Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Vorschlag zur Neuregelung "Vaterschaft"

Oggy, Tuesday, 30.08.2011, 00:38 (vor 5233 Tagen)

Ein Vater erhält nur Rechte, wenn er die Vaterschaft anerkennt. O.k., dass wäre ja noch nachvollziehbar. Also unterschreibt der liebe Papa diese Urkunde. Allerdings ist mir kein praktisches Recht bekannt, was aus einer Vaterschaftsanerkennung resultiert.

Warum ändert man also nicht im Gegenzug die Gesetzeslage so ab, dass man festlegt, "..... dass eine Mutter nur Unterhaltsansprüche gegen einen mutmaßlichen Vater, selbst bei nachgewiesener Vaterschaft, geltend machen kann, wenn sie eine zweifelsfreie Zustimmung des Vaters zum Vollzug der Schwangerschaft hat."

FemiNissen sind ja der Meinung "Mein Bauch gehört mir!" O.k., akzeptiere ich. Aber das Erbgut gehört den Männern! Auch dies darf nicht wider dem freien Willen des betreffenden Mannes missbräuchlich verwandt werden. Wenn dann jemand meint, dass man mit dem Zeugungsakt sich ja dieser Tatsache hätte bewusst sein müssen, dann entgegne ich: Keine Nutte wird nach jedem Herrenbesuch und jedesmal gleich schwanger! Da kann man schließlich auch Spass haben, ohne gleich für 20 Jahre Unterhalt bezahlen zu müssen. Der Geschlechtsakt dient ja nicht alleinig nur der Zeugung, sondern hat auch einen gewissen Freizeit- und Erholungswert. Dessen Kosten sollten schließlich nicht derartig ausufern, sonst hat dies schnell sittenwidrigen Charakter.

Was haltet ihr von dieser Argumentation?


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