Gesellschafter Forum praktisch tot
hquer, Friday, 11.05.2007, 22:30 (vor 6796 Tagen)
Die Diskussionen im Forum die Gesellschafter sind fast zum Erliegen gekommen.
Das Forum liegt plätschert nur noch vor sich hin.
Was sind die Gründe?
Gesellschafter Forum praktisch tot
Jim, Friday, 11.05.2007, 22:39 (vor 6796 Tagen) @ hquer
Die Diskussionen im Forum die Gesellschafter sind fast zum Erliegen
gekommen.Das Forum liegt plätschert nur noch vor sich hin.
Was sind die Gründe?
Na was wohl, Zensur.
Gesellschafter Forum praktisch tot
Nihilator
, Bayern, Friday, 11.05.2007, 22:49 (vor 6796 Tagen) @ hquer
Die Diskussionen im Forum die Gesellschafter sind fast zum Erliegen
gekommen.Das Forum liegt plätschert nur noch vor sich hin.
Was sind die Gründe?
Rein rhetorische Frage, nehme ich an? *g*
Ein Hauptgrund dürfte wohl die dort so hochgehaltene Meinungsfreiheit sein. Die abartige einseitige Zensurpraxis der Moderation dort hat schon reihenweise Leute in die Flucht geschlagen. Nur der sagenhafte, großartige Peter Großmann *ggg*, Tom Taler und Dummer Jan halten noch die Stellung. Man fragt sich schon, ob man etwas falsch gemacht hat, wenn in einem Beitrag mal kein Eingriff erfolgte.
Außerdem erschöpfen sich die Themen. Zu allem ist alles schon x-fach gesagt, wenn Madita Meier zum 2.000 Mal dieselben Sätze wiederholt, kommt man sich irgendwann vor wie in "Und täglich grüßt das Murmeltier".
Totgesagte leben übrigens länger; ich glaube trotz allem nicht dran. Immer mal wieder branden dort durchaus heftige Diskussionen auf, wie kürzlich in drei oder mehr Strängen zum Krippenausbauthema.
Gruß,
nihi
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
![[image]](http://www.femdisk.com/content/images/RTEmagicC_Flyer_V5_tn.jpg.jpg)
Gesellschafter Forum praktisch tot
hquer, Friday, 11.05.2007, 23:13 (vor 6796 Tagen) @ Nihilator
Hi Nihi!
Rein rhetorische Frage, nehme ich an? *g*
Nicht direkt. Ich verfolge das Jammerspiel eher am Rande. Ist alles zu schwerfällig, zu geschwollen, zu gestelzt.
Ein Hauptgrund dürfte wohl die dort so hochgehaltene Meinungsfreiheit
sein. Die abartige einseitige Zensurpraxis der Moderation dort hat schon
reihenweise Leute in die Flucht geschlagen. Nur der sagenhafte, großartige
Peter Großmann *ggg*, Tom Taler und Dummer Jan halten noch die Stellung.
Man fragt sich schon, ob man etwas falsch gemacht hat, wenn in einem
Beitrag mal kein Eingriff erfolgte.
Außerdem erschöpfen sich die Themen.
Das dürfte ein wesentlicher Grund sein. Inhaltliche Doppelungen, wie von mir prognostiziert. Ist Dampflock auch noch da?
... Zu allem ist alles schon x-fach gesagt, wenn Madita Meier
zum 2.000 Mal dieselben Sätze wiederholt, kommt man sich
irgendwann vor wie in "Und täglich grüßt das Murmeltier".
Die ist mir bei meinen Abstechern auch negativ aufgefallen. Hat die einen Papagei gefressen?
Totgesagte leben übrigens länger; ich glaube trotz allem nicht dran. Immer
mal wieder branden dort durchaus heftige Diskussionen auf, wie kürzlich in
drei oder mehr Strängen zum Krippenausbauthema.
Ein kurzes Aufflackern wird es kurzfristig geben, um danach noch dunkler zu sein.
Gruss,
hquer
Gesellschafter Forum praktisch tot
Nihilator
, Bayern, Saturday, 12.05.2007, 03:43 (vor 6796 Tagen) @ hquer
Hi hquer!
Das dürfte ein wesentlicher Grund sein. Inhaltliche Doppelungen, wie von
mir prognostiziert. Ist Dampflock auch noch da?
Nein, ist er nicht, leider. Er hat wohl auch die Schnauze voll von so einem "Diskussionsforum", was ich verstehen kann.
Als er noch da war, war er zweifellos einer der Besten.
... Zu allem ist alles schon x-fach gesagt, wenn Madita Meier
zum 2.000 Mal dieselben Sätze wiederholt, kommt man sich
irgendwann vor wie in "Und täglich grüßt das Murmeltier".
Die ist mir bei meinen Abstechern auch negativ aufgefallen. Hat die einen
Papagei gefressen?
Eine PapageiIn, wenn ich bitten darf! *g* Jo, der Dame haben sie ganz schön ins Gehirn geschissen. Ein überzeugendes Beispiel, was rauskommt, wenn unsere lieben Damen an allem und jedem teilhaben meinen zu müssen, am besten natürlich quotiert. ![[image]](http://www.femdisk.com/images/smilies/vogel.gif)
Totgesagte leben übrigens länger; ich glaube trotz allem nicht dran.
Immer mal wieder branden dort durchaus heftige Diskussionen auf, wie
kürzlich in drei oder mehr Strängen zum Krippenausbauthema.
Ein kurzes Aufflackern wird es kurzfristig geben, um danach noch dunkler
zu sein.
Da kann ich Dir schwerlich widersprechen.
