Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kinder haben hier das Maul zu halten! Sie sind schließlich Eigentum ihrer Mütter!

Oggy, Friday, 26.08.2011, 12:39 (vor 5237 Tagen)

Dieses Gesetzt §59 FGG wurde wohl vorsorglich von der herrschenden Meinung außer Kraft gesetzt:

§59 FGG

(1) Ein Kind, für das die elterliche Sorge besteht, oder ein unter Vormundschaft stehender Mündel kann in allen seine Person betreffenden Angelegenheiten ohne Mitwirkung seines gesetzlichen Vertreters das Beschwerderecht ausüben. Das gleiche gilt in sonstigen Angelegenheiten, in denen das Kind oder der Mündel vor einer Entscheidung des Gerichts gehört werden soll.

(2) Die Entscheidung, gegen die das Kind oder der Mündel das Beschwerderecht ausüben kann, ist dem Kind oder Mündel auch selbst bekanntzumachen. Eine Begründung soll dem Kind oder Mündel nicht mitgeteilt werden, wenn Nachteile für dessen Entwicklung, Erziehung oder Gesundheitszustand zu befürchten sind; die Entscheidung hierüber ist nicht anfechtbar.

(3) Diese Vorschriften finden auf Personen, die geschäftsunfähig sind oder bei Verkündung der Entscheidung das vierzehnte Lebensjahr nicht vollendet haben, keine Anwendung. Wird die Entscheidung nicht verkündet, so tritt an die Stelle der Verkündung der Zeitpunkt, in dem die von dem Richter unterschriebene Entscheidung der Geschäftsstelle übergeben wird.

Also: Väter werden schon klassisch entsorgt, um die kümmert sich Familiengericht und Jugendamt. Damit die Mutter nicht noch von der andern Seite (Kind) Feuer bekommt, wird einfach mal das Recht "umgestaltet".

So einfach ist das hier. Lebt eine Mutter ihren Hass über Kindesentzug aus, so kann sie das in aller Perfektion und vollster Konformität mit der herrschenden Meinung exzessiv vollziehen. Das der Mutter die Psyche, die Entwicklung und das Kindeswohl des eigenen Kindes egal ist, dass ist sicher. Wichtig ist doch, dass man als Frau die eigene psychische Erkrankung, den Charakter und Hass ausleben kann. Dabei unterstützt sie der Rechtsstaat. Hier ist Gelegenheit, dieses Argument zu widerlegen, wenn es denn anders wäre.


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