uneingeschränkte Haftung für Forenbetreiber
Forenbetreiber haften grundsätzlich und auch ohne Kenntnis für sämtliche dort eingestellte Beiträge.
In der nun vorliegenden Urteilsbegründung hält das Landgericht Hamburg zwar fünf der sechs durch die Abmahnung angegriffenen Postings hinsichtlich des abmahnenden Unternehmens für rechtmäßig, darunter auch Äußerungen wie "Penner" und "Betrügerfirma". Für eine Äußerung stehe der Beklagten jedoch ein Unterlassungsanspruch zu. Der Kläger müsse sich als Störer die Verbreitung dieser Äußerung zurechnen lassen, denn sie waren über ein von ihm unterhaltenes Internetforum öffentlich zugänglich gemacht worden.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/89348
Zu den Folgen:
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12730011&forum_id=116909
alles roger
fight sexism - fuck 12a GG