Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Denkstunde zu Art. 6 Abs. 4 GG: ABSCHAFFEN!

Jürgen, Berlin, Friday, 02.09.2011, 12:29 (vor 5230 Tagen)

Toller Beitrag bei www.freiewelt.net:

"Jan Leris, 01.09.2011 16:46
Hallo Herr Wöllner,
ich habe viel Mitgefühl für Sie als "entsorgter Vater"!Im Grundgezetz, Artikel 6, Absatz 2 steht: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." ABER, in Absatz 4 steht: "Jede MUTTER hat Anspruch auf die Fürsorge der Gemeinschaft." Damit hat jede Mutter ein Sonderstatus und jeder Vater kann zu einem "Zahlenesel" degradiert werden!Absatz 4 ist sicherlich ein Relikt aus der Nachkriegszeit. Damals kämpften Millionen alleinerziehende Mütter - deren Männer im Krieg gefallen sind - ums nackte überleben. Heute, haben viele alleinerziehende Mütter gezielt die Väter ihrer Kinder einfach "entsorgt", wie in Ihrem Fall.
Im Zeithalter von Gleichberechtigung und einem Diskriminierungsverbot, hätte man Absatz 4, in Artikel 6, längst streichen müssen. Um das Grundgesetz zu ändern braucht man eine 67 Prozent Mehrheit im Bundestag. Anhand der vielen opportunistischen Feministinnen und "Lila Pudel", die heute im Bundestag sitzen, sehe ich keine Chance, dass diese krasse Diskriminierung gegen Väter beseitigt wird. Auf der andere Seite, wird derzeit gedroht ein "Frauenquotengesetz" für der Wirtschaft einzuführen. Scheinbar, interessiert es keine Feministin, dass eine Frauenquote gegen Artikel 3, Absatz 3, des Grundgesetzes und gegen das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Was heute in Deutschland praktiziert wird ist Geschlechterapartheid gegen Männer und Väter. Es kann sich nur was ändern, wenn die Männer und Väter massiv und solidarisch protestieren werden, wie die Feministinnen es seit Jahrzehnten getan haben und noch tun. Grüße, Jan Leris

Auch Väter sollen "Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft" haben

Mus Lim ⌂, Friday, 02.09.2011, 14:30 (vor 5230 Tagen) @ Jürgen

Im Zeithalter von Gleichberechtigung und einem Diskriminierungsverbot, hätte man Absatz 4, in Artikel 6, längst streichen müssen.

Klar, das ist der Weg der sukzessiven Eliminierung von Familie, Vater und Mutter aus dem Bewusstsein der Gesellschaft. :-(

Davon hätten Väter aber überhaupt nichts!

Kinder sollen keine Eltern mehr haben, sondern Betreuungspersonen.
Vater und Mutter sollen ja längst durch Bezugsperson 1 und Bezugsperson 2 ersetzt werden.

Das Ergebnis wird sein, dass es keine Kinder mehr gibt ...
WikiMANNia: Demographie

Ein positives Zeichen hingegen wäre, das Grundgesetz dahingehend zu ergänzen, das Väter ebenfalls "Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft" hat.

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Mach mit! http://wikimannia.org
Im Aufbau: http://en.wikimannia.org

Auch Väter sollen "Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft" haben

Jürgen, Berlin, Friday, 02.09.2011, 15:06 (vor 5230 Tagen) @ Mus Lim

Ein positives Zeichen hingegen wäre, das Grundgesetz dahingehend zu
ergänzen, das Väter ebenfalls "Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge
der Gemeinschaft" hat.

Ja, du hast Recht, aber dann kommen wieder die ganzen Schwulen und Lesben und wollen auch unter diesen "Schirm". Wenn die dann auch gleichgestellt sind, dann kommen andere Randgruppen, die auch ihr Recht garantiert haben wollen: Einbeinige Straßenbahnfahrer der ungeraden Linien, die Regenwurmtruppe von Parzelle 2/2100, die Interessengruppe Milchreisesser der CDU-Fraktion im EU-Parlament, die Anwälte der Haustiere von Nachfahren der Tsunami-Opfer aus Thailand usw.!

Ich will es nicht ins Lächerliche ziehen, aber hier in diesem Land herrschen verkommene Ansichten von Rot-Grün.

Wo ist da das Problem?

MusLimUnterwegs, Friday, 02.09.2011, 16:52 (vor 5230 Tagen) @ Jürgen

Ja, du hast Recht, aber dann kommen wieder die ganzen Schwulen und Lesben und wollen auch unter diesen "Schirm".

Ich fürchte, Sie sind da auf der falschen Spur ...

Mutter- und Vaterrechte haben nichts mit der hetero- oder homosexuellen Orientierung zu tun, sondern einzig und allein mit Elternschaft.

Denkstunde zu Art. 6 Abs. 4 GG: ABSCHAFFEN!

Jan Leris @, Sunday, 04.09.2011, 18:46 (vor 5227 Tagen) @ Jürgen

In einem demokratischem Staat sollte es weder "Frauenrechte" noch "Männerrechte", weder "Mutterrechte" noch "Vaterrechte", sondern nur Menschenrechte geben. In Art. 1, Abs. 2 des GG steht: "Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft." Art. 3 beschreibt insbesondere die gleichen Grundrechte für Männer und Frauen, und Art. 6, Abs. 2 beschreibt "das natürliche Recht der Eltern". Art. 6, Abs. 4 des GG diskriminiert gegen Väter und sollte abgeschaft werden.
Seit vierjahrzehnten haben "Frauenrechtlerinnen" nicht nur für ihre "Rechte" bitter gekämpft, sondern sie haben auch ihre Privilegien - wie z.B. im Bereich Familienrecht - wie Furien verteidigt. Seit ihrem Kampf gegen Par. 218, haben sie gelernt Gesetze zu verachten um ihre "Rechte" durchzusetzen. Heute, verachten die "Frauenrechtlerinnen" unsere GG mit ihrer Förderung hinsichtlich einem "Frauenquotengesetz" für die Wirtschaft. Meine Meinung nach sind die "Frauenrechtlerinnen" heute die größte Gefahr für unsere Demokratie.
Die Befreiung "der unterdrückten Frau" in den 60er- und 70er-Jahren war sicher notwendig. Leider schlägt das Gerechtigkeitspendel heute in die entgegengesetzte Richtung aus: gegen Männer und Jungen. Ein Kampf um geschlechtsspezifische "Rechte" stört die Harmonie zwischen den Geschlechten, löst Widerstand aus und dient nur dem Geschlechterkrieg - ein schlechter Krieg mit schweren Folgen für Männer, Frauen und insbesondere für Kinder.
Wahre Gleichberechtigung kann man nur durch einen ausgeprägten Respekt für Menschenwürde und Menschenrechte erreichen. Im Klartext: wir müssen unsere Grundgesetze und Menschenrechte stets mit vollem Engagement verteidigen um unsere Demokratie zu schützen. In diesem Sinne, sollten wir ein "nein" zu einem "Frauenquotengesetz" deutlich aussprechen!

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