Denkstunde zu Art. 6 Abs. 4 GG: ABSCHAFFEN!
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"Jan Leris, 01.09.2011 16:46
Hallo Herr Wöllner,
ich habe viel Mitgefühl für Sie als "entsorgter Vater"!Im Grundgezetz, Artikel 6, Absatz 2 steht: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." ABER, in Absatz 4 steht: "Jede MUTTER hat Anspruch auf die Fürsorge der Gemeinschaft." Damit hat jede Mutter ein Sonderstatus und jeder Vater kann zu einem "Zahlenesel" degradiert werden!Absatz 4 ist sicherlich ein Relikt aus der Nachkriegszeit. Damals kämpften Millionen alleinerziehende Mütter - deren Männer im Krieg gefallen sind - ums nackte überleben. Heute, haben viele alleinerziehende Mütter gezielt die Väter ihrer Kinder einfach "entsorgt", wie in Ihrem Fall.
Im Zeithalter von Gleichberechtigung und einem Diskriminierungsverbot, hätte man Absatz 4, in Artikel 6, längst streichen müssen. Um das Grundgesetz zu ändern braucht man eine 67 Prozent Mehrheit im Bundestag. Anhand der vielen opportunistischen Feministinnen und "Lila Pudel", die heute im Bundestag sitzen, sehe ich keine Chance, dass diese krasse Diskriminierung gegen Väter beseitigt wird. Auf der andere Seite, wird derzeit gedroht ein "Frauenquotengesetz" für der Wirtschaft einzuführen. Scheinbar, interessiert es keine Feministin, dass eine Frauenquote gegen Artikel 3, Absatz 3, des Grundgesetzes und gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Was heute in Deutschland praktiziert wird ist Geschlechterapartheid gegen Männer und Väter. Es kann sich nur was ändern, wenn die Männer und Väter massiv und solidarisch protestieren werden, wie die Feministinnen es seit Jahrzehnten getan haben und noch tun. Grüße, Jan Leris