Eine verblüffende Beobachtung habe ich übrigens gemacht: im Bereich "Über dieses Projekt" bleibt im Grunde alles unzensiert stehen. Zum Beispiel das:
"Rosa Luxemburg war Kommunistin. Ihre Friedfertigkeit und Toleranz («Freiheit der Andersdenkenden«) ist weitgehend Legendenbildung, ähnlich derer um Lenin. Nur dass letztere mit dem Untergang des Sozialismus mit untergingen, die Legenden um die rote Rosa jedoch nicht. Natürlich profitiert sie auch vom Frauenbonus.
Wissen Sie, was die u. a. gesagt hat?
Die Liquidierung des 'Haufens organisierter Verwesung', der sich heute Sozialdemokratie nennt, ist nicht als Privatangelegenheit in den Entschluß einzelner oder vereinzelter Gruppen gegeben. Sie wird sich als unvermeidlicher Nachtrag dem Weltkrieg anschließen und muss als große öffentliche Machtfrage unter Aufbietung aller Kräfte ausgefochten werden« "
Na holla die Waldfee! Das würde aber in einem anderen Bereich -neutral und unvoreingenommen, versteht sich- schnell gelöscht. Oder sowas:
"Zum Schluss bekommt der Recht, der Recht hat. **
Davon gehe auch ich aus. SIE merkwürdig verkorkste sexistische Kommunistin haben jedenfalls NICHT recht."
Das war an eine überaus liebenswerte Lesbe gerichtet, die der Meinung ist, unter dem Einfluß von Pornos würden wir Männer unweigerlich erst zu Vergewaltigern, dann zu Mördern und schließlich zu Leichenschändern mutieren. Und dieses Hasi fand denn auch Castros Kuba sehr viel menschlicher als dieses dreckige kapitalistische Deutschland.
Warum geht solches Geso.. äh gehen solche Mitbürgerinnen und Mitbürger dann nicht einfach da hin, statt dieses tolle System hierher zu holen? Also ich fände das beiderseitig eine gute Lösung...
Gruß,
nihi
PS: Sozialromantik in allen Ehren, aber ich kenne persönlich einen kubanischen Migranten. Was der erzählt... dagegen bin ich wirklich ein Waisenknäblein, Hand drauf!
--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.
MÖSE=BÖSE
Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.
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Gesellschafter Forum praktisch tot
Maxx, Zürich, Saturday, 12.05.2007, 18:21 (vor 6796 Tagen) @ Nihilator
bearbeitet von Maxx, Saturday, 12.05.2007, 18:30
PS: Sozialromantik in allen Ehren, aber ich kenne persönlich einen
kubanischen Migranten. Was der erzählt... dagegen bin ich wirklich ein
Waisenknäblein, Hand drauf!
Und seit der Rubel, als selbiger noch etwas mehr wert war, (vor 20 Jahren etwa paritätisch mit dem $), nicht mehr rollt (vor dem Ableben der UDSSR mehrere Milliarden jährlich) solls noch viel schlimmer sein. Und der "Leader Maximo" mit seinem "Socialismo o muerte" (nette Alternative!, verzapft der scheintote Greis ja heute noch) konnte mich eh nie überzeugen.
Gruss aus der schweizerischen Kapital-City
Maxx
PS: Keine Ehre für Sozialromantik...
--
Two Beer or not two Beer (Django Edwards)
schön (oT)
Zeitgenosse, Saturday, 12.05.2007, 02:07 (vor 6796 Tagen) @ hquer
-
Gesellschafter Forum praktisch tot
Nikios, Sunday, 13.05.2007, 00:16 (vor 6795 Tagen) @ hquer
Die Diskussionen im Forum die Gesellschafter sind fast zum Erliegen
gekommen.Das Forum liegt plätschert nur noch vor sich hin.
Was sind die Gründe?
ZENSUR WIE BEI ALLE DIKTATUREN!
1. Im dritten Reich gab es keinen Gesellschaftsdialog
2. Im Stalinstaat gab es keinen Gesellschaftsdialog
3. Im griechischen Diktaturzeit gab es keinen Gesellschaftsdialog
4. Im Suedamerikanischen Diktaturen gab es keinen Gesellschaftsdialog
5. Im FemiDeutschland gibt es keinen Gesellschaftsdialog
Ueberall gab es nur versteckte Radios, unter Lebensgefahr verteilte Infos und Mun-zu-Mund-Nachrichtenuebermittlung. Heutzutage ist es dieses Forum hier, der diese Rolle uebernommen hat.
Wie lange noch? :(
Nikos
Gesellschafter Forum praktisch tot
Foxi, Sunday, 13.05.2007, 00:34 (vor 6795 Tagen) @ Nikios
Die Diskussionen im Forum die Gesellschafter sind fast zum Erliegen
gekommen.Das Forum liegt plätschert nur noch vor sich hin.
Was sind die Gründe?
ZENSUR WIE BEI ALLE DIKTATUREN!1. Im dritten Reich gab es keinen Gesellschaftsdialog
2. Im Stalinstaat gab es keinen Gesellschaftsdialog
3. Im griechischen Diktaturzeit gab es keinen Gesellschaftsdialog
4. Im Suedamerikanischen Diktaturen gab es keinen Gesellschaftsdialog
5. Im FemiDeutschland gibt es keinen GesellschaftsdialogUeberall gab es nur versteckte Radios, unter Lebensgefahr verteilte Infos
und Mun-zu-Mund-Nachrichtenuebermittlung. Heutzutage ist es dieses Forum
hier, der diese Rolle uebernommen hat.Wie lange noch? :(
bis Rainers Server von der Polente mitgenommen wird 
Nikos
Gesellschafter Forum praktisch tot
Nikios, Sunday, 13.05.2007, 00:57 (vor 6795 Tagen) @ Foxi
Wie lange noch? :(
bis Rainers Server von der Polente mitgenommen wird
Dann werden wir die Druckmaschinen wieder aus unseren Kellern holen und Flyer in Koffern transportieren, die verstaubte Oma-Radios (gibts auch in Handys mittlerweile) fit machen um Nachrichten aus dem freien Ausland zu hoeren, unsere Freunde unter Lebensgefahr in Hintrhoefen treffen, nachts Femi-Flagen von Parlamente hinunterziehen und durch Kinderflagen ersetzen... Wir werden in Waelder leben und partizanenarticke Attacken verueben. Und die ganze Femi-Welt wird von Terroristen sprechen...
