Gewaltenteilung
Der saarländische Ex-Ministerpräsident Müller wird Bundesverfassungsrichter (yahoo):
Angesichts der Diskussion über den Wechsel des früheren saarländischen Ministerpräsidenten Peter Müller (CDU) an das Bundesverfassungsgericht wächst auch in seiner eigenen Partei der Widerstand. "Ein solcher Wechsel macht das höchste deutsche Gericht angreifbar. Wenn wir den Wechsel von Vorständen in den Aufsichtsrat kritisieren, kann man nicht aus der ersten Reihe der Politik direkt nach Karlsruhe wechseln", sagte das CDU-Vorstandsmitglied Hendrik Wüst der "Bild"-Zeitung.
Es ist aber keineswegs nur so, daß dieser Vorgang skandalös ist, weil er der Wirtschaft in Sachen Vorstand/Aufsichtsrat mit schlechtem Beispiel vorangeht, wie die Kritiker nun ausführen. Vielmehr zeigt es, daß die Gewaltenteilung nur auf dem Papier existiert. Hierzu Montesquieu:
Sobald in ein und derselben Person oder derselben Beamtenschaft die legislative Befugnis mit der exekutiven verbunden ist, gibt es keine Freiheit. Es wäre nämlich zu befürchten, daß derselbe Monarch oder derselbe Senat tyrannische Gesetze erließe und dann tyrannisch durchführte.
Freiheit gibt es auch nicht, wenn die richterliche Befugnis nicht von der legislativen und von der exekutiven Befugnis geschieden wird. Die Macht über Leben und Freiheit der Bürger würde unumschränkt sein, wenn jene mit der legislativen Befugnis gekoppelt wäre, denn der Richter wäre Gesetzgeber. Der Richter hatte die Zwangsgewalt eines Unterdrückers, wenn jene mit der exekutiven Gewalt gekoppelt wäre.
Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann beziehungsweise die gleiche Körperschaft entweder der Mächtigsten oder der Adligen oder des Volkes folgende drei Machtvollkommenheiten ausübte: Gesetze erlassen, öffentliche Beschlüsse in die Tat umsetzen, Verbrechen und private Streitfälle aburteilen.
(Montesquieu – Vom Geist der Gesetze)
Die Parteien sitzen bei uns (und in allen parlamentarischen Demokratien) in Parlament (wo sie an sich nur hingehören), in der Regierung (welche vom Parlament gewählt wird, was der Teilung von Exekutive und Legislative Hohn spricht), in den Gerichten und über die Rundfunkräte in den Medien (der informellen 4. Staatsgewalt).
Man braucht sich folglich nicht zu wundern, daß feministische Parteien feministische Regierungsprogramme in Gesetzesform beschließen und die Gerichte feministische Rechtsverdrehung zu Recht erklären.
Und was das Allerschlimmste ist: Das gilt in allen Zusammenhängen, heutigen und allen potentiellen, zukünftigen, nicht nur feministischen. Wenn das "System" morgen vom Feminismus zum XYZ-ismus wechselt, dann wird es gegen XYZ auch keine Kontrolle der Gewalten untereinander geben. Das Tor zur Hölle steht offen.
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Zeitgenosse,
13.08.2011, 14:52
- Gewaltenteilung -
Chato,
13.08.2011, 18:17
- Gewaltenteilung -
Zeitgenosse,
13.08.2011, 21:58
- Gewaltenteilung -
Royal Bavarian,
13.08.2011, 22:55
- Disclaimer (Vonmirweiser) -
Zeitgenosse,
13.08.2011, 23:06
- PS: - Zeitgenosse, 13.08.2011, 23:21
- Disclaimer (Vonmirweiser) -
Zeitgenosse,
13.08.2011, 23:06
- Gewaltenteilung - Männerrechtler, 15.08.2011, 17:47
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Royal Bavarian,
13.08.2011, 22:55
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Zeitgenosse,
13.08.2011, 21:58
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Chato,
13.08.2011, 18:17