Halb-OT: Gefühlte Bedrohung
Hier ein Auszug eines Chat-Gesprächs mit einer Bekannten:
Lisa: wir haben hier nen seltsamen spanner
Ich: wieso?
Lisa: naja seit 3 wochen kommt der ständig vorbei und stellt sich mitm auto hier in die straße. dann steigt er aus, läuft bis zu unseren nachbarn und schaut immer wieder den berg hoch, tippt aufn handy und raucht. dann sitzt er wieder ewig im auto. dann fährt er rückwärts, wendet und haut ab
des war jetzt schon des 6te mal. heute davon gleich 2x
dieser typ is so seltsam!
...
also haben wir [ sie und ihre ebenfalls bedrohte Freundin] die polizei gerufen und denen bescheid gesagt.
...
dann kam 5 min später die polizei und wir haben se hergewunken und es denen gesagt... da sind se hingefahren aber da stand er natürlich nimmer! der is sooo komisch!
Ich: Du bist paranoid
Das muss man sich mal geben. Da will man sich nach der Arbeit vielleicht erstmal an einem ruhigen Örtchen gemütlich eine Zigarette gönnen, bevor man zur keifenden Ehefrau nach Hause fährt und es wird einem sofort die Polizei an den Hals gehetzt, weil sich zwei Tussen bedroht fühlen.
§164 StGB!
90% aller Familienrechtsstreitigkeiten würde es NICHT geben, wenn man die sogenannten Mütter mal für 1/2 Jahr in die Klappse zum "Birnerichten" schickt. In diesem Land wird die ganze Umgebung mit viel Aufwand vor dem Feuer geschützt, anstatt einfach nur einen Eimer Wasser zu nehmen und das Feuer zu löschen.
Als betroffener Mann hätte ich in dem von dir benannten Fall die zwei ParanoiaTussen sofort angezeigt:
§ 164 Falsche Verdächtigung.
1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
Mein Erlebnis
Ein ähnliches Erlebnis, das ich mal hatte, habe ich hier gepostet:
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=196636
Gruß, Kurti
§164 StGB!
Danke für die Auszüge. Werd ich ihr mal schicken. Vielleicht merkt sie es ja dann.
§164 StGB!
Danke für die Auszüge. Werd ich ihr mal schicken. Vielleicht merkt sie es
ja dann.
Du kannst vor allem mit der Gegenanzeige die Behörden beschäftigen und ... die Person wird "auffällig". Egal ob bei der Anzeige etwas bei rauskommt oder nicht, die Person ist "auffällig" und hat einen dauerhaften Vermerk im Polizeiregister. Solche Voreintragungen sind wichtig, weil nur so die SerientäterInnen erkannt werden können.
In Flensburg heißt es auch: "... wegen Voreintragung Erhöhung der Regelgeldbuße!" Da ist sowas echt wichtig!
§164 StGB!
Du kannst vor allem mit der Gegenanzeige die Behörden beschäftigen und
... die Person wird "auffällig". Egal ob bei der Anzeige etwas bei
rauskommt oder nicht, die Person ist "auffällig" und hat einen dauerhaften
Vermerk im Polizeiregister. Solche Voreintragungen sind wichtig, weil nur
so die SerientäterInnen erkannt werden können.
Naja das geht mir dann schon zu weit. Immerhin ist es ja trotzdem meine Bekannte.