Einige von uns werden zum Erschreckungszwecken noch hingerichtet (na ja, vielleicht werden sie doch "nur" zum Selbstmord oder in die Pleite getrieben...), vielleicht fuer einen der sein Kind trotz allem sieht, werden 50 weitere Maenner an die Wand gestellt.
Nur Phantasie?
Nikos
Gesellschafter Forum praktisch tot
Rainer
, Sunday, 13.05.2007, 00:58 (vor 6795 Tagen) @ Foxi
Hallo
bis Rainers Server von der Polente mitgenommen wird
Den finden die nie! Ich wäre in meiner Gaunerehre zu tiefst gekränkt wenn die Konkurenz mir über wäre.
Außerdem, Wissen ist Macht:
D i e H a u s d u r c h s u c h u n g
-oder- Was tue ich, wenn der Vater Staat mich besuchen will
Eine praktische und theoretische Kurzanleitung für den smarten und aufgeklärten User über die Vorbereitung und erfolgreiches Durchstehen von Hausdurchsuchungen - bestehend aus:
Teil I --- Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung
Teil II -- Präventivmaßnahmen
Teil III - Kurze Zusammenfassung für Notfälle
Teil IV -- Literaturliste
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit dem geltenden Recht. Natürlich nur für den theoretisch zu diskutierenden Fall.
Durch das von den Nazis eingeführte und weltweit einzigartige deutsche Rechtsberatungsgesetz ist jegliche Rechtsberatung für den Einzelfall Verboten. Es sei den man ist Rechtsanwalt "und" verlangt Kohle dafür. Ohne Kohle keine Rechtsberatung nach diesem von den Nazis erfundenen Gesetz.
Juristischer Geltungsbereich: BRD / 1997
!!! IM NOTFALL LIES DIE KURZE ZUSAMMENFASSUNG AM ENDE DIESES ARTIKELS !!!
Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung
In Zeiten wachsender Staatswillkür, arroganten und skrupellosen Umgangs der Staatsorgane und seiner willigen Vollstrecker mit ihren Bürgern, habe ich mich entschlossen diesen Guide zu schreiben. Wie das Schicksal so will, habe ich mich aus aktuellem Anlaß mit der Materie beschäftigt, da einige meiner engsten Kumpane einer überraschenden Hausdurchsuchung ins Auge schauen mußten. Leider ist selten etwas unvorbereitetes auch erfolgreich, deswegen ging so manche Durchsuchung für den Delinquenten unvorteilhafter aus, als es hätte sein müssen.
Werter Leser, beachte bitte auch, daß dieser Text nicht geschrieben wurde um das Begehen von Straftaten zu fördern. Du weißt was du tust. Dieser Text soll dir einfach helfen, dich vor Übergriffen des Staates auf deine unveräußerlichen Menschenrechte, zu schützen und zu wehren. Laßt uns also keine Zeit verlieren...
Zuerst ein wenig Theorie:
Wir leben in einem so genannten Rechtsstaat, das heißt erstens, daß wir in einem Staat leben. Leben in einem Staat bedeutet daß jeder seiner Bürger ein wenig Freiheit in Sicherheit eintauscht. Die Freiheit des Bürgers wird durch Gesetze begrenzt, andererseits bekommt jeder auch ein großes Stück an Sicherheit - sein Leben und Besitztum wird durch den Staat garantiert, so daß er, in der Regel, ein sicheres Leben führen kann, ohne um sein Leben und seine Habe zu fürchten. Zweitens bedeutet Rechtsstaat, daß das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit nicht willkürlich sondern durch "das Recht" festgelegt wird. Das bedeutet, daß keine Staatsgewalt im Widerspruch zum schriftlich festgelegtem Gesetz handeln darf. Daß dies nicht immer so ist, liegt auf der Hand, aber bevor du dich dagegen wehren kannst, mußt du erst erkennen wo gültiges Recht überschritten wurde - hier gilt Wissen ist Macht. Für Juristen unter euch, uns wird hier am meisten das Grundgesetz (Art. 13) und die Strafprozeßordnung (StPO, Par. 110) interessieren.
Wie ich oben schrieb, garantiert der Staat per Gesetz jedem Bürger Sicherheit zu. Wenn sich also jemand (eine Privatperson oder eine Firma) in seinen Rechten verletzt meint (Diebstahl, Erschleichen von Dienstleistungen, Sachbeschädigung, Verletzung des Copyrights), hat er das Recht den vermeintlichen Verursacher bei der Polizei, oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen; wenn der Verursacher nicht bekannt ist, kann Anzeige "gegen unbekannt" gestellt werden.
Jetzt kommt der Staat zum Zug, er kann ein Ermittlungsverfahren (EV) einleiten oder auch nicht. Damit wir schneller vorankommen, nehmen wir an ein Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden. Das EV hat zum Zweck hinreichende Beweise zu finden, um eine Anklage vor Gericht zu erheben, denn ohne einen Schuldspruch des Richters kann der tatsächliche Verursacher nicht zur Verantwortung gezogen werden (auch hier Prinzip des Rechtsstaats).
