Hat jemand mehr Erkenntnisse? Tragisches Ende einer Falschbeschuldigung?
HackePeter, Pudeldresuren deutschlandweit!, Tuesday, 06.09.2011, 16:56 (vor 5225 Tagen)
71-jähriger Sexualstraftäter nach Selbstverbrennung verstorben
Nach seiner Selbstanzündung vor dem Koblenzer Landgericht ist ein 71-Jähriger in der Nacht zu Dienstag verstorben. Der verurteilte Sexualstraftäter aus Katzenelnbogen (Rhein-Lahn-Kreis) hätte spätestens am Montag eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten antreten müssen, teilte die Polizei mit. Die Ermittler fanden einen Abschiedsbrief in unmittelbarer Nähe der Brandstelle. Der Verstorbene lebte von seiner Ehefrau getrennt und allein.
Heutzutage von einer FEM-Justiz verurteilt zu sein, heißt nicht gleichzeitig die Tat jemals begangen zu haben und damit schuldig zu sein. (Kachelmann, Lehrer Kassel, DSK, Thürk ....)
Hat jemand Erkenntnisse über die Hintergründe? Das Alter (71) und Sexualstraftäter passen schon irgendwie nicht zusammen. Vielleicht wollte ihn die Ex einfach nur loswerden und hat den Mann wie international üblich falschbeschuldigt. Aus Angst vor dem Stigma in seinem Kleinstadtkaff oder wegen der Ungeheuerlichkeit einer falschen Verurteilung hat er sich symbolträchtig und vor lauter Ohnmacht vor dem Justizpalast der Femastasen angezündet. Ich hoffe, dass wir da mal die Wahrheit erfahren, auch wenn es möglicherweise für die FEM-Justiz unangenehm ist.
![[image]](http://regionales.t-online.de/b/49/51/91/78/id_49519178/tid_da/index.jpg)
Etwas mehr
Bero, Tuesday, 06.09.2011, 17:19 (vor 5225 Tagen) @ HackePeter
Hat jemand Erkenntnisse über die Hintergründe? Das Alter (71) und
Sexualstraftäter passen schon irgendwie nicht zusammen. Vielleicht wollte
ihn die Ex einfach nur loswerden und hat den Mann wie international üblich
falschbeschuldigt. Aus Angst vor dem Stigma in seinem Kleinstadtkaff oder
wegen der Ungeheuerlichkeit einer falschen Verurteilung hat er sich
symbolträchtig und vor lauter Ohnmacht vor dem Justizpalast der Femastasen
angezündet. Ich hoffe, dass wir da mal die Wahrheit erfahren, auch wenn es
möglicherweise für die FEM-Justiz unangenehm ist.
Mehr Details gibt es in der Rhein-Zeitung:
Der Mann war im Herbst des vergangenen Jahres in Koblenz von der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts zu der Haftstrafe verurteilt worden, weil er nach Überzeugung der Richter in der Zeit vom Sommer 1986 bis Ende 1993 ein Kind, das zu Beginn der Straftaten erst vier Jahre alt war, in sechs Fällen sexuell missbraucht hatte. Zu den Sextaten soll es zu Hause beim Angeklagten und im Haus der Familie des Opfers gekommen sein. Der Mann kannte den Vater des Mädchens von der Arbeit. Die Familien waren damals befreundet.
Das Opfer, heute 28 Jahre alt, hatte die Taten offensichtlich verdrängt und vor Gericht ausgesagt, sie habe sich "mit all dem nicht mehr auseinandersetzen wollen“, belastete den Angeklagten mit ihrer Schilderung der Tathergänge dann aber schwer. Der Rentner stritt dennoch alles ab und überzog das Opfer in der Verhandlung stattdessen mit ungeheuerlichen Äußerungen. Unter anderem hatte er gesagt, ihm sei aufgefallen, "dass das Mädchen schon mit vier Jahren sexuell interessiert war“.
