Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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- steht im nicht mehr vorhandenen, "provisorischen Grund Gesetz", Art. 12a

Morpheus, Thursday, 08.09.2011, 05:44 (vor 5224 Tagen) @ Leser128

Deswegen "nicht mehr vorhanden" (vor ca. 20 Jahren).

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Zurück zum Thema Frauen und BW
Da wir im rechtsfreien Raum leben und jeder zur freien Verwurstung zur Verfügung steht, muss selbstredend ein Rest des Gefühls von "Sicherheit" vorgegaukelt werden. Denn wo kämen wir Männer hin, wenn uns nun auch "die von uns zu beschützenden Frauen (wurde Männern eingetrichtert)" weggeballert würden?! Daher wird an den Stellen, wo das angebliche GG Frauen protegiert auch peinlich auf dessen Einhaltung geachtet.

Im 12a steht was für "Männer" und da steht auch was für "Frauen":

Artikel 12a
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften ... verpflichtet werden.
(4) ... Frauen ... dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

So einfach ist das. :-)


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