Während des EV hat der Staat (Polizei, Kripo) eine ganze Palette an Mitteln um den oder die Verursacher zu finden und/oder zu überführen. Er kann abhören, beschatten, verdeckte Ermittler einsetzen oder auch eine Hausdurchsuchung beim vermeintlichen Verdächtigen oder einem seiner vermeintlichen Komplizen anordnen. Da sind wir also endlich beim interessanten Teil angelangt.
Wann sind in einem EV genug Beweise/Hinweise gefunden wurden, daß einer Hausdurchsuchung stattgegeben wird?
Leider, leider: Sehr sehr schnell. Schon wenn einer bei einer Vernehmung sagt, daß er gehört hat daß jemand mal mit dem aktuellen Fall irgendwie zu tun hatte kann das schon für einen Hausdurchsuchungsbefehl reichen. Es gibt auch Fälle, in denen einfach eine aufgeschriebene Telefonnummer, die Zusammenhangslos bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde schon zu einem Besuch der Kripo geführt haben.
Grundsätzlich: Schon der kleinste, nichtigste Anhaltspunkt kann von den Beamten dem Richter so vorgeführt werden, daß er den Wisch ausstellt! Also wiegt euch nicht in Sicherheit - es kann jeden immer treffen! In besonders krassen Fällen, wo der Verfassungsschutz z.B. linke Buchläden observiert hatte wurden Menschen dann gezielt observiert und abgehört (und später Durchsucht selbstverständlich) die auch nur 2x dort haben Blicken lassen.
Die Hausdurchsuchung (im weiteren mit HD abgekürzt) hat zum Ziel Beweise oder Indizien für die Aufklärung einer Straftat und eine evtl. folgende Anklage zu finden. Ihr Ziel ist es *nicht* den Bürger einzuschüchtern, deswegen gilt im Falle einer HD:
KEINE PANIK!
Eine Hausdurchsuchung ist nichts Schlimmes, sondern nur die Erfüllung deiner bürgerlichen Pflichten. Mit Schreien (deine Mutter), Toben, Brüllen und mit aggressivem wie ohnmächtigem Verhalten machst du es nur den Polizeibeamten (meistens in zivil) schwer, ihrer langweiligen Routinearbeit nachzukommen, beeindrucken kannst du sie damit nicht, sie werden ihren Job trotzdem tun.
Jetzt gilt es klaren Verstand zu bewahren und keine unnötigen Fehler zu machen, am besten wenn du deine Familie im voraus aufgeklärt hast, dazu aber später. Hinzu kommt, daß du dich gegen eine rechtmäßige HD nicht wehren kannst, sondern du mußt sie erdulden, es sei denn du bist John Rambo.. ;)
Eine Hausdurchsuchung an sich ist eine Verletzung deines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Privatsphäre (GG Art.13, Abs. 1, Wortlaut: "Die Wohnung ist unverletzlich."), die Polizei darf also auf keinen Fall nach Gutdünken deine Wohnung betreten, wenn die Beamten das unrechtmäßig tun würden, würden sie sich selbst des Hausfriedensbruchs strafbar machen.
Da jeder Eingriff in ein Grundrecht nur durch den Richter erfolgen darf, muß jede HD erst durch einen Richter angeordnet werden. Er stellt den Hausdurchsuchungsbefehl (HDB) aus, der der Polizei die Befugnis gibt entsprechend aufgezählte Lokalitäten (Zimmer, ganze Wohnung, Garage, Dachboden, Fahrzeug, Haus) nach Beweisen zu durchsuchen. Eine Ausnahme, die so genannte "Gefahr im Verzuge", tritt ein, wenn der Umweg über den Richter einen nicht wiedergutzumachenden Zeitverlust für die Strafverfolgung bedeuten würde, sei es, daß ein Gefangener in deine Wohnung flüchtet oder in deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden später beiseite geschafft sein könnten - in diesem Fall darf die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl handeln (wohlgemerkt, es handelt sich um eine Ausnahme, die gut begründet werden muß).
Aber auch der Durchsuchungsbefehl ist kein Persilschein für die Polizeibeamten, sie sind an strenge Bestimmungen gebunden, z.B. nachts sind Durchsuchungen verboten! Die Nachtzeit ist wie folgend definiert: 1. April - 30.September 21:00-4:00 und 1.Oktober - 31. März 21:00-6:00. Natürlich gilt auch hier die Ausnahme für "Gefahr im Verzuge".
Wenn also die Staatsgewalt an der Tür klingelt (meistens gegen 9-11 Uhr morgens), fragst du cool (der Hausherr) nach dem Hausdurchsuchungsbefehl. Wenn sie einen haben, LIEST DU IHN DIR GENAU DURCH, die Beamten warten währenddessen VOR der Tür. Aus der Lektüre erfährst du welche Räume durchsucht werden dürfen, und welchen Zweck die Durchsuchung hat. So kannst du während der Durchsuchung KONTROLLIEREN ob sich die Beamten an die ihnen durch den Richter übertragenen Befugnisse halten. Du hast das Recht alles für dich zu protokollieren, auch wenn es nur für dich ist, ist es manchmal hilfreich.
Wenn die Polizei wider Erwarten keinen schriftlichen HDB hat (bei "Gefahr im Verzug"), hast du das Recht zu erfahren welcher Tat du verdächtigt wirst und zu welchem Zweck die HD stattfinden soll.
AUF KEINEN FALL DARFST DU DEINE MUENDLICHE ZUSTIMMUNG ZUR DURCHSUCHUNG GEBEN! Wenn du das tust dann hast du, als freier Bürger, dich mit dem Eingriff in dein Grundrecht einverstanden erklärt, und die Beamten haben sich aller Formalien elegant entledigt, obwohl sie keinen HDB hatten.