Bei dem 71-Jährigen handelte es sich um einen Wiederholungstäter. Er war bereits in den 1970er-Jahren zu einer Haftstrafe verurteilt worden und hatte sich wegen seiner pädophilen Neigungen in eine Therapie begeben. Dem Mann fehlte offensichtlich dennoch jedes Unrechtsbewusstsein. Vor Gericht hatte er angegeben, sich zwar zu Kindern hingezogen zu fühlen, aber nie etwas Strafbares getan zu haben. Niemand, nicht einmal der eigene Anwalt, hatte ihm im Prozess Glauben geschenkt. Für Oberstaatsanwalt Manfred Stemper passten die Schutzbehauptungen des Angeklagten genau in dessen pädophiles Gedankengut.
Bei "verdrängt" schrillen bei mir alle Alarmglocken.
Stalinistische Züge!
HackePeter, Bundesweite Pudeldressuren!, Tuesday, 06.09.2011, 17:30 (vor 5225 Tagen) @ Bero
Für Oberstaatsanwalt Manfred Stemper passten die Schutzbehauptungen des Angeklagten genau in dessen pädophiles Gedankengut.
Man muss mal annehmen, dass man bei wahrheitsgetreuer Aussage einfach unterstellt bekommt, es wäre eine Schutzbehauptung. Die Unrechtsjustiz scheint in diesem Staate mittlerweile biblische Ausmaße wie im Stalinismus angenommen zu haben. Dort galt auch: Wer vor Gericht steht, ist schuldig! Sonst stände er ja nicht dort!
Wen die Justiz verurteilen will, den bringt sie, egal ob schuldig oder unschuldig, sicher hinter Gitter. (Fall Hoffmann/Lehrer aus Kassel/5 Jahre auf Grund Falschbeschuldigung konkurrierender Kollegin)
Stalinistische Züge!
Christian, Tuesday, 06.09.2011, 17:55 (vor 5225 Tagen) @ HackePeter
Wen die Justiz verurteilen will, den bringt sie, egal ob schuldig oder
unschuldig, sicher hinter Gitter. (Fall Hoffmann/Lehrer aus Kassel/5
Jahre auf Grund Falschbeschuldigung konkurrierender Kollegin)
Genau das ist im Fall Hoffmann passiert und 2002 hier im Forum schon vermutet wurde, dass Er unschuldig durch die Justiz und vorsätzlicher Falschbeschuldigerin ins Gefängnis gebracht wurde! Es hat sich nun tatsächlich herausgestellt, dass dieser Mensch durch kriminelle Personen ins Gefängnis gebracht wurde!
Nachtrag!
Christian, Tuesday, 06.09.2011, 18:44 (vor 5225 Tagen) @ HackePeter
Diese Nachricht wird man kaum im TV, Radio und Zeitung zu sehen und lesen bekommen, denn das könnte viele Menschen (ehemals angeklagt durch Falschbeschuldigerin, unschuldig Verurteilte, Menschenrechtler usw.) aktivieren, den Fall neu aufrollen zu lassen!
Alarmglocken
Mus Lim
, Tuesday, 06.09.2011, 17:53 (vor 5225 Tagen) @ Bero
Bei "verdrängt" schrillen bei mir alle Alarmglocken.
Man sollte nun nicht reflexartig überall Falschbeschuldigungen sehen.
Die Aussage "dass das Mädchen schon mit vier Jahren sexuell interessiert war“ und "hatte sich wegen seiner pädophilen Neigungen in eine Therapie begeben" spricht schon eine andere Sprache.
--
Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org
Alarmglocken
Bero, Tuesday, 06.09.2011, 17:59 (vor 5225 Tagen) @ Mus Lim
Man sollte nun nicht reflexartig überall Falschbeschuldigungen sehen.
Doch. Unschuldsvermutung.
Die Aussage "dass das Mädchen schon mit vier Jahren sexuell interessiert
war“ und "hatte sich wegen seiner pädophilen Neigungen in eine Therapie
begeben" spricht schon eine andere Sprache.
Wenigstens bis 6 hätte er ja warten können, wie bei Aischa. :o)
Unschuldsvermutung ist out! Für ALLE!
