie entwickeln und soll den Opfern nicht im Wege stehen!
Ich habe hier Vorschläge gemacht, die zu Disposition/Diskussion stehen. Gerne können wir hier unsere Meinungen austauschen.
Eine Hauptforderung müsste das Hinausdrängen von Anwälten aus familiaren Angelegenheiten sein
Anwälte in Sorgerechts-/Umgangsverfahren wirken absolut kontraproduktiv. Das liegt nicht zuletzt in der Tatsache begründet, dass sich mit Vaterliebe sehr viel Geld verdienen lässt. Die Mehrheit der Familienanwälte gießt förmlich Öl ins Feuer, um den Streit zu schüren und so höchstmöglich davon profitieren zu können.
Gerade aus diesem Grund müsste eine Hauptforderung das Hinausdrängen von Anwälten aus familiaren Angelegenheiten sein. Die Scheidungsindustrie muss ausgetrocknet werden.
Es ist nicht die Aufgabe des Staates, Familienkonflikte zu bewältigen. Da müssten die Herkunfsfamilien von Ehefrau und Ehemann herangezogen werden, gegebenfalls unter freiwilliger Hinzuziehung von Familienmediatoren.
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Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org
Grundsatzprogramm
Mein Vorschläge für ein Grundsatzprogramm wären:
Ein Grundsatzprogramm wurde schon einmal versucht:
http://www.antifeminism-international.org/?page_id=19
Kernforderungen müssten die Austrocknung der Scheidungsindustrie und das Herausdrängen des Staates aus familiaren Angelegenheiten sein (Das Private ist privat und nicht politisch). Dazu bedarf es allerdings eine Letztentscheidungsinstanz in der Familie, weil sich der Staat sonst de facto diese Instanz anmaßt. Allerdings hat allein schon die Verwendung des Begriffs Familienoberhaupt in diesem Forum allergische Reaktionen ausgelöst.
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Grundsatzprogramm
Allerdings hat allein schon die Verwendung des Begriffs Familienoberhaupt
in diesem Forum allergische Reaktionen ausgelöst.
Woran unschwer zu erkennen ist, das dieser Punkt nicht zum kleinsten gemeinsamen Nenner zählt, der wohl als unabdingbare Voraussetzung für einen gemeinsamen Forderungskatalog der Männerbewegten, Antifeminsten, Väteraktivisten und wen weiß ich noch, gesetzt werden müsste.
© ![[image]](http://smiles.kolobok.us/rpg/jester.gif)
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Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-
Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.
Forderungen von Männer- und Väterrechtlern
als Diskussionsgrundlage und -basis hier zur Verfügung. Wer mir eine Email
senden möchte, bitte obige Möglichkeit nutzen. Bitte keinen seitenlangen
Abhandlungen senden, sondern nur das, was auch auf ein Wahlplakat passt.
Mehr bleibt bei den Bürgern sowieso nicht hängen.
Lobenswert, sehr lobenswert! Doch fürchte ich, an einer tatsächlichen Grundsatzdebatte zeigen nur wenige Leute ernsthaftes Interesse. Ich hab da meine Erfahrungen...
Ich behalte die Sache im Auge, vielleicht wird es ja diesmal was. Dann bin ich dabei. ich meine, wenn mal der Ansatz einer ernsthaften Diskussion zu erkennen sein wird.
Viel Glück!
Narro
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Extemplo simul pares esse coeperint, superiores erunt-
Den Augenblick, sowie sie anfangen, euch gleich zu sein, werden sie eure Herren sein.
kgN
Woran unschwer zu erkennen ist, das dieser Punkt nicht zum kleinsten gemeinsamen Nenner zählt, der wohl als unabdingbare Voraussetzung für einen gemeinsamen Forderungskatalog der Männerbewegten, Antifeminsten, Väteraktivisten und wen weiß ich noch, gesetzt werden müsste.
Es gibt keinen "kleinsten gemeinsamen Nenner", nur partielle gemeinsame Teilmengen.
Das Problem liegt aber auch darin, dass nicht zwischen Konkubinat und Ehe/Familie unterschieden wird.
Viele, die gegen das Familienoberhaupt sind, streben auf Nachfrage eher ein Konkubinat als eine Ehe an. Aber wenn von Familienoberhaupt gesprochen wird, fühlen sie sich angesprochen, um rumzuquäcken.
Ein Konkubinat braucht natürlich kein Familienoberhaupt, weil es jederzeit und ohne Angabe von Gründen auflösbar ist. Bei nicht wenigen Beziehungen mit staatlichem Trauschein handelt es sich um mehr oder weniger verkappte Konkubinate.