Wenn du also keinen Durchsuchungsbefehl präsentiert bekommst mußt du LAUT UND DEUTLICH DER DURCHSUCHUNG WIDERSPRECHEN. Falle nicht auf die Masche herein: "Sie haben doch nichts dagegen, daß wir uns etwas im Haus umsehen?" oder Ähnliches. Wenn die Beamten trotzdem eine HD durchführen wollen, so müssen sie das gegen deinen Willen tun, das kann sich später als ein Vorteil für dich erweisen. Das ist auch ein Punkt wo du auch deine Wohngemeinschaft aufklären solltest - für den Fall, daß du nicht daheim bist. Wie du siehst, kannst du bereits hier eine potentielle Durchsuchung abblocken. Du solltest, wie die Staatsgewalt auch, bei allem höflich aber entschieden bleiben. 
Ein paar Worte zum Sonderfall, daß nicht die Polizei sondern z.B.: das BAPT (Bundesamt für Post und Telekommunikation) wegen nicht zugelassener Sendeanlagen (Scanner, Amateurfunk, Überschreiten der Sendekraft bei CB-Funk, Brenner, Betreiben von Packet-Radio auf anderen Kanälen als vorgesehen) zu Besuch kommt. Du mußt sie nicht in die Wohnung lassen! Sage ihnen, daß du keine solchen Anlagen betreibst, sie werden dann gehen. Wenn du sie allerdings hereinläßt, und sie finden betriebsbereite
Amateurfunkanlagen, für die du keine Lizenz hast, nehmen sie es mit, und du siehst es nie mehr wieder.
Nächster Schritt, was dürfen die Beamten während der HD mit deiner Wohnung anstellen? Grundsätzlich dürfen sie nur das was im HDB steht, insbesondere nur aufgezählte Räumlichkeiten durchsuchen. Aufräumen müssen sie allerdings nicht, sie dürfen aber keine Sachen beschädigen. Du hast das Recht bei jeder Unklarheit nachzufragen und die Beamten, an den durch den Richter gestellten Rahmen, zu erinnern, davon solltest du bei Bedarf Gebrauch machen (was stand im HDB, vs. was tun die Beamten?)! Laß dich nicht voreilig entmündigen.
Vor allem hast du das Recht, eine (oder mehr) durch dich bestimmte Person(en), als Zeugen bei der Durchsuchung hinzuzuziehen, z.B.: einen Nachbarn. Wenn kein Staatsanwalt bei der HD dabei ist (normal), dann muß ein Zeuge dabei sein. Oft machen sich es die Bullen einfach, und benennen einen Mitarbeiter als Zeugen. Seltsamerweise durchsucht er aber ebenfalls - was man sich nicht bieten lassen sollte. Fragt wer bei der Durchsuchung als Zeuge hinzugezogen ist, und dann schreitet ein wenn er sich beteiligt! Wenn sie einer wenig sind brauchen sie länger und es kostet sie mehr Nerven - was dazu führt das sie die Lust verlieren und nicht alles oder nicht so gründlich durchsuchen (Praxiserfahrung
Weiter sind deine Freiheitsrechte während der Durchsuchung NICHT eingeschränkt, d.h. du darfst dich in der Wohnung FREI bewegen und telefonieren, z.B.: deinen Anwalt oder Freund anrufen. Die Kripo sagt gerne "Bitte setzen sie sich hier hin und verhalten sie sich ruhig" damit man im Auge der Beamten bleibt und nicht heimlich etwas beseitigen kann und sie nicht stört - wehre dich dagegen, beziehe dich auf die StPO!
Zettel und Notizen
Die Beamten dürfen zwar alle Gegenstände und Schriftstücke in der Wohnung *sichten* aber keine Schriftstücke *lesen* (Schutz der Privatsphäre). Sollten sie das widerrechtlich doch tun, sagst du einfach "Entsprechend des Paragraphen 110 der Strafprozeßordnung verbiete ich Ihnen alle gefundenen Schriftstücke zu lesen." Nur der Staatsanwalt darf sie lesen und auswerten. Vorsicht, wenn du die Beamten nicht selbst auf dieses Verbot hinweist, werden sie später sagen du wärest stillschweigend mit ihrer Handhabe einverstanden. Beachte hier, daß die meisten Staatsanwälte weit weniger Verständnis von Computer relevantem Material (Paßwörter, Dialups, CCs, PBXen, Notizen, sensitive Daten, 0130 Nummern) haben als inzwischen eintrainierte Durchsuchungsbeamte. Laß sie keine Sortierarbeit für den Staatsanwalt - und zu deinem Nachteil - machen! Schließlich kannst du darauf bestehen, daß alle Papiere in deinem Beisein versiegelt werden (empfehlenswert) - es hat zudem den Vorteil, daß du beim Brechen des Siegels vom Staatsanwalt selbst anwesend sein mußt, was hilft die Auswertung der Durchsuchung zu verzögern.
Das Durchsuchungsprotokoll
Im Falle, daß die Durchsuchungsbeamten keinen HDB hatten, darfst du nach der Durchsuchung eine schriftliche Mitteilung, die den Grund und die verdächtige Straftat enthält, verlangen.
Neben dieser wird auf jeden Fall ein Protokoll mit allen Daten (Personalien, Zeit, Liste beschlagnahmter Gegenstände) erstellt. Die Beamten verlangen meistens später deine Unterschrift darunter - dazu bist du aber gesetzlich NICHT verpflichtet, am besten läßt du es sein, ein Nachteil kann dir aus der Weigerung nicht gemacht werden. Auf jeden Fall hast du das Recht das Schriftstück sorgfältig durchzulesen, und eine Erklärung nach allem zu verlangen, was du nicht auf Anhieb verstehst.