HackePeter, FemastasenExzorzist, Tuesday, 06.09.2011, 18:03 (vor 5225 Tagen) @ Mus Lim
Die Aussage "dass das Mädchen schon mit vier Jahren sexuell interessiert
war“ und "hatte sich wegen seiner pädophilen Neigungen in eine Therapie
begeben" spricht schon eine andere Sprache.
Ich bin mir da nicht mehr so sicher, ob "pädophil" eigentlich noch strafbar ist. Solange solche Internetseiten hier offen propagieren können http://anonym.to?http://www.liebewieduwillst.de/ scheint es mir so, als wenn die Regierung hart an einer Legalisierung arbeitet.
Diese Regierung hat die Unschuldsvermutung für Männer entsorgt. Ich halte das umgekehrt nun genauso. Es gibt keine Studien darüber, wieviele Männer unschuldig verurteilt wurden, also gehe ich, bis das Gegenteil bewiesen wurde, davon aus, dass die Dunkelziffer von Falschverurteilungen sehr, sehr hoch ist. Die Bundesunrechtsministerin kann es substantiiert richtigstellen, wenn es anders wäre.
Verdrängung ist nicht gleich Verdrängung
Jenny Doe
, Tuesday, 06.09.2011, 19:01 (vor 5225 Tagen) @ Bero
Bei "verdrängt" schrillen bei mir alle Alarmglocken.
Das Wort Verdrängung wird nicht einheitlich gebraucht.
Die einen verstehen unter Verdrängung das, was auch die Frau sagte: "sie habe sich "mit all dem nicht mehr auseinandersetzen wollen“, nämlich ein bewusstes sich nicht mehr mit etwas beschäftigen wollen. D.h., die Erinnerungen waren und sind da, aber sie wurden weggeschoben, Gedanken an das Ereignis wurden gemieden, beiseite geschoben, sie hat sich abgelenkt.
Die andere verstehen unter Verdrängung völliges Vergessen, nicht einmal mehr geahnt zu haben, dass etwas passiert ist, blockierte Erinnerungen, auf die man keinen bewussten Zugriff hat.
Wenn jemand sagt, dass er sich nicht mehr mit etwas beschäftigen möchte, dann ist das was anderes als wenn jemand sagt, er hätte völlig vergessen, dass etwas passiert ist.
Gruß
Jenny
--
Forum für falsche Erinnerungen(iatrogen) induzierte falsche Erinnerungen, erfundener Missbrauch, Falschanschuldigungen und Induzierung der Multiplen Persönlichkeitsstörung: http://www.induzierte-erinnerungen.com/
Verdrängung ist nicht gleich Verdrängung
Bero, Tuesday, 06.09.2011, 19:22 (vor 5225 Tagen) @ Jenny Doe
Wenn jemand sagt, dass er sich nicht mehr mit etwas beschäftigen möchte,
dann ist das was anderes als wenn jemand sagt, er hätte völlig vergessen,
dass etwas passiert ist.
Schon klar. Nur kann man die zitierte Aussage der Frau auch so verstehen, dass sie es vergessen habe, weil sie sich damit nicht mehr beschäftigen wollte. Als küchenpsychologische Deutung sozusagen.
Sicheres lässt sich mit den wenigen Informationen nicht sagen. Wir wissen ja nicht einmal, warum das ganze nach so vielen Jahren plötzlich vor Gericht verhandelt wurde - obwohl die Frau sich damit nicht mehr beschätigen wollte.
Etwas mehr
Frager, Tuesday, 06.09.2011, 21:37 (vor 5225 Tagen) @ Bero
Bei "verdrängt" schrillen bei mir alle Alarmglocken.
Bei "schon mit vier Jahren sexuell interessiert" schrillen bei MIR die Alarmglocken
Etwas mehr
dentix07
, Wednesday, 07.09.2011, 02:51 (vor 5225 Tagen) @ Bero
Schade, es sind einfach nicht genügend Informationen um sich ein einigermaßen korrektes Bild zu machen!
- Weshalb genau ist er in 70ern schon einmal verurteilt worden?
- Er wurde im Herbst vergangenen Jahres (2010) verurteilt, und hätte erst jetzt die Strafe antreten sollen - bei dem Delikt, und Wiederholungstäter? Ist das normal?
