Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nachträglich Befristung vom Altersunterhalt möglich

FemokratieBlog ⌂, Monday, 15.08.2011, 16:34 (vor 5248 Tagen)

Nach der bisherigen Rechtssprechung war es nicht möglich, Unterhaltstitel und insbesondere jene aus langjährigen Ehen, nachträglich zu begrenzen und zu befristen. Das der BGH sich neuerdings darauf beruft, dass nicht mehr der Lebensstan­dard aus der Ehe maßgeblich ist, sondern jener rentenrecht­liche Zustand, der ohne eine Ehe erreicht worden wäre, hat mich doch arg erstaunt. Die kinderlose Ehe dürfte m.E. im aktuellen Fall eine Rolle gespielt haben. Ich brauche hoffent­lich nicht betonen, dass das Urteil eine Einzelfallentschei­dung ist.

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