SEHR WICHTIG: Auf dem Protokollblatt werden an einigen Stellen Kreuze gemacht, die aussagen, ob der Hausherr mit der HD einverstanden war oder nicht, und ob die mitgenommenen Gegenstände *freiwillig herausgegeben* wurden oder erst *beschlagnahmt* werden mußten. ACHTE DARAUF, daß die Kreuze bei "NICHT EINVERSTANDEN" und "NICHT FREIWILLIG" stehen! Das ist deine größte Chance die beschlagnahmten Computer/Hardware/Disks jemals wiederzubekommen! Wichtig ist vor allem aufzupassen was der leitende Beamte sagt! Es wird auf jeden Fall bei der Überreichung des Zettels zum Unterschreiben der Satz kommen "Machen Sie hier ein Kreuz und unterschreiben Sie da." - falle nicht darauf herein!
Im allgemein beim Umgang mit der Staatsgewalt, also auch hier gilt, alles was du den Polizeibeamten erlaubst, ob freiwillig oder aus deiner eingeschüchterten Lage heraus und angesichts der geballten Staatsmacht, braucht keiner Rechtfertigung der Polizeibeamten, also auch keiner nachträglichen richterlichen Überprüfung. Falsches Zuvorkommen ist hier fehl am Platze und bringt dir keinerlei Vorteile!
Um noch mal zu unterstreichen, wenn die Durchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl stattfindet wirst du sogar ausdrücklich gefragt, ob du mit der Mitname (Sicherstellung) der Gegenstände einverstanden bist - DIES MUSST DU UNBEDINGT VERNEINEN. Diese Haltung solltest du während der gesamten Durchsuchung beibehalten, um keine Missinterpretationen deines (nonverbalen) Verhaltens zuzulassen!
Was die evtl. mitgenommenen Gegenstände angeht, bestehe darauf, daß alles auf der Liste genauestens und differenziert beschrieben ist! Um direkt aus einem Rechtsberater zu zitieren: "Der Betroffene hat KEINE Veranlassung, den Polizeibeamten die Mühe zu ersparen, die einzelnen Gegenstände und den Fundort in der Wohnung so exakt wie möglich zu beschreiben." Das ist nicht immer einfach aber ich ermutige dich dazu, das Gesetz ist hier eindeutig auf deiner Seite.
Deine widersprechende Haltung ist, wie ich sagte, die EINZIGE Chance überhaupt deine Hardware in annehmbarer (unter 6 Monaten) zurückzubekommen. Dies geht so: wenn du widersprochen hast, muß von der Polizei innerhalb von drei Tagen eine Bestätigung beim zuständigen Amtsrichter eingeholt werden (egal ob ein HDB vorhanden war oder nicht). Der Richter wird also die Gründe für die bereits erfolgte HD überprüfen, sollten sie nicht ausreichend gewesen sein, muß die Polizei dir alles herausgeben. Damit nichts in Vergessenheit gerät, kannst du dich direkt an den zuständigen Amtsrichter wenden und eine "richterliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme" beantragen.
Ausnahme bei Postsendungen auf der Post, sie sind für die Polizei tabu, beschlagnahmt werden dürfen sie nur vom Richter und bei Gefahr im Verzug nur vom Staatsanwalt.
Nach der Durchsuchung
Ich empfehle dir, daß du sofort, nachdem die Beamten Tschüs gesagt haben, deinen Anwalt anrufst, damit er Einspruch gegen die Durchsuchung einlegen kann. Sage, daß du die Computer für deine Arbeit dringend benötigst. Wenn die Sache gutgeht dann hast du nach 1-3 Monaten deine Hardware wieder. Vereinbare mit dem Anwalt, das du ihn nach BRAGO bezahlst, das ist günstiger für dich. Kostenpunkt ca. 500 DM im Vorverfahren, es beinhaltet alles, Briefverkehr, Telefonate, Kopien etc. bis das Verfahren eröffnet wird. Nimmst du dir keinen Anwalt erhältst du a.) keine Akteneinsicht (weißt also nicht wie sie auf dich gekommen sind und bei wem sie folglich noch vorbeikommen - sowie was sie bei dir gefunden haben) und b.) kann es sein, daß du das beschlagnahmte Material nie mehr wiedersiehst. Allemal besser als daß die Sachen irgendwo als Beweise für Jahre verschwinden. Sollte es zu einem Verfahren kommen brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt, die Kosten nach BRAGO liegen bei ca. 800-900 DM.
Am besten hörst du dich noch vor der Durchsuchung um, welcher Rechtsanwalt Erfahrung hat und notierst dir seine Telefonnummer/Urlaubszeiten. Du kannst auch beim Ordnungsamt (beim Rathaus) nach DV-erfahrenen Anwälten fragen. Dort bekommst du auch, wenn du minderbemittelt bist, einen so genannten Rechtsberatungsschein, der dich berechtigt, beim Anwalt deines Vertrauens eine Rechtsberatung (keine gerichtliche Vertretung) einzuholen, sein Honorar wird aus der Landeskasse beglichen.
Ein paar Worte noch zur Aufklärung deiner Familie. Die meisten von euch leben noch bei den Eltern oder in Wohngemeinschaften. Als H/P/A Dude mußt du jederzeit mit einer Durchsuchung rechnen, auch wenn du nicht zu Hause, z.B. verreist, bist. Wenn du bereits eine HD hinter dir hast, kann jederzeit eine weitere folgen, beim begründeten Anfangsverdacht, mußt du leider mit allem rechnen. Sag deinen Mitbewohnern, wie sie sich bei einer HD richtig verhalten sollen, du kannst sagen, daß deine Schulfreunde CDs mit raubkopierter Soft gekauft haben und, daß die Hersteller jetzt eine Durchsuchungswelle planen und, daß es jeden treffen kann (ziemlich unwahrscheinlich aber das reicht uns hier). Sag ihnen alles nur nicht die Wahrheit. Du kannst z.B. einen Zettel mit Tips an einem bekannten Ort in der Wohnung deponieren, niemand weiß wie er sich im Notfall verhalten wird. Langfristige mentale Vorbereitung ist notwendig. 