Dann wird unkontrolliert drauflos geschlagen, ohne zu merken, dass aneinander vorbei geredet wird.
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Meine Gedanken dazu
Punkt 1, die gemeinsame Kinderbetreuung halte ich für sinnvoll und gut.
Punkt 2 sollte aufgrund des Kindeswohls ebenfalls umgesetzt werden. Ein Kind hat ein Recht auf beide Eltern, im ungekehrten Fall natürlich das selbe.
Punkt 3, der Unterhalt sollte generell dem Kind zugute kommen, inwiefern eine gemeinsame Kinderbetreuung dies tatsächlich als Resultat hervorbringt bleibt abzuwarten.
Punkt 4 bin ich dagegen. Die Verfahrenskostenhilfe ist dazu da, dass man sein Recht auch bekannt, wenn man finanziell nicht so gut gestellt ist. Inwiefern Anwaltschaft in Sorge- und Betreuungsverfahren eingesetzt werden sollten, kann ich nicht sagen, da ich mich mit der Thematik bisher nicht auseinander gesetzt habe.
Punkt 5 ist schon daher schwer umsetzbar, weil Artikel 1-20 soweit ich weiß nicht in ihrem Sinn verändert werden dürfen. Dazu müsste das GG als Ganzes außer Kraft gesetzt werden, was der Mehrheitsentscheidung der Deutschen bedarf. Ich würde eher ein Abs. 4a vorschlagen, der auch dem Vater Anspruch auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft zuspricht.
Punkt 6 sollte doch entsprechend unter §§153 oder 164 fallen oder irre ich mich da? Die Strafen sollten nur entsprechend angehoben werden. (vgl. der Fall in England, wo zwei Frauen zu 20 Monaten verurteilt worden sind). Hierbei gilt zu beachten, dass es einen Unterschied gibt, ob derjenige Mangels Beweisen freigesprochen wurde oder ob die Person gar selbst zugibt, das Gegenüber falsch beschuldigt zu haben.
Punkt 7, die Umwandlung in Gewaltschutzhäuser finde ich grundsätzlich eine gute Idee. Wenn der aktuelle Zustand beibehalten werden soll, so bedarf es dann aber auch Männerhäuser, damit diese sich in dem Falle zurückziehen können. Denn es kann durchaus sein, dass einige Personen "Berührungsängste" mit dem anderen Geschlecht haben, nach negativen Erfahrungen, diese sollten aber auch baldmöglichst aufgehoben werden, damit ein normales Leben in der Gemeinschaft wieder möglich ist.
Punkt 8, das Gewaltsschutzgesetz ist ja inhaltlich durchaus nachvollziehbar, Problem ist die einseitige Umsetzung. An dieser Stelle bedarf es anscheinend der Förderung und Sensibilisierung einiger Polizeibeamter, damit diese das Thema auch wirklich ernst nehmen und nicht wie mancherorts berichtet, den Betroffenen auslachen.
Punkt 9, halte ich für Übertrieben. Der Feminismus hat ja durchaus einiges erreicht, doch weiß er eben an einigen Stelle nicht, wo er aufzuhören hat.
Punkt 10, Also eine "Säuberung" wirst Du da nicht schaffen, die Neutralität sollte allerdings eines der obersten Gebote sein, das stimmt. Die Gleichstellungsbeauftragen würde ich ebenfalls abschaffen bzw. ggf. die Stellen zu Gleichberechtigungsbeauftragen umwandeln, bei denen ALLE das Recht haben diese Position zu besetzen und eine Person in diese Position zu wählen. Die derzeitigen Gleichstellungsbeauftragen sind kurzum: Frauenbeauftragte, wer das nicht merkt, der scheint verblendet.
Punkt 11, da wo Förderungsbedarf ist, soll es ihn geben und das eben auch bei Kindern- und Jugendlichen. Es ist allerdings fraglich, ob ein "Nur-Frauen-Technik"-Studiengang wirklich finanziert werden muss. Wenn die Universität das möchte, dann möge sie das mit ihrem Budget machen ansonsten gibt es den allgemeinen Technik-Studiengang, da werden soweit mir bekannt Frauen auch aufgenommen.
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Interpunktion und Orthographie dieser Nachricht ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.
Sehr wichtig!!! aber etwas verbesserungswürdig
Das liegt nicht zuletzt in der Tatsache begründet, dass sich mit
Vaterliebe sehr viel Geld verdienen lässt. Die Mehrheit der
Familienanwälte gießt förmlich Öl ins Feuer, um den Streit zu schüren
und so höchstmöglich davon profitieren zu können.