- Was stand im Abschiedsbrief? (Weiß die RP es nicht, oder - so ist zumindest vermutbar - beteuert er da seine Unschuld?)
- "dass das Mädchen schon mit vier Jahren sexuell interessiert war“. Das halte ich nicht unbedingt für "einen ungeheuerlichen Vorwurf", solche Fälle gibt es (und werden mit der "frühkindlichen Sexualerziehung" in Kindergärten wohl eher zunehmen!). Das könnte auch auf Lolitaverhalten deuten, also, daß Sie Ihn gereizt und "angemacht" hat, und dies von Ihr später umgedeutet wurde (auch eine Art der Verdrängung, nämlich die des eigenen "Fehl"verhaltens).
- "Vor Gericht hatte er angegeben, sich zwar zu Kindern hingezogen zu fühlen, aber nie etwas Strafbares getan zu haben." Ist zumindest denkbar.
- "Niemand, nicht einmal der eigene Anwalt, hatte ihm im Prozess Glauben geschenkt." was auch nichts heißen muß, (allerdings nicht unbedingt auf einen fähigen Anwalt schliesen läßt, er muß zwar nicht überzeugt sein, daß sein Mandat unschuldig ist, aber vor Gericht zumindest so auftreten), es gibt genügend Fälle wo Beschuldigten auch niemand glaubte und sich (leider) erst im Nachhinein deren Unschuld erwies.
Interessant ist jedoch, daß die RP Formulierungen verwendet wie: "...weil er nach Überzeugung der Richter...", "Zu den Sextaten soll es ...", statt "hat ....mißbraucht", "Zu den Sextaten kam es ...", sich der RP-Autor somit keineswegs voll vom Vorwurf und Urteil überzeugt zeigt.
Ich hoffe nur, daß sich bei dem jetzt wohl (hoffentlich) folgenden Wiederaufrollen nicht post mortem erweist, daß er doch unschuldig war und einfach keinen Ausweg mehr sah! (Wäre ja auch nicht das erste Mal!)
Dieser Fall erinnert mich an Andre Schaller
Christian, Wednesday, 07.09.2011, 09:46 (vor 5225 Tagen) @ dentix07
Aus seinem Abschiedsbrief:
"Lieber unschuldig sterben, als unschuldig verurteilt zu werden !!!"
Der Vater Andre Schaller kümmerte sich um seine 2 Kinder, die die Mutter ihm überlassen hat, weil Mutter sich ein schönes Leben machen wollte und abgehauen ist. Dann kam doch der Mutterinstinkt wieder auf und wollte die Kinder zurück haben und das ging sehr einfach "Frau braucht in Deutschland nur einen sexuellen Kindesmissbrauch erheben und schon hat man sämtliche Privilegien und kommt zum Ziel".
Als sich der Mann vor dem Justizgebäude verbrannte, ist ein Zeichen dafür, was Er von der Justiz gehalten hat.
Hier stinkt etwas gewaltig!
HackePeter, FemastasenExorzist, Wednesday, 07.09.2011, 11:27 (vor 5225 Tagen) @ Christian
Als sich der Mann vor dem Justizgebäude verbrannte, ist ein Zeichen
dafür, was Er von der Justiz gehalten hat.
Genau das macht einen ja in diesem aktuellen Fall echt stutzig! Wenn sich einer echt scummen will, dann macht er das in aller Ruhe und nicht so medienwirksam vor einen Justizpalast der Machthaber. Denk mal an die restliche Lebenserwartung dieses Mannes, der hätte auch ihm Knast seine Ruhe gehabt.
Hier stinkt etwas gewaltig. Ich gehe mal davon aus, dass die Richter mittels "herrschender Meinung" wieder einen Bürger in den Tod getrieben haben. Andere Erkenntnisse habe ich leider nicht.
Das Thema Falschbeschuldigungen und Justizwillkür wurde ja nun wirklich aus allen möglichen Richtungen beleuchtet.
Es gilt nun alles einzuschalten, um diesen Fall neu aufzurollen! n/t
Christian, Tuesday, 06.09.2011, 18:22 (vor 5225 Tagen) @ HackePeter
...