Abschließend füge ich noch hinzu, daß du dich auf GAR KEINE Handel mit der Polizei einläßt, du machst keine Teilgeständnisse, erzählst von keinen Freunden, keinen Telefonnummern, am besten sagst du sowenig wie möglich. Wenn dich während der Durchsuchung ein Beamter fragt z.B. "Woher haben Sie die CD Roms hier?" dann nicht antworten, denn ab einer bestimmten Anzahl von Beamten die deine Antwort hören (ich glaube 3) gilt deine Antwort bereits als gemachte Aussage! Die Polizeibeamten sind psychologisch geschult, von Ablenkungsmanövern oder Ähnlichem rate ich dir ab. Tatsache ist, daß die Polizei keine Befugnisse hat dir Handel vorzuschlagen, oder Vorteile zu versprechen oder gar zu garantieren, ihre Zusagen sind null und nichtig! Das Gegenteil ist der Fall, sie dürfen alle erlaubten (sic) Mittel anwenden um Beweise zu finden und dich zu überführen. Also, ganz klare Sache, keine "Verhandlungen" mit der Polizei! Sag ihnen von Anfang an sie sollen mit deinem Anwalt reden und nicht mit dir.
Wenn du einen Brief/Anruf bekommst zu einem Verhör zu Erscheinen - geh' nicht hin, solange es keine zwingende Vorladung ist, bist du nicht verpflichtet hinzugehen oder auch nur abzusagen (aus Höflichkeit kannst du aber trotzdem absagen). Das wird besonders gerne gemacht wenn der Beschuldigte sich keinen Anwalt genommen hat. Falls es zu einem Gespräch mit der Polizei kommen sollte - nur mit Anwalt! Wichtig ist zu wissen, daß auch wenn die Beamten einem Angebote machen, wie z.B. "wenn du uns sagst wer beteiligt war etc. werden wir einen Teil der Anklagepunkte weglassen" - DAS STIMMT NICHT. Die Beamten können dir keinerlei Vergünstigungen zugestehen - sie können nämlich gar keine machen, das kann und darf nur der Staatsanwalt. Also nichts anderes als eine unfaire Methode doch ein Geständnis von dir zu bekommen.
Sollte es sogar sein, daß du nach der Durchsuchung auf die Wache mitgenommen wirst um "polizeilich behandelt" zu werden, mit anderen Worten Fingerabdrücke abnehmen, Fotos etc., dann passe auch hier wieder auf was du unterschreibst - lies es vorher! Ein Zettel z.B. ist vollgeschrieben mit allerlei unwichtigem Zeug aber versteckt steht "Ich möchte nicht (!) informiert werden, falls meine Daten nicht nach 2 Jahren aus den Polizeiakten gelöscht werden" ... Das muß z.B. vorher durchgestrichen werden und explizit am Rand hinge- schrieben werden, daß man doch informiert werden will.
Das war's diesmal, ich erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit, ganz im Gegenteil, siehe diesen Text als einen kleinen Ratgeber an. Wenn du andere gute Ratschläge hast, so setze dich mit mir in Kontakt, und wir schreiben ein Update fürs nächste Magazin.
Teil II - Präventivmaßnahmen
Nun will man sich auch möglichst schützen und vorbereitet sein, wenn man mal überraschend Besuch bekommt.
Die Polizei ist natürlich an den Computern interessiert wegen der Daten und Programme die sich darauf befinden. Daher sollte eine Partition der Festplatte verschlüsselt werden und auf ihr alles gespeichert werden, was du für privat, verboten oder wichtig hältst. Empfehlenswert sind SFS 1.17 und Secure Drive 1.4a, beide frei erhältliche Softwarelösungen und arbeiten transparent unter DOS und Windows, unter Win95 allerdings nur im DOS Modus. Schaue einfach im Internet danach, z.B. ftp.informatik.uni-hamburg.de Für Unix gibt es z.B. CFS (Cryptographic File System), was sehr zu empfehlen ist. Wenn du solche Software benutzt - mach' sie nicht als solche kenntlich! Du darfst nicht in Beugehaft genommen werden um das Paßwort herauszugeben doch die Computer werden nicht herausgegeben wenn erkannt wird, daß verschlüsselt wurde. Daher die Treiber als Maus- oder CD-ROM Treiber tarnen, sowie keine auto-mounts oder Login benutzen beim Starten des Rechners. Wer nicht so viele Daten hat, oder sie so selten benutzt, als daß er eine Partition verschlüsseln will oder ein Betriebssystem benutzt, das von keiner Crypt-Software unterstützt wird, kann auch einen Filecrypter verwenden. Egal welches Cryptprogramm benutzt wird, es sollten TripleDES, IDEA oder Blowfish32 als Cryptalgorithmen benutzt werden, alles andere ist zu leicht zu knacken. Außerdem sollte am besten *kein* kommerzielles Programm benutzt werden, besonders nicht wenn es aus den USA kommt, da solche generall Backdoors haben und/oder die Schlüssellänge soweit heruntergesetzt wurde, daß ein entschlüsseln innerhalb kurzer Zeit möglich ist. Freeware, oder eigene geschriebene Programme die einfach Funktionsaufrufe aus Crypt-Bibliotheken benutzen sind völlig ausreichend. Mit PGP kann man übrigens auch sehr sicher Dateien verschlüsseln
Polizeibeamte interessieren sich besonders für allerlei Notizen, Telefonnummern, Accounts, Frequenzen ... alles was man sich gerne mal schnell notiert. Unbedingt nach jeder Session solche Zettel VERNICHTEN! Am besten solche erst gar nicht schreiben - es ist eine sehr gute Angewohnheit, wenn man alles in ein Notes-file auf der Crypt-Partition schreibt, statt auf Papier. Insbesondere sollte man NIE, wirklich nie Telefonnummern oder Namen notieren - dies führt sonst zu weiteren Durchsuchungen bei den betroffenen Personen. Der Mülleimer ist das erste was sich die Beamten ansehen bei einer Hausdurchsuchung! Ähnliche Gefahr kann von auf Schnellwahltasten gespeicherten Telefonnummern ausgehen. Je weniger verdächtiges Papierzeug du rumfliegen hast im Zimmer desto besser für dich.
