Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber

roger, Monday, 14.05.2007, 01:32 (vor 6794 Tagen)

Forenbetreiber haften grundsätzlich und auch ohne Kenntnis für sämtliche dort eingestellte Beiträge.

In der nun vorliegenden Urteilsbegründung hält das Landgericht Hamburg zwar fünf der sechs durch die Abmahnung angegriffenen Postings hinsichtlich des abmahnenden Unternehmens für rechtmäßig, darunter auch Äußerungen wie "Penner" und "Betrügerfirma". Für eine Äußerung stehe der Beklagten jedoch ein Unterlassungsanspruch zu. Der Kläger müsse sich als Störer die Verbreitung dieser Äußerung zurechnen lassen, denn sie waren über ein von ihm unterhaltenes Internetforum öffentlich zugänglich gemacht worden.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/89348

Zu den Folgen:
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12730011&forum_id=116909

alles roger

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uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber

roger, Monday, 14.05.2007, 02:10 (vor 6794 Tagen) @ roger

Forenbetreiber haften grundsätzlich und auch ohne Kenntnis für sämtliche
dort eingestellte Beiträge.

Nachtrag:
http://www.lexexakt.de/glossar/forenhaftung.php

Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 27.3.2007 (Az. VI ZR 101/06) entschieden, dass ein durch einen Beitrag in einem OnlineForum Verletzter auch einen Anspruch gegen den Betreiber hat, wenn dieser Kenntnis von der Rechtsverletzung hat. Die Haftung tritt unabhängig von der Zugriffsmöglichkeit des Verletzten auf den Nutzer ein, d.h. der Betreiber haftet auch, wenn dem Verletzten der Verfassers des Beitrags bekannt ist.

alles roger

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uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber

Gastleser, Monday, 14.05.2007, 12:18 (vor 6794 Tagen) @ roger

Über all das würde ich mir erst Gedanken machen wenn dieses Urteil rechtskräfig ist...

uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber

roger, Monday, 14.05.2007, 17:44 (vor 6794 Tagen) @ Gastleser

Über all das würde ich mir erst Gedanken machen wenn dieses Urteil
rechtskräfig ist...

Fazit:
Es bleibt also bei dem Grundsatz, dass ein Foren-Betreiber ab Kenntnis des rechtsverletzenden Beitrages haftet. Er ist verpflichtet diesen zu entfernen. Kommt er dem nicht nach, besteht ein Unterlassungsanspruch und er kann als "Mitstörer" in Haftung genommen werden.

http://www.e-recht24.de/news/haftunginhalte/453.html

alles roger

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