Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Durchführungsmodalitäten

DvB, Tuesday, 16.08.2011, 09:53 (vor 5247 Tagen) @ RR

Was meint ihr: Wann sollten Mädchen am besten beschnitten werden:
Gleich nach der Geburt? Oder etwas später?

Vor der Geburt natürlich, solange sie noch ein Zellhaufen sind. Danach wäre es unmenschlich.

Gibt es noch weitere
gesundheitliche Vorteile als die hier erwähnten?

Auf jeden Fall. Schließlich ist es ein wichtiger Schritt bei der Gleichstellung und somit für seelisches Wohlbefinden konstituiv!

Sollte die Beschneidung weiblicher Säuglinge aufgrund der vielen Vorteile
von den Krankenkassen bezahlt werden, da so die Folgekosten von Krankheiten
entfallen, die durch Nicht-Beschneidung verursacht würden?

Die Kosten müssen durch eine Besteuerung der Unbeschnittenen FrauInnen bestritten werden. Schließlich sind diese es, die die Volksgesundheit gefährden.

Außerdem ist ins Grundgesetz aufzunehmen:
(1) Alle FrauInnen werden gleichermaßen beschnitten.
(2) Alle FrauInnen werden gleichbebeschnitten. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichbeschneidung von allen FrauInnen und wirkt auf die Beseitigung bestehender Ungleichbeschnidungen hin.
(3) Keine FrauIn darf wegen ihrer Gleichbeschneidung benachteiligt oder bevorzugt werden. Kein Mann darf wegen seiner Beschneidung oder Unbeschneidung benachteiligt werden.

Die Diskussion ist allerdings völlig verfehlt. Sie muß sich vielmehr darum drehen, ob die Umsetzung sofort oder erst zum neuen Jahr stattfinden soll. Dazu sollten schnellstmöglich Experten befragt und Studien beauftragt werden.

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