Wichtige Kommunikation, z.B. emails, immer mit PGP verschlüsseln. Trotz dummer Gerüchte ist es nicht bis in die nächsten Jahre knackbar. Wichtig, dass du eine genug lange und zufällige Zeichenkette als Passphrase hast. Wer wichtige Gespräche machen will, kann PGP-Phone oder Nautilus dafür verwenden, jedoch ein Pentium mit 14.4 Modem und moderner Soundblaster ist hierfür nötig.
Oft werden Daten zwischengespeichert, gelöscht oder temporäre Dateien angelegt. Wie bekannt, lassen sie sich leicht wiederherstellen, z.B. mit Undelete oder mit Diskeditoren. Inzwischen ist die Technik sogar soweit, daß nach 20-fachem Überschreiben einer Datei immer noch ein Großteil der Daten wiederhergestellt werden kann! Daher 1. Möglichkeit, falls nicht auf Crypt-Medien zwischengespeichert wird, temporäre Daten auf Ramdisks legen, also immer TMP und TEMP darauf setzen. oder 2. Möglichkeit, sicheres überschreiben der Daten nach bestimmten Algorithmen. Aufgrund dieser "Sicherheitslücke" wird es demnächst ein THC Release geben, das ein überschreibendes Löschen anbietet, und, Forschungsblättern zufolge, es unter Verwendung besonderer Löschalgorithmen, so gut wie unmöglich macht die Daten zu restaurieren. Wer Windows benutzt, sollte auch auf die (permanente) Auslagerungsdatei aufpassen, am besten sie auf die Crypt-Partition legen. Unix Benutzer sollten die Swappartition und das /tmp & /usr/tmp Verzeichnis nicht vergessen.
Wie du dich schützt hängt im allgemeinen davon ab, wie wichtig du und deine gesammelten Daten sind. Wenn sie wichtig genug sind, dann kannst du davon ausgehen, das der Staat/Geheimdienst keine Kosten scheuen wird um an sie mit allen verfügbaren technischen Mitteln ranzukommen.
Teil III - Kurze Zusammenfassung für Notfälle
Die wichtigsten Ratschläge bei einer Hausdurchsuchung
1. Keine Panik.
2. Kommen die Beamten, und haben sie keinen schriftlichen Hausdurchsuchungsbefehl - schicke sie höflich weg.
3. Haben sie einen Hausdurchsuchungsbefehl, oder berufen sich auf "Gefahr im Verzug" - mußt du sie hereinlassen. Davor das Papierstück *genau durchlesen! Und lass' sie nur das tun was drauf steht. Bei Abweichungen daran erinnern.
4. Nicht einschüchtern lassen, du darfst dich frei bewegen und auch telefonieren - sofort einen Anwalt anrufen!
5. Keine Fragen beantworten, lediglich die Personalien dürfen festgestellt werden. Mit den Beamten nicht reden, keine Aussagen, immer auf den Anwalt verweisen.
5. WICHTIG: Was immer du auch unterschreibst, passe darauf auf, daß immer "NICHT EINVERSTANDEN" und "BESCHLAGNAHMT" etc.. angekreuzt sind. Die Liste der Sachen die sie beschlagnahmt haben, und das Protokoll nicht unterschreiben.
7. Nach der Durchsuchung den Anwalt Einspruch einlegen lassen.
Rainer
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![[image]](Info/Img/feminismus-gegen-frau-kl-1.png)
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo
Gesellschafter Forum praktisch tot
Conny, NRW, Tuesday, 15.05.2007, 02:38 (vor 6793 Tagen) @ Rainer
Hallo
bis Rainers Server von der Polente mitgenommen wird
Den finden die nie! Ich wäre in meiner Gaunerehre zu tiefst gekränkt wenn
die Konkurenz mir über wäre.
So eine Wohnungsdurchsuchung habe ich auch schon hinter mir. Hilfreich dabei ist meiner Meinung nach wirlich eine totale Unordnung. Die Zeit einer Hausdurchsuchung ist ja auch begrenzt und sie gehen dann am ehesten dort hin, wo sie das neueste an Dokumenten vermuten. So jedenfalls habe ich das erlebt. Hätte ich damals etwas zu verheimlichen gehabt, hätte ich das auch problemlos verheimlichen können.
Jetzt ist es natürlich schwer, einen PC, der noch dazu als Server dient zu verheimlichen. Na ja, auch nur vordergründig. Hat man ein paar Rechner, kann man einen Server vielleicht auch in einen Schrank stellen, und ihn, falls solche Beamte ins Haus kommen ausschalten. Die müßten in einer total unordendlichen Wohnung schon die Kabel lang gehen. Gibt es genug Kabel, wird auch das schwer.
Wie gesagt, Zeit haben die nicht viel.
Die haben bei mir damals auch nur eine Auswahl an Dokumenten mitgenommen, die ich ihnen auch noch freiwillig zeigte. Ordnung ist das halbe Leben heißt es zwar immer, aber in diesem Fall ist es die Unordnung.
Freundliche Grüße
Neutrino