Pensionsansprüche die Kanzlerin und ihre Minister haben.
Ruhegehalt
Die Pensionen der Minister
Ein Durchschnittsverdiener kommt nach 45 Versicherungsjahren auf eine Rente von 1175 Euro, ein Bundesminister nach zwei Jahren Amtszeit auf 1965 Euro. Die erhält er aber schon mit 60. FOCUS Online hat ermittelt, welche Pensionsansprüche die Kanzlerin und ihre Minister haben.
Bleibt er länger im Amt, steigen die Pensionsansprüche sprunghaft an. Den Höchstsatz von 9168 Euro erhält er nach einer Amtszeit von 22 Jahren. Der Bund der Steuerzahler hat errechnet, dass ein Durchschnittsverdiener dafür 352 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müsste. Der Minister braucht hingegen für seine Altersversorgung keine Beiträge zu zahlen. Nach Paragraf 15 des Bundesministergesetzes haben Mitglieder der Regierung einen Anspruch auf Ruhegehalt, wenn sie eine Amtszeit von mindestens einem Jahr und 274 Tagen erfüllt haben. Für die jetzigen Minister ist dieser wichtige Tag der 22. August 2007.
Quelle und mehr:
http://www.focus.de/politik/deutschland/tid-5551/ruhegehalt_aid_53948.html
Und wer muss deren "Ansprüche" für was auch immer finanzieren? Na ja, auf welchem Weg man sich seine "Ansprüche" finanzieren kann, sieht man unter anderem an diesem Beispiel:
http://www.wgvdl.com/forum/index.php?id=19670
"Naschsteuer"
http://www.focus.de/politik/deutschland/gesundheitspolitik/gesundheit_aid_56180.html
Gruß
Moni