Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Martin van Creveld

Flonk, Thursday, 08.09.2011, 21:34 (vor 5221 Tagen) @ Mus Lim

Auszug aus dem Gesetz zur Gleichstellung von Soldatinnen und
Soldaten der Bundeswehr (Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz
- SGleiG)

(4) Dieses Gesetz ist im Spannungs- und Verteidigungsfall nicht anwendbar.

(5) Im Rahmen von besonderen Auslandsverwendungen gilt dieses Gesetz, es sei denn, das Bundesministerium der Verteidigung erklärt es im Einzelfall zur Gewährleistung der Sicherheit oder Einsatzbereitschaft der eingesetzten Truppen für nicht oder nur eingeschränkt anwendbar; in diesem Fall hat das Bundesministerium der Verteidigung den Deutschen Bundestag hierüber unverzüglich zu unterrichten.

pdf

Hervorhebungen von mir.

MFG Flonk


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