Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Fälle von Falschbeschuldigungen aus der Sicht eines Strafverteidigers

Referatsleiter 408, Zentralrat deutscher Männer, Saturday, 27.08.2011, 19:50 (vor 5235 Tagen)

Vorab zu diesem Prozessbericht:

Das Sexualstrafrecht sieht für Vergewaltigung hohe Freiheitsstrafen - also Gefängnis - vor. Ein Beschuldigter, der das Einverständnis der Anzeigeerstatterin mit dem stattgefundenen Geschlechtsverkehr und somit seine Unschuld behauptet, muss unter Umständen dennoch mit seiner Verurteilung rechnen. Auch dann, wenn Aussage gegen Aussage steht und keine weiteren belastenden Indizien vorliegen.

Wenn die angeblich Geschädigte eine unrichtige Strafanzeige erstattet und im Prozess eine falsche Aussage macht, hat ein Angeklagter oft schlechte Karten. Ein als Täter Verdächtiger scheint einer Falschaussage der Frau gegenüber nahezu hilflos ausgeliefert zu sein, schliesslich ist in aller Regel kein unbeteiligter Zeuge dabei, wenn ein Mann und eine Frau miteinander Sex haben.

Das angebliche Opfer der Tat ist im Prozess Zeugin, die Einlassung als Angeschuldigter, der unter Verdacht steht, gilt da nicht viel. Und aussenstehende Zeugen für den "eigentlichen" Hergang gibt es meist nicht.

Man sollte noch wissen, dass Fälle angezeigter Vergewaltigung in aller Regel nicht die sind, bei denen ein Täter eine ihm fremde Frau von der Strasse in ein Gebüsch zerrt und ihr dort Gewalt antut. Diese Fälle ereignen sich leider auch, aber sie sind vergleichsweise selten und von der Beweislage her meist eindeutig.

Weiterlesen .....

Ich habe hier im StGB etwas dazu gefunden: http://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Scheint allerdings die Justiz nicht sonderlich zu beeindrucken. Weder im Fall Kachelmann noch im Falle des Lehrers/Kassel scheint sich da etwas zu tun. Die Dunkelziffer in Sachen Falschbeschuldigung ist sicherlich exorbitant und würde das Vorstellungsvermögen der Bürger schier sprengen. Eigentlich müsste von Amts wegen in beiden o. g. Fällen gegen die Falschbeschuldigerinnen vorgegangen werden. Die Realität sieht sicher anders aus.

--
Eine FeministIn ist wie ein Furz. Man(n) ist einfach nur froh, wenn sie sich verzogen hat.

Die führende Rolle der antifeministischen Männerrechtsbewegung hat von niemanden in Frage gestellt zu werden!

Fälle von Falschbeschuldigungen aus der Sicht eines Strafverteidigers

Wolfgang A. Gogolin ⌂, Hamburg, Saturday, 27.08.2011, 20:10 (vor 5235 Tagen) @ Referatsleiter 408

... Die Dunkelziffer in Sachen Falschbeschuldigung ist sicherlich
exorbitant ...

Es muss wohl von etwa 80% Falschbeschuldigungen ausgegangen werden - zu erkennen auch am Verhältnis Anzeigen/Verurteilungen. Die Damen gehen mit ihren Anschuldigungen bekanntlich kein Risiko ein. Letztlich bleibt falschbeschuldigten Männern nur Selbstjustiz.

Viele Grüße
Wolfgang

Fälle von Falschbeschuldigungen aus der Sicht eines Strafverteidigers

André, Saturday, 27.08.2011, 20:14 (vor 5235 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Die Damen gehen mit
ihren Anschuldigungen bekanntlich kein Risiko ein...

DAMEN? Was ist das denn? Was zu essen?

kennt nur Dramen -
André

Befangenheit und Voreingenommen, solche Verbrecher in der Justiz gehören sofort entfernt n/t

Christian, Saturday, 27.08.2011, 23:58 (vor 5235 Tagen) @ Referatsleiter 408

- kein Text -

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