Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Denkstunde zu Art. 6 Abs. 4 GG: ABSCHAFFEN!

Jan Leris @, Sunday, 04.09.2011, 18:46 (vor 5227 Tagen) @ Jürgen

In einem demokratischem Staat sollte es weder "Frauenrechte" noch "Männerrechte", weder "Mutterrechte" noch "Vaterrechte", sondern nur Menschenrechte geben. In Art. 1, Abs. 2 des GG steht: "Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft." Art. 3 beschreibt insbesondere die gleichen Grundrechte für Männer und Frauen, und Art. 6, Abs. 2 beschreibt "das natürliche Recht der Eltern". Art. 6, Abs. 4 des GG diskriminiert gegen Väter und sollte abgeschaft werden.
Seit vierjahrzehnten haben "Frauenrechtlerinnen" nicht nur für ihre "Rechte" bitter gekämpft, sondern sie haben auch ihre Privilegien - wie z.B. im Bereich Familienrecht - wie Furien verteidigt. Seit ihrem Kampf gegen Par. 218, haben sie gelernt Gesetze zu verachten um ihre "Rechte" durchzusetzen. Heute, verachten die "Frauenrechtlerinnen" unsere GG mit ihrer Förderung hinsichtlich einem "Frauenquotengesetz" für die Wirtschaft. Meine Meinung nach sind die "Frauenrechtlerinnen" heute die größte Gefahr für unsere Demokratie.
Die Befreiung "der unterdrückten Frau" in den 60er- und 70er-Jahren war sicher notwendig. Leider schlägt das Gerechtigkeitspendel heute in die entgegengesetzte Richtung aus: gegen Männer und Jungen. Ein Kampf um geschlechtsspezifische "Rechte" stört die Harmonie zwischen den Geschlechten, löst Widerstand aus und dient nur dem Geschlechterkrieg - ein schlechter Krieg mit schweren Folgen für Männer, Frauen und insbesondere für Kinder.
Wahre Gleichberechtigung kann man nur durch einen ausgeprägten Respekt für Menschenwürde und Menschenrechte erreichen. Im Klartext: wir müssen unsere Grundgesetze und Menschenrechte stets mit vollem Engagement verteidigen um unsere Demokratie zu schützen. In diesem Sinne, sollten wir ein "nein" zu einem "Frauenquotengesetz" deutlich aussprechen!


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