So ist das!!! Und das geschieht meist in der Kanzlei in der sogeannten Beratung! Eine juristische Beratung - da ist meine Ex und ich einer Meinung - kommt nicht vor!
Ergo
Vaterliebe sehr viel Geld verdienen lässt. Die Mehrheit der
Familienanwälte gießt in ihren Beratungsgesprächen förmlich Öl ins
Feuer anstatt sie juristisch zu beraten, um den Streit zu schüren
und so höchstmöglich davon profitieren zu können.
Zum folgenden Absatz: "Es gibt" klingt nach meiner Erfahrung etwas zu wenig. Zudem machen ja fast alle so. U.a. auch Jugendbeamte und Familienrichter handhaben es so: als wäre es irgendwie eine weise Entscheidung, bei der Entscheidung um das Kind, das Kind zu umgehen! Dafür gibt es schon zahlreiche Floskeln in einer Art psychologischen Durchleuchtung!
JURISTISCH werden bei diesem Verpissen die Grundrechte des Kindes übergangen! Das Kind hat weder Würde noch Meinungsfreiheit! Was ja geradezu offenbart, dass das Kind jedem egal ist, aber die Vorrechte der Frau nicht! - Nie im Leben wollen 92% - 94% aller geschiedenen Kinder zu der Mutter! NIE IM LEBEN!!! Eine Sauerei der Rechte der Kinder gegenüber!!! Und nie im Leben wollen 92-94% der Mutter die Kinder des gehassten Mannes. Manche nehmen sie nur wegem Profit! Toll für die Kids! Ihr Leben ist dann im Arsch! Toll für die Väter! Die so eine Sauerrei subventionieren müssen! - Aber darum geht es hier nicht.
Ergo:
Das Schicksal der betroffenen Kinder spielt dabei eine absolut
untergeordnete Rolle.
Die meisten Anwältinnen, die kämpfen um das Wohl eines Kindes, ohne
dies jemals persönlich gesprochen zu haben. Daraus wird deutlich,
Zum folgenden Absatz: Stopp! Ich plädiere hier für die Kinder und dafür, dass vor dem Gesetzt alle gleich sind! Ich will, dass das Gericht sich mal anstrengt und sich nicht bequem bei seiner Urteilsfindung – wohl noch aus der Guten Zeit des dritten Reiches – auf optische Merkmale beruht!!! Wie eben der gelebte Sexismus im Familiengericht!
Ergo:
dass sie lediglich den Willen ihrer Mandantin oder ihres Mandanten
vor Gericht zementieren sollen. Ich wünsche mir, dass die betroffenen
Trennungskinder diese Anwältinnen einmal für ihr erlittenes Schicksal
persönlich zur Verantwortung ziehen würden.
Wenn wir das schaffen würden, wären sie morgen arbeitslos und würden zugleich ab jede anwaltsbefreite Sekunde nicht vermisst werden! Unser Traum für diese Rache an sehr morallose Menschen würde sich erfüllen. Nichts schadet so sehr den Kinder als die im diesem Land!
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Mit der besseren Hälfte hat man mehr als doppelt so viel Probleme.
Morpheus: Väter haben ihre Jungs zu beschützen, solange sie das können - und zwar vor Weibern
Sacht mal?
Kindesentziehung (Kinderklau) ist auch als Straftat zu verfolgen und zu ahnden, wenn sie von einer Frau begangen wird.
Habt ihr se noch? Kinderklau ist grundsätzlich strafbar! Egal ob es eine Frau oder ein Mann macht! Im Normalfall liebt eben das Kind beide Eltern, wie beide Eltern das Kind lieben.
Wenn schon, dann müssen wir besser sein und nicht konträr!
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Mit der besseren Hälfte hat man mehr als doppelt so viel Probleme.
Morpheus: Väter haben ihre Jungs zu beschützen, solange sie das können - und zwar vor Weibern
Forderungen von Männer- und Väterrechtlern
Was hältst du von WikiMANNia und DFuiZ?
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Feminismus ist Beschissmus!
Maskulismus oder Schluss!
Schreibt mit auf WikiMANNia!
Meine Gedanken dazu
Nehmt in die Grundsätze unbedingt das Meldegesetz auf, dass Kinder nach Trennung immer 2 Hauptwohnsitze bis zum Volljährigkeitsalter haben!
Dies ist wichtig für alle Leistungen und Entscheidungen von besonderer Bedeutung (zB. KiTa Schule)